Reinigung und Spülung von Monoblock-, Schlitz- und Kastenrinnen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
21.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
02.06.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste (90000000)
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen (90500000)
Bekanntmachung
vergabe.autobahn.de
Bekanntmachungsnummer
377333-2026
Verfahrensnummer
97a01a56-52da-4845-bb5a-ae35406b11f9

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen, beauftragt Straßenkehrarbeiten sowie die Reinigung und Spülung von Monoblock-, Schlitz- und Kastenrinnen mit einem Saugspülwagen einschließlich Verkehrssicherung. Die Leistungen betreffen die Autobahnmeistereien Holdorf und Osnabrück im Raum Osnabrück und umfassen in Holdorf jeweils etwa 2,96 Kilometer Rinnen und 85 Straßenabläufe in den Jahren 2026 und 2027 sowie in Osnabrück jeweils etwa 8,06 Kilometer Rinnen pro Jahr. Für bestimmte Abschnitte der Bundesautobahn A 30 sind zusätzlich sechs Abrufe über jeweils etwa 0,309 Kilometer im Zeitraum vom 14. September 2026 bis zum 29. Oktober 2027 vorgesehen.

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Leistungsbeschreibung

Straßenkehrarbeiten/Reinigung Monoblockrinnen 2026 & 2027 im Bereich der AS Osnabrück, AM Holdorf und AM Osnabrück

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Los 1 AM Holdorf

    Das Los 1 beinhaltet die Reinigung von Monoblock-, Schlitz- oder Kastenrinnen, das Spülen der Rinnen und ist mit einem Saugspülwagen durchzuführen. - Ausführungsjahr 2026: ca. 2,96 km Rinnen und 85 Stck. Straßenabläufe reinigen incl. Verkehrssicherung - Ausführungsjahr 2027: ca.2,96 km Rinnen und 85 Stck. Straßenabläufe reinigen incl. Verkehrssicherung

    Frist: 21.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Los 2 AM Osnabrück

    Das Los 2 beinhaltet die Reinigung von Monoblock, - Schlitz- oder Kastenrinnen, das Spülen der Rinnen und ist mit einem Saugspülwagen durchzuführen. - Ausführungsjahr 2026: ca. 8,06 km Rinnen reinigen, incl. Verkehrssicherung - Ausführungsjahr 2027: ca. 8,06 km Rinnen reinigen, incl. Verkehrssicherung Gesondert werden für die Abschnitte 130 und 140 auf der BAB A 30 6 Abrufe ausgeschrieben. - Ausführungszeitraum 14.09.2026-29.10.2027; Abrufe: 6 Stck. a ca. 0,309 km Rinnen reinigen incl. Verkehrssicherung

    Frist: 21.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft

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Anforderungen

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 31.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 597809-2026

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