Rahmenvertrag über die Lieferung von LED-Stehleuchten für Doppelbildschirmarbeitsplätze
Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 12.08.2024, 14:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 12.07.2024
- Originalbekanntmachung
- ted.europa.eu ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 417657-2024
- Verfahrensnummer
- 6a913c7e-fc4c-485e-9ac0-c46a4aeaff27
- CPV-Codes
- Spotlights (31527000)
Kurzbeschreibung
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) beschafft über eine Rahmenvereinbarung LED-Stehleuchten für Doppelbildschirmarbeitsplätze, wahlweise mit betriebsbereiter Montage oder ohne Montage. Zusätzlich soll ein Rabattsatz für optionale Käufe weiterer Stehleuchten oder von Zubehör angeboten werden. Die Vereinbarung läuft maximal 720 Tage und wird mit einem Auftragnehmer geschlossen; eine Abnahmeverpflichtung der BA besteht nicht. Die Angebotsfrist endet am 12. August 2024 um 12:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Rahmenvertrag über die Lieferung von Stehleuchten
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · RV Stehleuchten
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Kauf durch Abruf und durch Lieferung von LED-Stehleuchten für Doppel- Bildschirmarbeitsplätze mit betriebsbereiter Montage oder ohne Montage über eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer (nachfolgend "AN" genannt). Es besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens der BA. Darüber hinaus ist Gegenstand dieser Ausschreibung ein Rabattsatz für optionale Käufe von weiteren Stehleuchten oder Zubehör aus dem/den angebotenen Fabrikat/Programm(en). Die Höchstmenge für diese Beschaffung beläuft sich auf 1.450 Stück (Stehleuchten). Dieser Wert stellt die vergaberechtliche Obergrenze zur Nutzung der Rahmenvereinbarung dar und hat keinen Zusammenhang mit von der BA zugrunde gelegten Schätzmengen oder von der BA vorgesehenen Haushaltsmitteln. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von 24 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Allgemeine Anforderungen: Der AN muss auf Grund seiner technischen, personellen sowie logistischen Voraussetzungen in der Lage sein, die geforderte Leistung zu erbringen. Für die LED-Stehleuchten gelten die gesetzlichen Anforderungen an die Produktsicherheit, insbesondere das Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (ProdHaftG). Im Bereich der BA kommen gewöhnlich nur solche (Einrichtungs-) Gegenstände zum Einsatz, die bereits einige Zeit auf dem deutschen Markt angeboten werden und bereits über das GS-Zeichen "Geprüfte Sicherheit", z.B. TÜV/GS-Zertifikat" (A-Kriterium) verfügen. Die angebotenen LED-Stehleuchten müssen daher ein gültiges GS-Zeichen und zudem das CE-Zertifikat / EU-Konformität über den gesamten Vertragszeitraum besitzen. Die einschlägigen Normen und Richtlinien DIN, EN, sind während der kompletten Leistungsausführung zu erfüllen, wobei länderspezifische gesetzliche Vorschriften und Richtlinien zu beachten sind (siehe insbesondere Kapitel: 2.3). Von Bietern des EU-Wirtschaftsraumes ist die jeweils DIN entsprechende EU-Norm bzw., wenn eine solche EU-Norm noch nicht existiert, einer der DIN-Norm vergleichbare Inlandsnorm zu erfüllen. Sollte es jedoch auch keine DIN- entsprechende Inlandsnorm geben, gelten die deutschen DIN-Vorgaben. Alle genannten DIN-Normen sind unter diesem Aspekt zu bewerten. DIN-Normen sind erhältlich über den Beuth Verlag GmbH, E-Mail: info@beuth.de, In-ternet: www.beuth.de. Bedienungsanleitungen des jeweiligen Produkts sind in Papierform und in elektronischer Form (PDF, o.ä.) für die Einstellung in das Intranet der BA gem. Kapitel 2.6 zur Verfügung zu stellen. Zudem sind Produktdatenblätter der BA mit Angebotsabgabe einzureichen und (nach Zuschlag) im Katalogmanagementsystem (siehe Anlage 2.2) der BA hochzuladen. Teststellung: Zur Überprüfung des Angebotes wird der wirtschaftlichste Bieter voraussichtlich zwei bis vier Wochen nach Ablauf der Angebotsfrist zu einer verifizierenden Teststellung der angebotenen Produkte aufgefordert. Bei nicht erfolgreicher Teststellung wird der zweitwirtschaftlichste Bie-ter zur Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich bis zur erfolgreichen Teststellung oder bis keine verwertbaren Angebote mehr zur Verfügung stehen. Näheres entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Frist: 12.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschluss-gründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Er-klärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unter-auftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576):Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
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LOT-0000 · RV Stehleuchten
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Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschluss-gründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Er-klärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unter-auftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576):Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 12.11.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 687981-2024
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