Rahmenvertrag über Kanaleinbauswitches mit Power-over-Ethernet-Funktionalität
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 13.06.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- BWI GmbH
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 04.06.2024
- CPV-Codes
- Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) (30210000)
- Bekanntmachung
- vergabeplattform.bwi.de
- Bekanntmachungsnummer
- 328072-2024
- Verfahrensnummer
- f1316627-8056-4302-88ba-9cf179d8dd4b
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die BWI GmbH mit Sitz in Bonn beschafft im Rahmen einer Hardware-Erneuerung Kanaleinbauswitches einschließlich Zubehör sowie dauerhaft überlassener, systemrelevanter Firmware. Die Netzwerkkomponenten dienen der Anbindung von Endgeräten an ein lokales Netzwerk und unterstützen Power over Ethernet, also die Stromversorgung angeschlossener Geräte über das Netzwerkkabel. Der Rahmenvertrag für die Region Bonn hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren und kann zweimal um jeweils zwölf Monate verlängert werden; eine Mindestabnahmemenge ist nicht vorgesehen, die Angebotsfrist endet am 13. Juni 2024 um 10:00 Uhr koordinierter Weltzeit.
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Leistungsbeschreibung
Die BWI GmbH (im Folgenden: "BWI") erwägt, vor dem Hintergrund einer Hardware Regenerationsmaßnahme, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die Beschaffung von Kanaleinbauswitches (im Folgenden KES), bestehend aus Hard- und Software im Wege eines offenen Verfahrens nach § 14 Abs. 2 VgV zu vergeben. Die Leistung umfasst die Lieferung von Hardware einschließlich systemrelevanter Firmware in Form von KES Netzwerkkomponenten mit Power-over-Ethernet Funktionalität zur LAN bezogenen Anbindung von Endgeräten. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren (zwei Jahre Grundlaufzeit und mit zweimaliger Verlängerung um je 12 Monate Jahren Verlängerung) abgeschlossen. Es ist keine Mindestabnahmemenge vorgesehen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · 1593-NR-Kanaleinbauswitch
Die vereinbarten Vertragsleistungen umfassen insbesondere: •den Verkauf und die Lieferung von Hardware in Form von Kanaleinbauswitches, in-klusive von Zubehörteilen •die dauerhafte Überlassung von in die Kanaleinbauswitche integrierte Firmware.
Frist: 13.06.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bewerber die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124 und 125 GWB" zur Fragebogen zur Eignungsprüfung vollständig auszufüllen und zu unterschreiben Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise gemäß § 56 VgV /§ 22 Abs. 6 VSVgV nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Die Vergabestelle behält sich insbesondere vor, nachfolgend aufgeführte Nachweise nachzufordern: • Bescheinigung der Behörde des Niederlassungsstaates des Bieters, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß nachgekommen ist. • Bescheinigung der Behörde des Niederlassungsstaates des Bieters, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · 1593-NR-Kanaleinbauswitch
- Qualität
- 70 %
- Preis
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Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bewerber die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124 und 125 GWB" zur Fragebogen zur Eignungsprüfung vollständig auszufüllen und zu unterschreiben Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise gemäß § 56 VgV /§ 22 Abs. 6 VSVgV nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Die Vergabestelle behält sich insbesondere vor, nachfolgend aufgeführte Nachweise nachzufordern: • Bescheinigung der Behörde des Niederlassungsstaates des Bieters, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß nachgekommen ist. • Bescheinigung der Behörde des Niederlassungsstaates des Bieters, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 06.01.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 5347-2025
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