Rahmenvertrag für Innenarchitektur und die Planung moderner Arbeitswelten
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 13.03.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bundesdruckerei GmbH
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 26.02.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 135429-2026
- Verfahrensnummer
- a0373464-84a9-4c26-a2bf-8a9293bc57de
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Bundesdruckerei GmbH beauftragt einen erfahrenen Dienstleister mit der Gestaltung, Planung und konzeptionellen Weiterentwicklung von Arbeitsräumen und modernen Arbeitswelten, einschließlich neuer Arbeitsformen wie Desksharing und tätigkeitsbezogenem Arbeiten. Der Rahmenvertrag gilt für 720 Tage und betrifft den Raum Berlin. Angebote müssen bis zum 13. März 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Beauftragung eines erfahrenen Dienstleisters zur Gestaltung, Planung und konzeptionellen Weiterentwicklung von Arbeitsräumen und modernen Arbeitswelten (z.B. New Work, Desksharing, Activity Based Working). Ziel ist die Entwicklung zukunftsfähiger Arbeitsumgebungen, die sowohl den Anforderungen der Nutzer als auch den strategischen Unternehmenszielen gerecht werden. Nähere Einzelheiten zu der vergebenden Leistung können der beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage II.1) entnommen werden.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvertrag Innenarchitektur-Workplacedesign
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Beauftragung eines erfahrenen Dienstleisters zur Gestaltung, Planung und konzeptionellen Weiterentwicklung von Arbeitsräumen und modernen Arbeitswelten (z.B. New Work, Desksharing, Activity Based Working). Ziel ist die Entwicklung zukunftsfähiger Arbeitsumgebungen, die sowohl den Anforderungen der Nutzer als auch den strategischen Unternehmenszielen gerecht werden. Nähere Einzelheiten zu der vergebenden Leistung können der beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage II.1) entnommen werden.
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Hierzu legen die Bieter mit dem Angebot a) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" und b) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bieterselbstauskunft" unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte und Konzernstruktur vor. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe fest, wird der betroffene Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe fest, wird der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über den Ausschluss des bietenden Unternehmens entscheiden. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Hierbei handelt es sich mithin nicht um einen durch die Bieter einzureichenden Nachweis. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen. Diese Nachweise sind nicht durch die Bieter vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist Erklärungen und Nachweise nachzufordern.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvertrag Innenarchitektur-Workplacedesign
- Für die Preiswertung werden die von den Bietern im Preisblatt angegebenen Kosten unter Berücksichtigung der im Preisblatt dargestellten Untergewichtungen herangezogen. Die Einzelheiten der Methode zur Ermittlung des Angebotswertungspreises sind dem Preisblatt zu entnehmen. Die Bewertung der Angebotswertungspreise und damit die Ermittlung der Punktzahlen für P(Angebot) erfolgt nach der einfachen Interpolationsmethode. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 1900 Punkte festgelegt. 1900 Punkte erhält hierbei das Angebot mit dem niedrigsten Angebotswertungspreis nach der Ermittlung aus den Angaben des mit den Angebotsunterlagen eingereichten Preisblatts.
- 40 %
- Zur Ermittlung der Leistungspunktzahl des zu bewertenden Angebots wird das vom jeweiligen Bieter mit den Angebotsunterlagen das eingereichte Konzept zur Lösung der gestellten Aufgabe (II.8), die drei Profilbeschreibungen sowie die Bieterpräsentation bewertet. Diese qualitativ-fachliche Bewertung der angebotenen Leistung erfolgt auf Grundlage der im Dokument "II.9 Bewertungsmatrix" aufgestellten Kriterien. Bei der Bewertung der Wertungskriterien spiegeln die vergebenen Punkte den Zielerfüllungsgrad wider, wie dieser im Dokument "II.9 Bewertungsmatrix" zu jedem Kriterium dargelegt ist. Die Punktevergabe erfolgt in den in der Bewertungsmatrix dargestellten Stufen. Eine weitere Differenzierung ist nicht vorgesehen. Pro Wertungskriterium wird somit die Punktzahl vergeben, die in ihrer Leistungsbewertung zu der formulierten "Bewertung" korrespondiert. Die je Kriterium erzielten Punktewerte werden addiert und ergeben die Summe der Leistungspunkte. Es können insgesamt 1900 Leistungs-punkte erreicht werden. Hinsichtlich der Einzelheiten der geforderten Angaben wird auf die Leistungsbeschreibung und das den Vergabeunterlagen beigefügte Dokument "II.9 Bewertungsmatrix" verwiesen.
- 60 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Hierzu legen die Bieter mit dem Angebot a) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" und b) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bieterselbstauskunft" unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte und Konzernstruktur vor. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe fest, wird der betroffene Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe fest, wird der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über den Ausschluss des bietenden Unternehmens entscheiden. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Hierbei handelt es sich mithin nicht um einen durch die Bieter einzureichenden Nachweis. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen. Diese Nachweise sind nicht durch die Bieter vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist Erklärungen und Nachweise nachzufordern.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 19.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 720752-2026
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.