Rahmenvertrag zur Instandhaltung von Umluftkühlgeräten an der Hochschule Bielefeld

Hochschule Bielefeld

Status
Vergeben
Angebotsfrist
15.04.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
200.400 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Hochschule Bielefeld
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
16.03.2026
Originalbekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
181398-2026
Verfahrensnummer
b12ac6fb-d92f-4b5d-b031-5f670f2b4f11
CPV-Codes
Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden (50700000)

Kurzbeschreibung

Die Hochschule Bielefeld schreibt einen Rahmenvertrag für die regelmäßige Wartung und Instandsetzung ihrer Umluftkühlgeräte am Standort Interaktion 1 aus. Der Auftrag umfasst die technische Betreuung der Anlagen in einem großen Gebäudekomplex mit über 84.000 qm Nutzfläche. Die Laufzeit und der Wert sind auf Basis der bereitgestellten Daten auf ca. 200.400 EUR geschätzt.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die Wartung der Wärme- und Kälteversorgungsanlagen findet an der Hochschule Bielefeld (kurz HSBI) am Standort Interaktion 1 in 33619 Bielefeld statt. Das Gebäude der HSBI besteht aus 11 Hörsäle, 200 Seminarräume, Laborräumen, Werkstätten, Biblio-thek, Cafeteria und Büros für Lehrende und Verwaltung. Das Gebäude verfügt über eine Tiefgarage mit 950 Stellplätzen. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Sonderbau nach §54 BauO NRW und um ein Gebäude mitt-lerer Höhe gemäß §2 Abs. 3 BauO NRW. Das Gebäude beinhaltet eine Versammlungsstätte gemäß §1SBauVO, Maximale Gebäudeabmessungen 201 x 127 m. Das Gebäude besteht aus drei unterirdischen Geschossen und sechs oberirdischen Geschossen und ver-fügt über eine Nutzgesamtfläche von 84.864 qm.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvertrag zur Instandhaltung der Umluftkühlgeräte

    Die Hochschule Bielefeld verfügt über eine CAFM-Software. Aus dem CAFM-System "noch im Aufbau" oder in Papierform erhält die/der AN seine technischen Wartungsaufträge (Anlagenliste). In der Anlagenliste sind alle Umluftkühlgeräte mit Standort, Raumangaben und Anlagenkennzeichnungs-schlüssel (AKS) aufgeführt. Der AKS wurde in Form eines QR-Code auf dem Umluftkühlgeräte angebracht. Ein schneller Abgleich z.B. zum Austasuch von Informationen zwischen dem ULK vor Ort und der Datenbank kann jederzeit erfolgen. Mit der strukturierten Aufbereitung der Anlagendaten und deren konse-quente Verwendung in CAFM-Systemen können die anstehenden Wartungen terminlich besser geplant und umgesetzt werden. Hierbei wird das Ziel der Hochschule verfolgt, Störungen bzw. Einschränkungen von Forschung und Lehre auf ein Minimum zu begrenzen. Aus Gewährleistungs- und Haftungs-gründen erfolgt die Wartung der Umluftkühlgeräte auf der Grundlage der Herstellervorgaben (siehe Arbeitskarten). Um den derzeitigen Anlagenbe-stand und deren Anlagendaten aktuell zu halten, werden im Aktualisierungs-prozess die AN mit eingebunden. Zur Aktualisierung der Anlagendaten ver-pflichtet sich der AN Änderungen des Bestandes als auch deren Komponen-ten der Aufttraggeber/in (AG) unverzüglich mitzuteilen bzw. auf dem ihm vorliegenden Ausdruck zu vermerken und ggf. nach Absprache mit dem AG den QR-Code an der Anlage zu ergänzen. Auf der Anlagenliste sind Informa-tionen zum Hersteller, Typ des Umluftkühlgerätes, Kondensatpumpe, Raumnummer und Erreichbarkeit einzutragen. Fehlende QR-Codes an den Umluftkühlegräten sind nach Absprache mit dem AG zu ergänzen. Nach Abschluss der kompletten Wartung ggf. auch nach Abschluss von Teil-bereichen sind vom AN unverzüglich die nachfolgenden Unterlagen beste-hend aus - Anlagenliste, - Mängelliste - Wartungsberichte mit Beurteilung der Anlage - Aktualisierte Anlagenliste - Reparaturangebote an den Verantwortlichen des TGM einzureichen. Nach Abschluss der Wartungsaktivitäten sind die aufgeführten Tätigkeiten der Arbeitskarte mit den durchgeführten Wartungstätigkeiten des AN zu besprechen und falls eigene Wartungsprotokolle verwendet werden abzu-gleichen. In diesem Gespräch sind bei der Wartung entdeckte Mängel der Anlage entweder sofort, am Ende der Woche, oder am Ende der Wartung dem TGM-Verantwortlichen mitzuteilen, um je nach Erfordernis geeignete und schnelle Maßnahmen zur Beseitigung einer Gefährdung und zur Sicher-stellung der Betriebssicherheit einleiten zu können. Eine Prozessbeschreibung "Wartung Umluftkühlgeräte" ist auf der nachfol-genden Seite nochmals in tabellarischer Form beschrieben und als Organi-gramm dem Leistungsverzeichnis beigefügt. Die "Prozessbeschreibung "Wartung Umluftkühlgeräte", die Verwendung von Arbeitskarten, sowie Rückgabe aller Unterlagen gemäß Prozess und die Aktualisierung von Bestandsdaten werden Vertragsbestandteil und sind vom Auftragnehmer einzuhalten.

