Rahmenvertrag zur Lieferung isotopfreier TR-Limiter für C-Band-Radaranlagen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
08.04.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Hamburg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
04.03.2024
CPV-Codes
Anzeigen
  • Ersatzteile und Zubehör für Radaranlagen (32352200)
  • Meteorologische Instrumente (38120000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
131099-2024
Verfahrensnummer
1b22676b-b19b-4e76-8349-2c2d8a3cd65b

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Der Deutsche Wetterdienst mit Sitz in Offenbach am Main beschafft im Rahmen eines Rahmenvertrags isotopfreie TR-Limiter, also Empfängerschutzröhren, für C-Band-Radaranlagen. Die Lieferung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis in der Region DE600. Angebote müssen bis zum 8. April 2024 um 08:00 Uhr eingereicht werden; eine Mengen- oder Wertangabe ist nicht enthalten.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvertrag zur Lieferung von isotpfreien TR-Limitern (Empfängerschutzröhren) für C-Band Radaranlagen gemäß Leistungsverzeichnis

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Lieferung von isotopfreien TR-Limitern

    Rahmenvertrag zur Lieferung von isotopfreien TR-Limitern (Empfängerschutzröhren) für C-Band Radaranlagen gemäß Leistungsverzeichnis

    Frist: 08.04.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

§§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 07.05.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 270099-2024

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