Reisebürodienstleistungen für Rückführungsmaßnahmen per Luft-, See- und Landweg
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 08.12.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 336.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 10.11.2025
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Reisebüros und ähnliche Dienste (63510000)
- Bekanntmachung
- vergabe.niedersachsen.de
- Bekanntmachungsnummer
- 744887-2025
- Verfahrensnummer
- 1cbb5706-472f-48bf-94c6-a52f50dc7978
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) mit Sitz in Braunschweig sucht ein Reisebüro zur kontinuierlichen Planung, Organisation und Buchung von Rückführungsmaßnahmen per Flugzeug sowie teilweise per See- oder Landweg. Die Leistungen umfassen Rückführungen, Abschiebungen und Zurückschiebungen ins europäische Ausland und weltweit sowie bei etwa einem Drittel der Fälle Hotelbuchungen für Begleitpersonen; 2023 und bis zum 31. Oktober 2024 gingen insgesamt 5.623 Buchungsanfragen voraus. Der geschätzte Auftragswert beträgt 336.000 Euro, die Angebotsfrist endet am 8. Dezember 2025 um 09:00 Uhr UTC.
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Leistungsbeschreibung
Die Organisation von Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg und teilweise auch auf dem See- oder Landweg (in Kooperation mit den Verwaltungsvollzugsgruppen) erfolgt bei der LAB NI im Fachbereich Flugrückführung- und Koordination. Es werden Rückführungen, Abschiebungen und Zurückschiebungen ins europäische Ausland sowie weltweit geplant, gebucht und durchgeführt. Die Rechtsgrundlage hierfür ist das Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe benötigt die LAB NI verschiedene Dienstleistungen, die durch ein Reisebüro auszuführen sind. Um eine effiziente und wirtschaftliche Abwicklung, Organisation und Buchung von Reiseleistungen im Bereich der Rückführungsmaßnahmen sicherzustellen, ist eine kontinuierliche und fachkundige Unterstützung notwendig. In den Jahren 2023 und 2024 (01.01. - 31.10.2024) wurden insgesamt 5.623 Rückführungsversuche (2023: 2.836; 2024: 2.787) unternommen, denen entsprechende Buchungsanfragen vorausgegangen sind. Bei ca. einem Drittel der Rückführungsversuche waren Hotelbuchungen für Begleitpersonen vorgesehen. Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen ist darüber hinaus berechtigt, Flugbuchungen selbst über FAR (Frontex) vorzunehmen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Reisebürodienstleistungen für den Bereich Flugrückführung der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)
Die Organisation von Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg und teilweise auch auf dem See- oder Landweg (in Kooperation mit den Verwaltungsvollzugsgruppen) erfolgt bei der LAB NI im Fachbereich Flugrückführung- und Koordination. Es werden Rückführungen, Abschiebungen und Zurückschiebungen ins europäische Ausland sowie weltweit geplant, gebucht und durchgeführt. Die Rechtsgrundlage hierfür ist das Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe benötigt die LAB NI verschiedene Dienstleistungen, die durch ein Reisebüro auszuführen sind. Um eine effiziente und wirtschaftliche Abwicklung, Organisation und Buchung von Reiseleistungen im Bereich der Rückführungsmaßnahmen sicherzustellen, ist eine kontinuierliche und fachkundige Unterstützung notwendig. In den Jahren 2023 und 2024 (01.01. - 31.10.2024) wurden insgesamt 5.623 Rückführungsversuche (2023: 2.836; 2024: 2.787) unternommen, denen entsprechende Buchungsanfragen vorausgegangen sind. Bei ca. einem Drittel der Rückführungsversuche waren Hotelbuchungen für Begleitpersonen vorgesehen. Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen ist darüber hinaus berechtigt, Flugbuchungen selbst über FAR (Frontex) vorzunehmen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen
Frist: 08.12.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Reisebürodienstleistungen für den Bereich Flugrückführung der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)
- Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand der Bewertungsmatrix ermittelt. Bewertungskriterium ist zu 100% der Preis. Sollten mehrere Angebote die gleiche gewichtete Gesamtsumme erreicht haben, entscheidet die niedrige Summe aus Position 1 und 2 des Angebotsvordrucks. Sollte auch diese Summe gleich sein, entscheidet das Losverfahren.
- 100 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
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Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 09.02.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 91009-2026
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