Meteorologische Ballone in den Größen 350 g, 500 g und 600 g mit integriertem Fallschirm

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Hamburg, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
25.02.2025
CPV-Codes
Meteorologische Instrumente (38120000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
124177-2025
Verfahrensnummer
229e9fc1-7d41-42f7-a6ee-826e327c3a9b

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Deutsche Wetterdienst mit Sitz in Offenbach am Main beschafft meteorologische Ballone mit integriertem Fallschirm in den Größen 350 g, 500 g und 600 g. Die Vergabe betrifft eine Lieferung für die Region Frankfurt am Main; ein konkreter Auftragswert oder Zeitrahmen ist nicht angegeben.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

meteorologische 350,g 500g, 600g Ballonen mit integriertem Fallschirm gem. Leistungsbeschreibung

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · meteorologische 350,g 500g, 600g Ballonen mit integriertem Fallschirm gem. Leistungsbeschreibung

    meteorologische 350,g 500g, 600g Ballonen mit integriertem Fallschirm gem. Leistungsbeschreibung

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · meteorologische 350,g 500g, 600g Ballonen mit integriertem Fallschirm gem. Leistungsbeschreibung

Preis
1 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.