Reinigung des öffentlichen Kanalnetzes und Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen

Status
Offen
Angebotsfrist
07.12.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
06.11.2026
CPV-Codes
Reinigung von Abwässerkanälen (90470000)
Bekanntmachung
vmp-rheinland.de
Bekanntmachungsnummer
772740-2026
Verfahrensnummer
b951c351-efdc-4dc0-a100-d4122a1dbac6

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Stadtbetriebe Hennef schreiben die Reinigung des öffentlichen Kanalnetzes sowie die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Stadtgebiet Hennef aus. Die Arbeiten umfassen Regen-, Schmutz- und Mischwasserkanäle mit einer Gesamtlänge von rund 420 Kilometern; Art und Umfang richten sich nach den Vorgaben des Auftraggebers und dessen Reinigungsplänen. Die Vertragsdauer beträgt 365 Tage.

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Leistungsbeschreibung

Reinigung Kanalnetz TV, Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Reinigung Kanalnetz TV

    Die Ausschreibung umfasst alle Regen-, Schmutz- und Mischwasserkanäle der öffentlichen kommunalen Abwasseranlage im Stadtgebiet Hennef. Die Gesamtlänge des Kanalnetzes beträgt rund 420 km. Bedingt durch Kanalerweiterungen, Renovierungen und Erneuerungen kann sich die Quantität und Qualität des Kanalnetzes in den nächsten Jahren geringfügig ändern. Art und Umfang der Reinigung erfolgt nach den Vorgaben des AG, Fristenpläne für wiederkehrende Reinigungsarbeiten stellt der AG zur Verfügung; Abweichungen sind mit dem AG abzustimmen.

    Frist: 07.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe / § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe Der öffentliche Auftraggeber fordert Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auf, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. Der öffentliche Auftraggeber fordert den Bieter auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Reinigung Kanalnetz TV

Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält den Zuschlag
1 %

Vergabeunterlagen

10 Dateien laut Portal · Stand 06.11.2026
224 Lohngleitklausel.docxSonstiges67 KB
312a_322a_Informationen_DSGVO.pdfSonstiges78 KB
513_VgV_BVB_TVgG_NRW.docxSonstiges30 KB
631_EU_VgV_Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebotes.docxAnschreiben71 KB
632_EU_VgV_Bewerbungsbedingungen.docxAnschreiben62 KB
633_VgV_Angebotsschreiben_ohne Lose .docxAnschreiben66 KB
634_VgV_BVB.docxSonstiges63 KB
635_VgV_ZVB.docxSonstiges56 KB
999_Eigenerklärung_Sanktionen.docxFormular15 KB
LVvom19102026Reinigung.pdfSonstiges283 KB

Anforderungen

§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe / § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe Der öffentliche Auftraggeber fordert Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auf, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. Der öffentliche Auftraggeber fordert den Bieter auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen.

Änderungen und Bieterfragen

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