Organisation und Durchführung von Flugbuchungen für Dienstreisen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
28.07.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
26.06.2025
CPV-Codes
Dienstleistungen von Reisebüros und ähnliche Dienste (63510000)
Bekanntmachungsnummer
414162-2025
Verfahrensnummer
d0719138-922b-4bdd-bcdf-311229fac364

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Landeskriminalamt Niedersachsen mit Sitz in Hannover sucht einen Dienstleister für die Organisation und Durchführung von Flugbuchungen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit sowie für Dienstreisen seiner Beschäftigten. Der Auftrag umfasst unter anderem nationale, europäische und interkontinentale Verbindungen sowie Buchungen bei Billigfluggesellschaften, Ticketänderungen und Stornierungen. Die Leistung wird für eine Laufzeit von 360 Tagen am Standort beziehungsweise für den Zuständigkeitsbereich des Landeskriminalamts Niedersachsen vergeben; die Angebotsfrist endet am 28. Juli 2025 um 8:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Für das LKA sollen die Durchführung und Organisation von Flugbuchungen im Rahmen von "Internationaler Zusammenarbeit" und Dienstreisen von Angehörigen des LKA vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Dienstleistungen (Flugbuchungen) im Rahmen "internationaler Zuisammenarbeit" und Dienstreisen der Angehörigen des LKA Niedersachsen

    Für das LKA sollen die Durchführung und Organisation von Flugbuchungen im Rahmen von "Internationaler Zusammenarbeit" und Dienstreisen von Angehörigen des LKA vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.

    Frist: 28.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Dienstleistungen (Flugbuchungen) im Rahmen "internationaler Zuisammenarbeit" und Dienstreisen der Angehörigen des LKA Niedersachsen

Das Angebot mit der niedrigsten Servicegebühr pro Transaktion für interkontinentale Verbindungen erhält 250 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Preis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Preises 225 Punkte von 250 möglichen Punkten.
25 %
Das Angebot mit der niedrigsten Servicegebühr für eine Stornierung (Rückruf) erhält 100 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maxi-malen Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Preis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Preises 90 Punkte von 100 möglichen Punkten.
10 %
Das Angebot mit der niedrigsten Servicegebühr pro Transaktion für nationale Verbindungen erhält 100 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Preis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Preises 90 Punkte von 100 möglichen Punkten.
10 %
Das Angebot mit der niedrigsten Servicegebühr für das Umschreiben eines Tickets erhält 50 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Preis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Preises 45 Punkte von 50 möglichen Punkten.
5 %
Das Angebot mit der niedrigsten Servicegebühr pro Transaktion für europäische Verbindungen er-hält 450 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Preis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Preises 405 Punkte von 450 möglichen Punkten.
45 %
Das Angebot mit der niedrigsten Servicegebühr für die Buchung von Low-Cost-Carrier erhält 30 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Preis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Preises 27 Punkte von 30 möglichen Punkten.
3 %
Das Angebot mit der niedrigsten Servicegebühr für die Ausstellung von Schifffahrtsscheinen erhält 10 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Preis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Preises 9 Punkte von 10 möglichen Punkten.
1 %
Das Angebot mit der niedrigsten Servicegebühr für Zusatzleistungen (MCO) erhält 10 Punkte. Aus-gehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maxima-len Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Preis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Preises 9 Punkte von 10 möglichen Punkten.
1 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 14.08.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 532621-2025

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