Rahmenvertrag zur Lieferung isotopfreier TR-Limiter für C-Band-Radaranlagen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 08.04.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Deutscher Wetterdienst
- Erfüllungsregion
- Hamburg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 04.03.2024
- CPV-Codes
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- Ersatzteile und Zubehör für Radaranlagen (32352200)
- Meteorologische Instrumente (38120000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 131099-2024
- Verfahrensnummer
- 1b22676b-b19b-4e76-8349-2c2d8a3cd65b
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Deutsche Wetterdienst mit Sitz in Offenbach am Main beschafft im Rahmen eines Rahmenvertrags isotopfreie TR-Limiter, also Empfängerschutzröhren, für C-Band-Radaranlagen. Die Lieferung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis in der Region DE600. Angebote müssen bis zum 8. April 2024 um 08:00 Uhr eingereicht werden; eine Mengen- oder Wertangabe ist nicht enthalten.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvertrag zur Lieferung von isotpfreien TR-Limitern (Empfängerschutzröhren) für C-Band Radaranlagen gemäß Leistungsverzeichnis
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Lieferung von isotopfreien TR-Limitern
Rahmenvertrag zur Lieferung von isotopfreien TR-Limitern (Empfängerschutzröhren) für C-Band Radaranlagen gemäß Leistungsverzeichnis
Frist: 08.04.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
§§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 07.05.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 270099-2024
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