Reinigungsleistungen für Spielplätze, Grünflächen und Verkehrsgrün in Bonn
bonnorange AöR
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 6
- Auftraggeber
- bonnorange AöR
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 14.07.2026
- Originalbekanntmachung
- ted.europa.eu ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 484672-2026
- Verfahrensnummer
- 55ca2b02-d565-4445-b96a-58584ddb98b9
- CPV-Codes
- Straßenreinigung und Straßenkehrdienste (90610000); Entleerung von Abfallbehältern (90918000)
Kurzbeschreibung
Die bonnorange AöR schreibt Reinigungsleistungen für öffentliche Spielplätze, Grünanlagen und Verkehrsgrün in verschiedenen Stadtgebieten von Bonn aus. Der Auftrag ist in sechs Lose unterteilt, die unter anderem die Müllbeseitigung, Leerung von Abfallbehältern und die Reinigung von Feuerstellen umfassen. Ein Los ist speziell auf die erhöhte Frequenz in der Innenstadt während der Sommerferien ausgerichtet.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Die öffentlichen Spielplätze, Verkehrsgrün und Grünanlagen inkl. der zu den Flächen gehörenden Wege und Plätze, sind von jeglichem Unrat / Abfall (u.a. auch z. B. Glasbruch, Kronkorken, Tabakfilter, Leergut, Fäkalien, etc.) zu säubern. In den Flächen integrierte Treppen sind bei der Reinigung grundsätzlich mit abzukehren und zu den Flächen zugehörige Abfallbehälter sind komplett zu leeren d.h., auch neben den Abfallbehälter gefallener Müll oder auch z.B. Sand ist zu entfernen. Feuerstellen sind zudem zu säubern und die Brandreste komplett (auch Holzreste + Asche) zu entsorgen.
Leistungen nach Losen (6)
LOT-0001 · Reinigung von Spielplätzen, Verkehrsgrün und Grünanlagen in Bonn Nord (Rev. 1)
Kleinere Mengen wilder Müll sind grundsätzlich zu entsorgen, größere Ablagerungen (wilde Müllkippen sowie unverhältnismäßige Verschmutzungen nach Großveranstaltungen) sind der bonnorange AöR zu melden. Es wird dann vom Auftraggeber im Einzelfall entschieden, ob und in welchem Maße die bonnorange AöR unterstützend tätig wird. Im Sichtbereich der zu reinigenden Objekte und / oder zu leerenden Abfallbehälter sind auf den angrenzenden öffentlichen Flächen die Verkehrssicherheit gefährdender Unrat / Abfall unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Auch bei Schnee und Eis ist die Reinigung fortzuführen. Dabei ist grundsätzlich der sichtbare Abfall auf dem Schnee / Eis zu beseitigen und die Abfallbehälter sind zu leeren.
LOT-0002 · Reinigung von Spielplätzen, Verkehrsgrün und Grünanlagen in Bonn Kessenich/ Südstadt/ Poppelsdorf/ Ippendorf (Rev. 2)
Kleinere Mengen wilder Müll sind grundsätzlich zu entsorgen, größere Ablagerungen (wilde Müllkippen sowie unverhältnismäßige Verschmutzungen nach Großveranstaltungen) sind der bonnorange AöR zu melden. Es wird dann vom Auftraggeber im Einzelfall entschieden, ob und in welchem Maße die bonnorange AöR unterstützend tätig wird. Im Sichtbereich der zu reinigenden Objekte und / oder zu leerenden Abfallbehälter sind auf den angrenzenden öffentlichen Flächen die Verkehrssicherheit gefährdender Unrat / Abfall unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Auch bei Schnee und Eis ist die Reinigung fortzuführen. Dabei ist grundsätzlich der sichtbare Abfall auf dem Schnee / Eis zu beseitigen und die Abfallbehälter sind zu leeren.
LOT-0003 · Reinigung von Spielplätzen, Verkehrsgrün und Grünanlagen in Bonn Hardtberg (Rev. 3)
Kleinere Mengen wilder Müll sind grundsätzlich zu entsorgen, größere Ablagerungen (wilde Müllkippen sowie unverhältnismäßige Verschmutzungen nach Großveranstaltungen) sind der bonnorange AöR zu melden. Es wird dann vom Auftraggeber im Einzelfall entschieden, ob und in welchem Maße die bonnorange AöR unterstützend tätig wird. Im Sichtbereich der zu reinigenden Objekte und / oder zu leerenden Abfallbehälter sind auf den angrenzenden öffentlichen Flächen die Verkehrssicherheit gefährdender Unrat / Abfall unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Auch bei Schnee und Eis ist die Reinigung fortzuführen. Dabei ist grundsätzlich der sichtbare Abfall auf dem Schnee / Eis zu beseitigen und die Abfallbehälter sind zu leeren.
