Reinigung von rund 120 Kanal-Sonderbauwerken
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 07.12.2026, 10:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadtbetriebe Hennef
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 06.11.2026
- CPV-Codes
- Reinigung von Abwässerkanälen (90470000)
- Bekanntmachung
- vmp-rheinland.de
- Bekanntmachungsnummer
- 773015-2026
- Verfahrensnummer
- e7a5ba62-7bdf-401d-9463-950986232b09
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Stadtbetriebe Hennef schreiben die Reinigung von rund 120 Sonderbauwerken im Kanalnetz des Stadtgebiets Hennef aus, darunter Stauraumkanäle, Düker und Pumpwerke sowie teilweise Anlagen auf Kläranlagen. Die Reinigungsarbeiten richten sich nach den Vorgaben des Auftraggebers und umfassen wiederkehrende Arbeiten nach dessen Fristenplänen. Die ausgeschriebene Leistung ist für das Jahr 2027 mit einer Laufzeit von 365 Tagen vorgesehen.
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Leistungsbeschreibung
Kanalreinigung 2027 Sonderbauwerke
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Kanalreinigung 2027 Sonderbauwerke
Die Ausschreibung umfasst alle Sonderbauwerke (Stauraumkanäle, Düker, Pumpwerke usw.) sowie teilweise auch Anlagen auf den Kläranlagen im Stadtgebiet. Die Gesamtzahl der zu reinigenden Sonderbauwerke beträgt rund 120 Stück. Bedingt durch Kanalerweiterungen und Erneuerungen kann sich die Quantität und Qualität des Kanalnetzes in den nächsten Jahren geringfügig ändern. Art und Umfang der Reinigung erfolgt nach den Vorgaben des AG, Fristenpläne für wiederkehrende Reinigungsarbeiten stellt der AG zur Verfügung. Abweichungen sind mit dem AG abzustimmen.
Frist: 07.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe / § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe Der öffentliche Auftraggeber fordert Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auf, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. Der öffentliche Auftraggeber fordert den Bieter auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Kanalreinigung 2027 Sonderbauwerke
- Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält den Zuschlag
- 1 %
Vergabeunterlagen
10 Dateien laut Portal · Stand 06.11.2026| Sonstiges | 67 KB | |
| Sonstiges | 78 KB | |
| Sonstiges | 30 KB | |
| Anschreiben | 71 KB | |
| Anschreiben | 62 KB | |
| Anschreiben | 65 KB | |
| Sonstiges | 63 KB | |
| Sonstiges | 56 KB | |
| Formular | 15 KB | |
| Sonstiges | 360 KB |
Anforderungen
§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe / § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe Der öffentliche Auftraggeber fordert Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auf, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. Der öffentliche Auftraggeber fordert den Bieter auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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