Rohbauarbeiten in einem denkmalgeschützten Bestandsgebäude
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 24.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bundesdruckerei GmbH
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 23.10.2026
- CPV-Codes
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- Bauarbeiten (45000000)
- Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten (45200000)
- Ingenieur- und Hochbauarbeiten (45220000)
- Rohbauarbeiten (45223220)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 735100-2026
- Verfahrensnummer
- 0637eb3e-7ff7-4112-97ae-6eab63fe8d6b
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Bundesdruckerei GmbH schreibt Rohbauarbeiten in einem denkmalgeschützten Bestandsgebäude auf ihrem Campus in Berlin-Kreuzberg aus. Die Angebotsfrist endet am 24. November 2026; Angaben zum Ausführungszeitraum oder zum Auftragswert sind nicht enthalten.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind Rohbauarbeiten innerhalb eines denkmalgeschützten Bestandsgebäudes des Auftraggebers auf dem Campus am Standort Berlin-Kreuzberg.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rohbauarbeiten (Projekt "Claudio"), ECA-2026-085
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind Rohbauarbeiten innerhalb eines denkmalgeschützten Bestandsgebäudes des Auftraggebers auf dem Campus am Standort Berlin-Kreuzberg. Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand können dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vertrag sowie dem Leistungsverzeichnis (Anlage 1) nebst Anhängen zum Leistungsverzeichnis entnommen werden. Bitte beachten Sie, dass die Anhänge zum Leistungsverzeichnis während der Angebotsfrist an die jeweiligen Bieter auf Anfrage und nach Vorlage einer unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) herausgegeben werden (siehe auch Ziffer 6 der Vergabebedingungen).
Frist: 24.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Hierzu legen die Bieter mit dem Angebot a) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" und b) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bieterselbstauskunft" unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte und Konzernstruktur vor. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe fest, wird der betroffene Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe fest, wird der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über den Ausschluss des bietenden Unternehmens entscheiden. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Hierbei handelt es sich mithin nicht um einen durch die Bieter einzureichenden Nachweis. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen. Diese Nachweise sind nicht durch die Bieter vorzulegen. Soweit eine Unvollständigkeit eines Angebotes festgestellt wird, wird der Auftraggeber Bieter zur Vervollständigung des Angebotes nach Maßgaben des § 16a EU VOB/A auffordern.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rohbauarbeiten (Projekt "Claudio"), ECA-2026-085
- Netto-Angebotssumme ("LV-Summe (Netto)") des ausgefüllten Leistungsverzeichnisses
- 100 %
Vergabeunterlagen
18 Dateien laut Portal · Stand 23.10.2026| Anschreiben | 132 KB | |
| Sonstiges | 276 KB | |
| Sonstiges | 150 KB | |
| Formular | 132 KB | |
| Formular | 109 KB | |
| Formular | 118 KB | |
| Formular | 146 KB | |
| Formular | 101 KB | |
| Sonstiges | 135 KB | |
| Vertragsbedingungen | 326 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 977 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 245 KB | |
| Sonstiges | 79 KB | |
| Sonstiges | 210 KB | |
| Sonstiges | 391 KB | |
| Sonstiges | 128 KB | |
| Anschreiben | 89 KB | |
| Formular | 134 KB |
Anforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Hierzu legen die Bieter mit dem Angebot a) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" und b) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bieterselbstauskunft" unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte und Konzernstruktur vor. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe fest, wird der betroffene Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe fest, wird der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über den Ausschluss des bietenden Unternehmens entscheiden. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Hierbei handelt es sich mithin nicht um einen durch die Bieter einzureichenden Nachweis. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen. Diese Nachweise sind nicht durch die Bieter vorzulegen. Soweit eine Unvollständigkeit eines Angebotes festgestellt wird, wird der Auftraggeber Bieter zur Vervollständigung des Angebotes nach Maßgaben des § 16a EU VOB/A auffordern.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 23.10.2026BekanntmachungBekanntmachung CXP4YVWM165
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