LOT-0004 · Reinigung von Spielplätzen, Verkehrsgrün und Grünanlagen in Bonn Zentrum (Rev. 4)
Kleinere Mengen wilder Müll sind grundsätzlich zu entsorgen, größere Ablagerungen (wilde Müllkippen sowie unverhältnismäßige Verschmutzungen nach Großveranstaltungen) sind der bonnorange AöR zu melden. Es wird dann vom Auftraggeber im Einzelfall entschieden, ob und in welchem Maße die bonnorange AöR unterstützend tätig wird. Im Sichtbereich der zu reinigenden Objekte und / oder zu leerenden Abfallbehälter sind auf den angrenzenden öffentlichen Flächen die Verkehrssicherheit gefährdender Unrat / Abfall unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Auch bei Schnee und Eis ist die Reinigung fortzuführen. Dabei ist grundsätzlich der sichtbare Abfall auf dem Schnee / Eis zu beseitigen und die Abfallbehälter sind zu leeren.
LOT-0005 · Reinigung von Spielplätzen, Verkehrsgrün und Grünanlagen in Bonn Dottendorf (Rev. 5)
Kleinere Mengen wilder Müll sind grundsätzlich zu entsorgen, größere Ablagerungen (wilde Müllkippen sowie unverhältnismäßige Verschmutzungen nach Großveranstaltungen) sind der bonnorange AöR zu melden. Es wird dann vom Auftraggeber im Einzelfall entschieden, ob und in welchem Maße die bonnorange AöR unterstützend tätig wird. Im Sichtbereich der zu reinigenden Objekte und / oder zu leerenden Abfallbehälter sind auf den angrenzenden öffentlichen Flächen die Verkehrssicherheit gefährdender Unrat / Abfall unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Auch bei Schnee und Eis ist die Reinigung fortzuführen. Dabei ist grundsätzlich der sichtbare Abfall auf dem Schnee / Eis zu beseitigen und die Abfallbehälter sind zu leeren.
LOT-0006 · Reinigung von Spielplätzen und Grünanlagen in Bonn Zentrum (Hotspots, Innenstadt Papierkorbleerung) während der Sommerferien NRW
Kleinere Mengen wilder Müll sind grundsätzlich zu entsorgen, größere Ablagerungen (wilde Müllkippen sowie unverhältnismäßige Verschmutzungen nach Großveranstaltungen) sind der bonnorange AöR zu melden. Es wird dann vom Auftraggeber im Einzelfall entschieden, ob und in welchem Maße die bonnorange AöR unterstützend tätig wird. Im Sichtbereich der zu reinigenden Objekte und / oder zu leerenden Abfallbehälter sind auf den angrenzenden öffentlichen Flächen die Verkehrssicherheit gefährdender Unrat / Abfall unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Auch bei Schnee und Eis ist die Reinigung fortzuführen. Dabei ist grundsätzlich der sichtbare Abfall auf dem Schnee / Eis zu beseitigen und die Abfallbehälter sind zu leeren.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Das niedrigste wertbare Angebot erhält 5 Punkte. Ein Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises und höhere Angebote erhalten 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Mehraufwände aufgrund von stark frequentierten Tagen (z. B. Vatertag, 01. Mai, Silvester, Karneval) sowie die Entsorgungskosten sind in der Preisabgabe mit einzukalkulieren. Hierbei ist ein erhöhtes Laubaufkommen während der Laubzeit ebenfalls zu berücksichtigen. Ein Preisnachlass mit Bedingungen (Skonto) wird bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Ein Preisnachlass ohne Bedingungen wird bei der Bewertung berücksichtigt.
- 70 %
- Für die bei der Leistungserfüllung des Auftrages eingesetzten Fahrzeuge mit CO2-neutralem Antrieb werden maximal 5 Punkte vergeben, die die Bieter erhalten, dessen eingesetzte Fahrzeugflotte prozentual zu 100 % die Kriterien erfüllen. Der höchste Wert eines wertbaren Angebotes wird mit dem Maximalwert von 5 Punkten bewertet. Im Verhältnis zu diesem Bestwert werden die niedrigeren Werte abgestuft.
- 30 %
- Das niedrigste wertbare Angebot erhält 5 Punkte. Ein Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises und höhere Angebote erhalten 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Mehraufwände aufgrund von stark frequentierten Tagen (z. B. Vatertag, 01. Mai, Silvester, Karneval) sowie die Entsorgungskosten sind in der Preisabgabe mit einzukalkulieren. Hierbei ist ein erhöhtes Laubaufkommen während der Laubzeit ebenfalls zu berücksichtigen. Ein Preisnachlass mit Bedingungen (Skonto) wird bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Ein Preisnachlass ohne Bedingungen wird bei der Bewertung berücksichtigt.
