Weiterbetrieb von zehn städtischen Grundwassersanierungsanlagen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
20.07.2026, 10:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
16.06.2026
CPV-Codes
Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste (90000000)
Bekanntmachungsnummer
455939-2026
Verfahrensnummer
0d0a680e-09c8-4b27-9de1-1d86b187eba0

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt den Weiterbetrieb von insgesamt zehn städtischen Grundwassersanierungsanlagen. Davon entfallen vier Anlagen auf den zentralen Bereich und sechs Anlagen auf die Randgebiete Düsseldorfs. Die Rahmenvereinbarung gilt für den Zeitraum 2026 bis 2031; Angebotsfrist ist der 20. Juli 2026 um 8:30 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung zum Weiterbetrieb von städtischen Grundwassersanierungsanlagen 2026-2031

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Weiterbetrieb GWSA zentral

    Weiterbetrieb von 4 Grundwassersanierungsanlagen

    Frist: 20.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Weiterbetrieb GWSA Randgebiete

    Weiterbetrieb von 6 Grundwassersanierungsanlagen

    Frist: 20.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber und Bieter aufzufordern, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine Verpflichtung des Auftraggebers dazu besteht nicht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt. Vor Auftragserteilung hat der für den Zuschlag vorgesehene Bieter die vollständige Kalkulation / Preisermittlung (Urkalkulation) für die vertragliche Leistung des Angebotes in einem verschlossenen und entsprechend gekennzeichneten Umschlag einzureichen.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Ausbildung und Berufserfahrung der Projektleitung
15 %
Ausbildung und Berufserfahrung der stellvertretenden Projektleitung
15 %
Angebotspreis
70 %
Ausbildung und Berufserfahrung der Projektleitung
15 %
Ausbildung und Berufserfahrung der stellvertretenden Projektleitung
15 %
Angebotspreis
70 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber und Bieter aufzufordern, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine Verpflichtung des Auftraggebers dazu besteht nicht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt. Vor Auftragserteilung hat der für den Zuschlag vorgesehene Bieter die vollständige Kalkulation / Preisermittlung (Urkalkulation) für die vertragliche Leistung des Angebotes in einem verschlossenen und entsprechend gekennzeichneten Umschlag einzureichen.

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 08.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 618101-2026
  2. 02.07.2026Berichtigung 1Frist für den Eingang der Angebote

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