    Frist: 15.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 2 + 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 4 + 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 6 - 9 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 10 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 4 Nr. 1 + 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 7 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 8 + 9 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Fehlenden Unterlagen können durch die Vergabestelle nachgefordert werden.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmenvertrag zur Instandhaltung der Umluftkühlgeräte

Summe der Jahreswerte für die Wartungen der ULK-Anlagen gemäß Leistungsverzeichnis. Die Wartungen an ULK werden als Gesamtsumme gemäß Leistungsverzeichnis bewertet. Bei der Wertung des Preises erhält der Bieter mit dem niedrigsten Nettopreis die vollen Punkte in der Wertung. Die weiteren Bieter erhalten jeweils die Punktzahl dieses niedrigsten Nettopreises, geteilt durch den vom jeweiligen Bieter angebotenen Nettopreis.
550 %
Summe der Jahreswerte für die Instandsetzung der ULK-Anlagen gemäß Leistungsverzeichnis. Die Instandsetzung an ULK werden als Gesamtsumme gemäß Leistungsverzeichnis bewertet. Bei der Wertung des Preises erhält der Bieter mit dem niedrigsten Nettopreis die vollen Punkte in der Wertung. Die weiteren Bieter erhalten jeweils die Punktzahl dieses niedrigsten Nettopreises, geteilt durch den vom jeweiligen Bieter angebotenen Nettopreis.
150 %
Nachhaltigkeit: Standortnähe des Unternehmen Die Entfernung vom Unternehmensstandort des Lieferanten zum Projektstandort wird auf Grundlage von Google Maps (kürzeste Fahrstrecke) bewertet. Nachhaltigkeitsaspekt: Eine geringere Entfernung reduziert nicht nur Transportkosten, sondern auch die durch den Transport verursachten CO 2- Emissionen. Durch die Bevorzugung standortnaher Lieferanten wird die Umweltbelastung verringert und ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Darüber hinaus wird die regionale Wirtschaft gestärkt, was langfristig nachhaltige Wertschöpfungsketten fördert. Betrieblicher Vorteil: Die Nähe des Lieferanten ermöglicht zudem kürzere Reaktionszeiten bei akuter Instandsetzungsmaßnahgmen an RLTAnlagen bei z.B. Ausfall. Dadurch kann die Betriebssicherheit erhöht und Ausfallzeiten minimiert werden.
200 %
Bei der Instandhaltung von technischen Anlagen sind gemäß TRBS 1203 Befähigte Personen einzusetzen. Um die Befähigung nachzuweisen, muss das eingesetzte Personal über entsprechende Nachweise verfügen: A1 Fachkundige Personen ULK gemäß TRBS 1203 Mindestens 3 namentlich benannte Personen Anforderung: Fachkundig für ULK-Anlagen gemäß TRBS 1203 Nachweise: einschlägige Berufsausbildung, mind. 3 Jahre Berufserfahrung als Kälteanlagenbauer, Mechatroniker, Anlagenmechaniker SHK A2 Hygienefachkundige Personen nach VDI 6022 Kategorie B Mindestens 3 namentlich benannte Personen Anforderung: Sachkundiger für Hygienetätigkeiten an ULK-Anlagen nach VDI 6022, Kategorie B Gültiger Nachweis: (nicht älter als 3 Jahre) A3 Diverse Schulungen Mindestens 3 namentlich benannte Personen Anforderung: Schulungsnachweis Prüfung, Wartung und Instandhaltung von ULK Nachweis: Elektrotechnische Befähigung (EFK oder EUP), Schulungsnachweise von Gerätehersteller
100 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 2 + 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 4 + 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 6 - 9 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 10 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 4 Nr. 1 + 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 7 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 8 + 9 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Fehlenden Unterlagen können durch die Vergabestelle nachgefordert werden.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 12.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 403539-2026

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