Rückbau und Ersatzneubau der Heinrich-Weitz-Brücke in Linnich

Status
Offen
Angebotsfrist
22.10.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
MILAN Kommunale Dienstleistungsgesellschaft mbHProfil ansehen
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
24.07.2026
Bekanntmachungsnummer
593214-2026
Verfahrensnummer
f77ccef6-bad4-43f4-994f-cec0d1499a78
CPV-Codes
45221100 · Bauarbeiten für Brücken; 45221119 · Bauarbeiten zur Erneuerung von Brücken

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Kurzbeschreibung

Die MILAN Kommunale Dienstleistungsgesellschaft mbH aus Niederzier beschafft den Rückbau der beschädigten Heinrich-Weitz-Brücke und den Bau eines Ersatzneubaus in Linnich. Die Brücke ist seit dem Hochwasserereignis 2021 für den Verkehr gesperrt und soll die unterbrochene Rurstraße wieder für Einwohner sowie Liefer- und Durchgangsverkehr nutzbar machen. Die Angebotsfrist endet am 22. Oktober 2026 um 11:00 Uhr deutscher Zeit; vergeben wird ausschließlich nach dem niedrigsten Preis.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Ersatzneubau der Heinrich-Weitz-Brücke in Linnich Die Heinrich-Weitz-Brücke wurde 1949 errichtet und war bereits in den Jahren vor dem Hochwasserereignis infolge umfangreicher Schäden und Dauerhaftigkeitsprobleme in den wiederkehrenden Brückenprüfungen nur mit Zustandsnoten von 3,3 bzw. sogar 4,0 bewertet worden. Unmittelbar nach der Flutsituation wurde die Brücke einer Sonderbegut-achtung unterzogen und schließlich gänzlich für den Verkehr gesperrt. Seitdem ist die zentral in Linnich verlaufende Rurstraße unterbrochen und für die Einwohner sowie den Liefer- und Durchgangsverkehr nicht mehr nutzbar. Es besteht daher die Notwendigkeit eines möglichst zügigen Rückbaus der Bestandskonstruktion sowie der Errichtung eines Ersatzneubaus, um die Verkehrswege wieder vollumfänglich nutzen zu können.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Ersatzneubau der Heinrich-Weitz-Brücke in Linnich - Stadt Linnich

