Rechtliche Beratung für Ausschreibungen im Schienenpersonennahverkehr und Fahrzeugfinanzierung
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 05.02.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1.600.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 02.01.2026
- CPV-Codes
- Rechtsberatung (79111000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 582-2026
- Verfahrensnummer
- 3f07236d-d24c-48bb-bf89-ad3f9ae9fa88
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH in München sucht im Rahmen eines Rahmenvertrags rechtliche Beratung für Ausschreibungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sowie für die Finanzierung neu zu beschaffender Fahrzeuge. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem die Erstellung und Prüfung von Vergabeunterlagen, die Beantwortung von Bieterfragen, die Erstellung von Garantiedokumenten sowie die Verhandlung und Anpassung von Finanzierungsverträgen mit Verkehrsunternehmen, Banken und Leasinggebern. Der geschätzte Auftragswert beträgt 1,6 Millionen Euro; die Angebotsfrist endet am 5. Februar 2026 um 11:00 Uhr UTC.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvertrag über rechtliche Beratungsleistungen bei der Ausschreibung von SPNV-Verkehrsverträgen. Wenn Neufahrzeuge eine Option sind, bietet die BEG im Regelfall eine Finanzierungsgarantie an. Im Vorfeld ist eine hierfür relevante Vergabeunterlage (sog. Anlage 16) in Abstimmung mit der Vergaberechtskanzlei der BEG zu erstellen. Während des laufenden SPNV-Vergabeverfahrens sind Rückfragen der Bieter zu dieser Anlage 16 in Abstimmung mit der Vergaberechtskanzlei der BEG zu beantworten. Nach Erteilung des Zuschlags bei der SPNV-Vergabe ist ein Garantiedokument zu erstellen; zudem sind mit dem Verkehrsunternehmen, den finanzierenden Banken und dem Leasinggeber die Finanzierungsverträge inkl. Finanzierungsgarantie zu verhandeln. Sofern sich in der Laufzeit des Verkehrsvertrages Anpassungen ergeben, die Auswirkungen auf die Finanzierungsverträge haben, sind entsprechende Nachträge abzustimmen. Darüber hinaus prüft die BEG derzeit, inwieweit es einer neuen Strategie hinsichtlich der Fahrzeugbeschaffung und -finanzierung bedarf. Auch hierfür werden im Rahmen des hier ausgeschriebenen Rahmenvertrags Beratungsleistungen benötigt.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rechtliche Beratung bei SPNV-Ausschreibungen mit Fahrzeugfinanzierungsunterstützung1.600.000 EUR
Rahmenvertrag über rechtliche Beratungsleistungen bei der Ausschreibung von SPNV-Verkehrsverträgen. Wenn Neufahrzeuge eine Option sind, bietet die BEG im Regelfall eine Finanzierungsgarantie an. Im Vorfeld ist eine hierfür relevante Vergabeunterlage (sog. Anlage 16) in Abstimmung mit der Vergaberechtskanzlei der BEG zu erstellen. Während des laufenden SPNV-Vergabeverfahrens sind Rückfragen der Bieter zu dieser Anlage 16 in Abstimmung mit der Vergaberechtskanzlei der BEG zu beantworten. Nach Erteilung des Zuschlags bei der SPNV-Vergabe ist ein Garantiedokument zu erstellen; zudem sind mit dem Verkehrsunternehmen, den finanzierenden Banken und dem Leasinggeber die Finanzierungsverträge inkl. Finanzierungsgarantie zu verhandeln. Sofern sich in der Laufzeit des Verkehrsvertrages Anpassungen ergeben, die Auswirkungen auf die Finanzierungsverträge haben, sind entsprechende Nachträge abzustimmen. Darüber hinaus prüft die BEG derzeit, inwieweit es einer neuen Strategie hinsichtlich der Fahrzeugbeschaffung und -finanzierung bedarf. Auch hierfür werden im Rahmen des hier ausgeschriebenen Rahmenvertrags Beratungsleistungen benötigt.
Frist: 05.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für ihn Ausschlussgründe nach § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes oder nach den §§ 123 und § 124 GWB vorliegen. Bieter, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob – und wenn ja, welche – Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter ergriffen hat. Für diese Erklärung ist das Formblatt FB 1, das unter der Internetseite https://www.subreport.de/E83494321 erhältlich ist, auszufüllen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist das Formblatt von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt zu den Fragen 2 und 3 (und ggf. 4 und 5) auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Ein Nachfordern von Unterlagen wird über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform kommuniziert.
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für ihn Ausschlussgründe nach § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes oder nach den §§ 123 und § 124 GWB vorliegen. Bieter, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob – und wenn ja, welche – Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter ergriffen hat. Für diese Erklärung ist das Formblatt FB 1, das unter der Internetseite https://www.subreport.de/E83494321 erhältlich ist, auszufüllen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist das Formblatt von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt zu den Fragen 2 und 3 (und ggf. 4 und 5) auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Ein Nachfordern von Unterlagen wird über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform kommuniziert.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 01.04.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 224157-2026
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