- 70 %
- Für die bei der Leistungserfüllung des Auftrages eingesetzten Fahrzeuge mit CO2-neutralem Antrieb werden maximal 5 Punkte vergeben, die die Bieter erhalten, dessen eingesetzte Fahrzeugflotte prozentual zu 100 % die Kriterien erfüllen. Der höchste Wert eines wertbaren Angebotes wird mit dem Maximalwert von 5 Punkten bewertet. Im Verhältnis zu diesem Bestwert werden die niedrigeren Werte abgestuft.
- 30 %
- Das niedrigste wertbare Angebot erhält 5 Punkte. Ein Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises und höhere Angebote erhalten 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Mehraufwände aufgrund von stark frequentierten Tagen (z. B. Vatertag, 01. Mai, Silvester, Karneval) sowie die Entsorgungskosten sind in der Preisabgabe mit einzukalkulieren. Hierbei ist ein erhöhtes Laubaufkommen während der Laubzeit ebenfalls zu berücksichtigen. Ein Preisnachlass mit Bedingungen (Skonto) wird bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Ein Preisnachlass ohne Bedingungen wird bei der Bewertung berücksichtigt.
- 70 %
- Für die bei der Leistungserfüllung des Auftrages eingesetzten Fahrzeuge mit CO2-neutralem Antrieb werden maximal 5 Punkte vergeben, die die Bieter erhalten, dessen eingesetzte Fahrzeugflotte prozentual zu 100 % die Kriterien erfüllen. Der höchste Wert eines wertbaren Angebotes wird mit dem Maximalwert von 5 Punkten bewertet. Im Verhältnis zu diesem Bestwert werden die niedrigeren Werte abgestuft.
- 30 %
- Das niedrigste wertbare Angebot erhält 5 Punkte. Ein Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises und höhere Angebote erhalten 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Mehraufwände aufgrund von stark frequentierten Tagen (z. B. Vatertag, 01. Mai, Silvester, Karneval) sowie die Entsorgungskosten sind in der Preisabgabe mit einzukalkulieren. Hierbei ist ein erhöhtes Laubaufkommen während der Laubzeit ebenfalls zu berücksichtigen. Ein Preisnachlass mit Bedingungen (Skonto) wird bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Ein Preisnachlass ohne Bedingungen wird bei der Bewertung berücksichtigt.
- 70 %
- Für die bei der Leistungserfüllung des Auftrages eingesetzten Fahrzeuge mit CO2-neutralem Antrieb werden maximal 5 Punkte vergeben, die die Bieter erhalten, dessen eingesetzte Fahrzeugflotte prozentual zu 100 % die Kriterien erfüllen. Der höchste Wert eines wertbaren Angebotes wird mit dem Maximalwert von 5 Punkten bewertet. Im Verhältnis zu diesem Bestwert werden die niedrigeren Werte abgestuft.
- 30 %
- Das niedrigste wertbare Angebot erhält 5 Punkte. Ein Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises und höhere Angebote erhalten 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Mehraufwände aufgrund von stark frequentierten Tagen (z. B. Vatertag, 01. Mai, Silvester, Karneval) sowie die Entsorgungskosten sind in der Preisabgabe mit einzukalkulieren. Hierbei ist ein erhöhtes Laubaufkommen während der Laubzeit ebenfalls zu berücksichtigen. Ein Preisnachlass mit Bedingungen (Skonto) wird bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Ein Preisnachlass ohne Bedingungen wird bei der Bewertung berücksichtigt.
- 70 %
- Für die bei der Leistungserfüllung des Auftrages eingesetzten Fahrzeuge mit CO2-neutralem Antrieb werden maximal 5 Punkte vergeben, die die Bieter erhalten, dessen eingesetzte Fahrzeugflotte prozentual zu 100 % die Kriterien erfüllen. Der höchste Wert eines wertbaren Angebotes wird mit dem Maximalwert von 5 Punkten bewertet. Im Verhältnis zu diesem Bestwert werden die niedrigeren Werte abgestuft.
- 30 %
- Das niedrigste wertbare Angebot erhält 5 Punkte. Ein Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises und höhere Angebote erhalten 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Mehraufwände aufgrund von stark frequentierten Tagen (z. B. Vatertag, 01. Mai, Silvester, Karneval) sowie die Entsorgungskosten sind in der Preisabgabe mit einzukalkulieren. Hierbei ist ein erhöhtes Laubaufkommen während der Laubzeit ebenfalls zu berücksichtigen. Ein Preisnachlass mit Bedingungen (Skonto) wird bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Ein Preisnachlass ohne Bedingungen wird bei der Bewertung berücksichtigt.
- 70 %
- Für die bei der Leistungserfüllung des Auftrages eingesetzten Fahrzeuge mit CO2-neutralem Antrieb werden maximal 5 Punkte vergeben, die die Bieter erhalten, dessen eingesetzte Fahrzeugflotte prozentual zu 100 % die Kriterien erfüllen. Der höchste Wert eines wertbaren Angebotes wird mit dem Maximalwert von 5 Punkten bewertet. Im Verhältnis zu diesem Bestwert werden die niedrigeren Werte abgestuft.
- 30 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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