Instandhaltung des Videosicherheitssystems an mehreren Standorten in Berlin
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 30.06.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bundesdruckerei GmbH
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Nicht offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 01.06.2026
- CPV-Codes
- Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Personalcomputern, Büromaschinen, Fernmeldeanlagen und audiovisuellen Anlagen (50300000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 374704-2026
- Verfahrensnummer
- d1c15596-6d3c-4606-85e2-b731d8ab1a08
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Bundesdruckerei GmbH beschafft Dienstleistungen zur Instandhaltung ihres Videosicherheitssystems. Die Leistungen sind an drei Standorten im Berliner Stadtgebiet zu erbringen: in der Kommandantenstraße, der Saturnstraße und der Florastraße. Der Vertrag hat eine vorgesehene Laufzeit von 730 Tagen; die Teilnahmefrist endet am 30. Juni 2026 um 08:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Ziel des Projektes ist der Abschluss eines Vertrages für die Instandhaltung des Videosicherheitssystems der Bundesdruckerei GmbH.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Instandhaltung Videosicherheitssystem
Ziel des Projektes ist der Abschluss eines Vertrages für die Instandhaltung des Videosicherheitssystems der Bundesdruckerei GmbH. Der AN hat seine Leistungen an allen Standorten des AG innerhalb des Stadtgebietes Berlin zu erbringen. Derzeit sind dies die folgenden Standorte: - Standort A: Kommandantenstraße 18 - 22, 10969 Berlin - Standort B: Saturnstraße 6, 13405 Berlin - Standort C: Florastraße 133, 12623 Berlin Folgende Leistungen sind zu erbringen: Vor Beginn des Regelbetriebs (Start-Up Phase) - Organisation - Leistungsumfang (Technische Anlage) Im Regelbetrieb - Vorbeugende Instandhaltung o Wartung o Reinigung der Außenkameras - Korrektive Instandhaltung mit 24/7-Rufbereitschaft - Funktionsprüfung der Videoanalyse - DGUV-Prüfung - Kleinaufträge - Ersatzteilvorhaltung und -lieferfähigkeit Beabsichtigt ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer. Abrufberechtigt sind neben der Bundesdruckerei GmbH auch die sog. sekundären Auftraggeber. Diese umfassen sämtliche mit der Bundesdruckerei Gruppe GmbH beziehungsweise deren Tochterunternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen und solche Unternehmen, die aus diesen Unternehmen hervorgehen. Derzeit umfasst die Abrufberechtigung mithin die folgenden sekundären Auftraggeber: D-Trust GmbH, Genua GmbH, Xecuro GmbH, Maurer Electronics GmbH und Inco Sp. z o.o.
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Hierzu legen die Bieter mit dem Angebot a) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" und b) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bieterselbstauskunft" unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte und Konzernstruktur vor. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe fest, wird der betroffene Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe fest, wird der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über den Ausschluss des bietenden Unternehmens entscheiden. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Hierbei handelt es sich mithin nicht um einen durch die Bieter einzureichenden Nachweis. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen. Diese Nachweise sind nicht durch die Bieter vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht vorgelegt wurden, können nach Ermessen des Auftraggebers nachgefordert werden (§ 56 Abs. 4 VgV). Der Auftraggeber behält sich mithin vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, soweit dies rechtlich zulässig ist, nachzufordern. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung fehlender Unterlagen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Nachfrist eingereicht, muss der Teilnahmeantrag des betreffenden Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen werden.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Die Bewertung der Angebotspreise erfolgt positionsbezogen auf Grundlage der im Preisblatt angebotenen Preise. Für jede Preisposition wird das Angebot mit dem niedrigsten Preis mit 100 Punkten bewertet. Die Punktzahl der übrigen Angebote wird im Verhältnis zum jeweils niedrigsten angebotenen Preis nach folgender Formel berechnet: Punktzahl = 100 × (niedrigster Angebotspreis der jeweiligen Position / Angebotspreis des zu bewertenden Angebots in der jeweiligen Position) Die Bewertung erfolgt für jede Preisposition getrennt. Für die Regelleistungen werden die jeweiligen Netto-Jahrespreise herangezogen. Für die Start-Up-Phase sowie für Abruf- und Bedarfsleistungen werden die angebotenen Netto-Einheitspreise berücksichtigt. Prozentuale Zuschläge werden im Rahmen der Preiswertung wie Einheitspreise behandelt. Maßgeblich ist der jeweils angebotene Prozentwert. Die je Preisposition erreichten Punkte werden zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erzielt die beste Bewertung im Zuschlagskriterium Preis.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Der letzte Abruf ist fehlgeschlagen.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Hierzu legen die Bieter mit dem Angebot a) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" und b) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bieterselbstauskunft" unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte und Konzernstruktur vor. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe fest, wird der betroffene Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe fest, wird der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über den Ausschluss des bietenden Unternehmens entscheiden. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Hierbei handelt es sich mithin nicht um einen durch die Bieter einzureichenden Nachweis. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen. Diese Nachweise sind nicht durch die Bieter vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht vorgelegt wurden, können nach Ermessen des Auftraggebers nachgefordert werden (§ 56 Abs. 4 VgV). Der Auftraggeber behält sich mithin vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, soweit dies rechtlich zulässig ist, nachzufordern. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung fehlender Unterlagen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Nachfrist eingereicht, muss der Teilnahmeantrag des betreffenden Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen werden.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 07.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 613936-2026
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