    Im Zuge des Hochwasser-Ereignisses im Sommer 2021 wurde die Gemeinde Linnich in Teilen überflutet. Die durch die Stadt und das angrenzende Gemeindegebiet verlaufende Rur trat dabei massiv über die Ufer und verursachte beträchtliche Schäden. Das Stadtgebiet von Linnich wurde in der West-Ost Verbindung von Osten kommend durch die Erkelenzer Straße sowie die L253 / Jülicher Straße durch die Heinrich-Weitz-Brücke erschlossen. Während der Flutkatastrophe reichte der Pegelstand der Rur annähernd bis zur Unterkante der stählernen Brückenkonstruktion. Durch die großräumigen Überflutungen führte die Rur umfangreich Treibgut mit sich, was schließlich auch zu Anprallsituationen an dem Überbau führte. Der Ersatzneubau der Heinrich-Weitz-Brücke wurde aufgrund des Antrages vom 09.10.2024 seitens der Bezirksregierung Köln eine wasserrechtliche Genehmigung - Nr. 54.B.1-2025-0002902-U70/25 - erteilt. Diese Genehmigung liegt den Vergabeunterlagen bei. Der Teil Straßenbau umfasst den Rückbau der vorhandenen Straßenführung zur Brücke sowie den Neubau der Straße. Folgenden Hauptleistungen sind zu erbringen: - Bodenaushub 700 m3 - Neubau Pflasterflächen 390 m2 - Herstellung Gussasphalt (Brückenüberbau) 590 m2 - Herstellung Fahrbahn (AC 11 DS / AC 16 BS) 310 m2 - Herstellung/Rückbau Prov. Baustraße 745 m2 - Herstellung Entwässerungsleitungen (erdverlegt) 30m Der Teil Brückenbau umfasst den Rückbau des vorhandenen Brückenbauwerks mit nach-folgendem Neubau des Überführungsbauwerks als Stahlverbundkonstruktion. Folgenden Hauptleistungen sind zu erbringen: - Abbruch Fahrbahnkonstruktion mit Kappen 250 m3 - Demontage Stahl-Tragkonstruktion 250 to - Abbruch Unterbauten 350 m3 - Herstellung Spundwandverbau 1690 m2 - Herstellung Bohrpfähle Ø 90 cm 410 m - Erdaushub 2330 m3 - Herstellung Unterwasserbeton 710 m3 - Herstellung Stahlbeton Unterbauten 600 m3 - Herstellung Stahl-Verbundkonstruktion 185 to - Herstellung Kappen 170 m3 - Herstellung Fahrbahnbelag Brücke 525 m2 Abbruchkonzept: Durch eine Nachrechnung der Bestandskonstruktion unter Berücksichtigung der gegebenen Bauteilschwächung konnte in Abstimmung mit dem Prüfingenieur festgelegt werden, dass das Brückenbauwerk für den Rückbau mit leichtem Baugerät befahren werden kann. Das Konzept des Bauherrn sieht zunächst ein Leichtern des Überbaus durch Rückbau des Fahrbahnbelages inklusive Abdichtung und der Geländer vor. Zudem werden sämtliche vorhandenen Versorgungsleitungen rückgebaut. Der Abbruch des Überbaus erfolgt nach dem Konzept durch ein Trennen der Stahlbeton-Fahrbahnplatte mittels Sägen und Ausheben der Teilsegmente über Mobilkräne, welche außerhalb des Bauwerks aufgestellt werden. Dabei werden zunächst die beidseitigen Kragarme und im Anschluss die Platte zwischen den Stahlfachwerkträgern abgebrochen. Nach dem Rückbau aller Betonkonstruktionen des Überbaus erfolgt die feldweise Demontage der Stahlfachwerkträger. Dabei werden die Fachwerkscheiben an den Mobilkran angeschlagen und die noch verbliebenen Querträger und Verbandsstäbe abgebrannt. Der letzte verbleibende Fachwerkträger wird dabei behelfsweise gesichert, um ein Kippen aufgrund der dann fehlenden Querträger zu verhindern. Der Abbruch der Unterbauten wird mindestens bis 1,00 m unter vorhandenem Gelände erfolgen. Sollten Teile der vorhandenen Unterbauten mit den neuen Unterbauten kolli-dieren, so werden diese nach Bedarf komplett abgebrochen. An den Mittelpfeilern ist dafür ein wasserdichter Spundwandkasten nach Rückbau des Überbaus herzustellen. Der Abbruch der Bestandsgründung erfolgt konventionell über bodengestützte Mobilgeräte. Während der Arbeiten ist zu jedem Zeitpunkt zu vermeiden, dass etwaige Abbruchmaterialien in die Rur gelangen. Landschaftsbau: - Oberbodenarbeiten Der im Baufeld vorhandene Oberboden ist im erforderlichen Umfang abzutragen, getrennt von sonstigen Bodenarten zu lagern und vor Vermischung, Verunreinigung sowie schädlicher Verdichtung zu schützen. Wiederverwendbarer Oberboden ist seitlich zwischenzulagern und nach Abschluss der Erd- und Straßenbauarbeiten auf Seitenstreifen, Angleichungsflächen, Banketten und Böschungen in der vorgesehenen Mächtigkeit profilgerecht wieder anzudecken. Nicht wiederverwendbarer oder verunreinigter Oberboden ist ordnungsgemäß zu verwerten oder zu entsorgen. Vor dem Andecken sind Steine, Wurzelreste, Bauschutt und sonstige Fremdstoffe zu entfernen. Der Oberboden ist gleichmäßig zu verteilen, profilgerecht zu planieren und so herzustellen, dass eine standfeste und erosionssichere Oberfläche entsteht. - Einsatzarbeiten Die hergestellten Oberbodenflächen auf Seitenstreifen, Angleichungsflächen, Banketten und Böschungen sind mit einer standortgerechten Regelsaatgutmischung (RSM) einzu-säen. Die Auswahl der Saatgutmischung hat entsprechend der Nutzung, der Lage der Flächen und den örtlichen Standortbedingungen zu erfolgen. Die Einsaat ist bei geeigneten Witterungs- und Bodenverhältnissen fachgerecht auszu-führen. Nach der Aussaat sind die Flächen leicht anzudrücken oder anzuwalzen, um einen ausreichenden Bodenschluss des Saatgutes sicherzustellen. Erforderliche Pflegeleistungen bis zur abnahmefähigen Herstellung, insbesondere Bewässerung, Nachsaat und gegebenenfalls Erstmahd, sind einzukalkulieren. Für die Ausführung gelten die ZTV La-StB 18 sowie die einschlägigen vegetations-technischen Regelwerke in der jeweils gültigen Fassung.

    Frist: 22.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). (s. § 16a VOB/A-EU) Wird der Bieter zur Nachreichung fehlender Unterlagen oder fehlender Angaben aufgefordert und lässt er die ihm angemessen gesetzte Einreichungsfrist ungeachtet verstreichen, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Fehlende Unterlagen / fehlende Angaben von Bietern, deren Angebote nach Auswertung anhand der Eignungs- und Zuschlagskriterien nicht in die engere Wahl kommen, werden nicht nachgefordert. +++ Siehe auch Anlage A03 - Vergabeunterlagen - Nachforderbare Unterlagen

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Ersatzneubau der Heinrich-Weitz-Brücke in Linnich - Stadt Linnich

