Regenerierung des Horizontalfilterbrunnens BH04 im Wasserwerk Petersaue

Status
Offen
Angebotsfrist
12.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Mainzer Netze GmbHProfil ansehen
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
10.09.2026
Bekanntmachungsnummer
622811-2026
Verfahrensnummer
b128737b-5e50-4c20-a627-ab974a68d2c3
CPV-Codes
50000000 · Reparatur- und Wartungsdienste

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Kurzbeschreibung

Die Mainzer Netze GmbH beauftragt die Regenerierung des Horizontalfilterbrunnens BH04 im Wasserwerk Petersaue bei Mainz. Die Arbeiten sollen im Rahmen der Brunnenunterhaltung mit hydromechanischen Verfahren durchgeführt werden; der Brunnen liegt an der Südspitze der Rheininsel Petersaue im Bundesland Hessen. Die vorgesehene Vertragsdauer beträgt 120 Tage, die Angebotsfrist endet am 12. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Regenerierung des Horizontalfilterbrunnens BH04 im Wasserwerk Petersaue, Mainz für die Mainzer Netze GmbH; Projektnummer 1000-TP-01636

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Regenerierung BH04, Wasserwerk Petersaue, Mainz, TP01636 - 30028976

    Die Mainzer Netze GmbH betreibt u. a. das Wasserwerk Petersaue. Dieses befindet sich auf der gleichnamigen zum Bundesland Hessen gehörenden Rheininsel. Die Insel kann nur über eine zur Nordspitze führenden Brücke der InfraServ erreicht werden. Für die Rohwasserförderung stehen hier 22 Vertikalfilterbrunnen und 4 Horizontalfilterbrunnen zur Verfügung. Im Rahmen der Brunnenunterhaltung soll der an der Südspitze der Insel gelegene Horizontalfilterbrunnen BH04 mit hydromechanischen Verfahren regeneriert werden. Weitergehende Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

    Frist: 12.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bewerber oder Bieter gemäß § 51 Abs. 2 SektVO aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Etwaige Änderungen des Bewerbers oder Bieters an seinen Angaben müssen zweifelsfrei sein. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters vom weiteren Vergabeverfahren. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang auf dem Server der Vergabeplattform. Die Vergabestelle ist zur Nachforderung nicht verpflichtet. Die Entscheidung steht in ihrem freien Ermessen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 51 Abs. 3 SektVO).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Regenerierung BH04, Wasserwerk Petersaue, Mainz, TP01636 - 30028976

Bewertet wird die Angebotssumme, inkl. möglichem Nachlass, gemäß Leistungsverzeichnis B02 bzw. Angebotsdeckblatt B01.
100 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bewerber oder Bieter gemäß § 51 Abs. 2 SektVO aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Etwaige Änderungen des Bewerbers oder Bieters an seinen Angaben müssen zweifelsfrei sein. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters vom weiteren Vergabeverfahren. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang auf dem Server der Vergabeplattform. Die Vergabestelle ist zur Nachforderung nicht verpflichtet. Die Entscheidung steht in ihrem freien Ermessen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 51 Abs. 3 SektVO).

Änderungen und Bieterfragen

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ZuschlagssummeMedian
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