Weiterbetrieb von zehn städtischen Grundwassersanierungsanlagen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 20.07.2026, 10:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 16.06.2026
- CPV-Codes
- Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste (90000000)
- Bekanntmachung
- vergabe.duesseldorf.de
- Bekanntmachungsnummer
- 455939-2026
- Verfahrensnummer
- 0d0a680e-09c8-4b27-9de1-1d86b187eba0
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt den Weiterbetrieb von insgesamt zehn städtischen Grundwassersanierungsanlagen. Davon entfallen vier Anlagen auf den zentralen Bereich und sechs Anlagen auf die Randgebiete Düsseldorfs. Die Rahmenvereinbarung gilt für den Zeitraum 2026 bis 2031; Angebotsfrist ist der 20. Juli 2026 um 8:30 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung zum Weiterbetrieb von städtischen Grundwassersanierungsanlagen 2026-2031
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Weiterbetrieb GWSA zentral
Weiterbetrieb von 4 Grundwassersanierungsanlagen
Frist: 20.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Weiterbetrieb GWSA Randgebiete
Weiterbetrieb von 6 Grundwassersanierungsanlagen
Frist: 20.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber und Bieter aufzufordern, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine Verpflichtung des Auftraggebers dazu besteht nicht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt. Vor Auftragserteilung hat der für den Zuschlag vorgesehene Bieter die vollständige Kalkulation / Preisermittlung (Urkalkulation) für die vertragliche Leistung des Angebotes in einem verschlossenen und entsprechend gekennzeichneten Umschlag einzureichen.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Ausbildung und Berufserfahrung der Projektleitung
- 15 %
- Ausbildung und Berufserfahrung der stellvertretenden Projektleitung
- 15 %
- Angebotspreis
- 70 %
- Ausbildung und Berufserfahrung der Projektleitung
- 15 %
- Ausbildung und Berufserfahrung der stellvertretenden Projektleitung
- 15 %
- Angebotspreis
- 70 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber und Bieter aufzufordern, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine Verpflichtung des Auftraggebers dazu besteht nicht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt. Vor Auftragserteilung hat der für den Zuschlag vorgesehene Bieter die vollständige Kalkulation / Preisermittlung (Urkalkulation) für die vertragliche Leistung des Angebotes in einem verschlossenen und entsprechend gekennzeichneten Umschlag einzureichen.
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 08.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 618101-2026
- 02.07.2026Berichtigung 1Frist für den Eingang der Angebote
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.