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
100 %

Vergabeunterlagen

30 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026
A01_Anschreiben-Aufforderung zur Angebotsabgabe.pdfAnschreiben150 KB
A02_Übersicht_Liste_einzureichende Unterlagen Dokumente.pdfSonstiges238 KB
A03_Übersicht nachforderbare Unterlagen.pdfSonstiges224 KB
A04_Übersicht Eignungsanforderungen.pdfSonstiges63 KB
B01_Teilnahmebedingungen_212_EU.pdfAnschreiben699 KB
B02_Besondere Vertragsbedingungen_214_2.pdfVertragsbedingungen256 KB
B03_Besondere_Vertragsbedingungen_TVgG_NRW.pdfVertragsbedingungen124 KB
Bieterinformation_1.pdfSonstiges347 KB
C01_Angebotsschreiben.docxAnschreiben99 KB
C02_Aufstellung_Bieterangabe_eingereichte Unterlagen_Dokumente.docxSonstiges99 KB
C03_Eigenerklaerung_zur_Eignung.docxFormular90 KB
C04_Eigenerklärung zu __ 123_124 GWB.docxFormular100 KB
C05_Eigenerklaerung_Russland-Sanktionen.docxFormular88 KB
C06_Formular_Verzeichnis_Unterauftragnehmer_falls zutreffend.docxFormular81 KB
C07_Erklärung Bietergemeinschaft_falls zutreffend.docxFormular97 KB
C08_Verzeichnis der Leistungen im Rahmen der Eignungsleihe.docxSonstiges94 KB
C09_Verpflichtungserklärung im Rahmen der Eignungsleihe.docxFormular98 KB
C10_Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.docxFormular93 KB
D01_Leistungsverzeichnis_Heinrich-Weitz-Brücke.pdfLVLeistungsverzeichnis390 KB
D02_Leistungsverzeichnis_Heinrich-Weitz-Brücke.D83LVLeistungsverzeichnis558 KB
D03_Baubeschreibung.pdfSonstiges1,9 MB
D07_Preisermittlung_bei_Zuschlagskalkulation_221.docxSonstiges60 KB
D08_Preisermittlung_Kalkulation_Endsumme_222.docxSonstiges76 KB
D09_Aufgliederung_der_Einheitspreise_223.docxSonstiges52 KB
E01_bis_E12_Anlagen.zipSonstiges23 MB
F01_Hinweise_Form_Angebotsabgabe_312_322.pdfSonstiges21 KB
F02_Informationen_DSGVO_LINNICH.pdfSonstiges114 KB
F03_Muster_Vertragserfüllungs-Bürgschaft_421.docxVertragsbedingungen61 KB
F04_Muster_Mängelansprüche-Bürgschaft_422.docxSonstiges63 KB
F05_Muster_Vorauszahlungs-Bürgschaft_423.docxSonstiges64 KB

Anforderungen

Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). (s. § 16a VOB/A-EU) Wird der Bieter zur Nachreichung fehlender Unterlagen oder fehlender Angaben aufgefordert und lässt er die ihm angemessen gesetzte Einreichungsfrist ungeachtet verstreichen, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Fehlende Unterlagen / fehlende Angaben von Bietern, deren Angebote nach Auswertung anhand der Eignungs- und Zuschlagskriterien nicht in die engere Wahl kommen, werden nicht nachgefordert. +++ Siehe auch Anlage A03 - Vergabeunterlagen - Nachforderbare Unterlagen

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 27.08.2026Berichtigung 1Anlagen, welche für die Angebotsabgabe erforderlich sind, aber nicht die Bietereignung betreffen, dies sind Unterlagen C06 + C10 , wurden aus dem Punkt 5.1.9 "Eignungskriterien" entfernt. Die betreffenden Unterlagen wurden inhaltlich nicht geändert
Vergleichbare Verfahren200vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag53 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 4 Vergaben

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KIKREBS+KIEFER Ingenieure GmbHBerlin2022.06.20263 Mio. €steigend
HSH&E Stockbrink GmbHBrüggen2014.08.2024 - stabil
HDHermann Dallmann Straßen- und Tiefbau GmbH & Co. KGBramsche1015.09.2026 - steigend
BGBecker GmbH & Co. KGMeppen1015.09.2026 - steigend
BFBiGe Fritz Spieker GmbH & Co. KG + Becker GmbH & Co. KG + Hermann Dallmann Straßen- und Tiefbau GmbH & Co. KGOldenburg1015.09.2026 - steigend
HCHolger Cordes & Martin Grassl GbRHamburg1009.09.20260,01 €steigend
BBBerger Bau SEPassau1008.09.2026 - steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Nordrhein-Westfalen (84) · Niedersachsen (24) · Rheinland-Pfalz (16) · Baden-Württemberg (13) · Bayern (11) · Hessen (9)

Laufende Rahmenverträge

bundesweit

Keine laufenden Rahmenverträge mit gemeinsamem CPV-Code bekannt.

MILAN Kommunale Dienstleistungsgesellschaft mbH

Aktiv seit 2026 · 10 Verfahren
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Verfahren pro Jahr10Ø seit 2026
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 10 seit 2026Spitze KW 33 · 2026 · 3

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
IKIngenieurbüro König GmbH129.06.20261 €
BIBECKER Ingenieure115.06.20260,01 €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

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