Reinigung und Spülung von Monoblock-, Schlitz- und Kastenrinnen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 21.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Westfalen
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 02.06.2026
- CPV-Codes
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- Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste (90000000)
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen (90500000)
- Bekanntmachung
- vergabe.autobahn.de
- Bekanntmachungsnummer
- 377333-2026
- Verfahrensnummer
- 97a01a56-52da-4845-bb5a-ae35406b11f9
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen, beauftragt Straßenkehrarbeiten sowie die Reinigung und Spülung von Monoblock-, Schlitz- und Kastenrinnen mit einem Saugspülwagen einschließlich Verkehrssicherung. Die Leistungen betreffen die Autobahnmeistereien Holdorf und Osnabrück im Raum Osnabrück und umfassen in Holdorf jeweils etwa 2,96 Kilometer Rinnen und 85 Straßenabläufe in den Jahren 2026 und 2027 sowie in Osnabrück jeweils etwa 8,06 Kilometer Rinnen pro Jahr. Für bestimmte Abschnitte der Bundesautobahn A 30 sind zusätzlich sechs Abrufe über jeweils etwa 0,309 Kilometer im Zeitraum vom 14. September 2026 bis zum 29. Oktober 2027 vorgesehen.
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Leistungsbeschreibung
Straßenkehrarbeiten/Reinigung Monoblockrinnen 2026 & 2027 im Bereich der AS Osnabrück, AM Holdorf und AM Osnabrück
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Los 1 AM Holdorf
Das Los 1 beinhaltet die Reinigung von Monoblock-, Schlitz- oder Kastenrinnen, das Spülen der Rinnen und ist mit einem Saugspülwagen durchzuführen. - Ausführungsjahr 2026: ca. 2,96 km Rinnen und 85 Stck. Straßenabläufe reinigen incl. Verkehrssicherung - Ausführungsjahr 2027: ca.2,96 km Rinnen und 85 Stck. Straßenabläufe reinigen incl. Verkehrssicherung
Frist: 21.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Los 2 AM Osnabrück
Das Los 2 beinhaltet die Reinigung von Monoblock, - Schlitz- oder Kastenrinnen, das Spülen der Rinnen und ist mit einem Saugspülwagen durchzuführen. - Ausführungsjahr 2026: ca. 8,06 km Rinnen reinigen, incl. Verkehrssicherung - Ausführungsjahr 2027: ca. 8,06 km Rinnen reinigen, incl. Verkehrssicherung Gesondert werden für die Abschnitte 130 und 140 auf der BAB A 30 6 Abrufe ausgeschrieben. - Ausführungszeitraum 14.09.2026-29.10.2027; Abrufe: 6 Stck. a ca. 0,309 km Rinnen reinigen incl. Verkehrssicherung
Frist: 21.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
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Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 31.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 597809-2026
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