Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Lampen und Leuchten

Status
Vergeben
Angebotsfrist
09.09.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
890.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
12.08.2024
CPV-Codes
Elektrische Lampen und Leuchten (31500000)
Bekanntmachungsnummer
484062-2024
Verfahrensnummer
3664018c-b18f-43d1-b5e0-a7501a10bc07

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Kurzbeschreibung

Das Logistik Zentrum Niedersachsen, Außenstelle Hannover, beschafft für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung Lampen und Leuchten über eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen. Zum Kernsortiment gehören die am häufigsten abgerufenen Artikel; zusätzlich wird ein Randsortiment aus Tisch-, Klemm-, Stand-, Decken- und Wandleuchten sowie Strahlern und Spots benötigt. Die Bestellungen erfolgen online über den Webshop des Auftraggebers, abrufberechtigt sind die Dienststellen der niedersächsischen Landesverwaltung einschließlich der Inseln. Der geschätzte Auftragswert beträgt 890.000 Euro, die Laufzeit 720 Tage und die Angebotsfrist endet am 9. September 2024 um 08:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Lampen. Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der sowohl das in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck abgefragte Kernsortiment als auch ein entsprechendes Randsortiment liefern soll. Das Kernsortiment besteht aus den meist abgerufenen Artikeln. Die Daten basieren auf einer Auswertung des Zeitraums Januar bis Dezember 2023. Über die Abfrage eines sogenannten Randsortiments soll künftig die Möglichkeit bestehen, Artikel aus dem Portfolio des späteren Auftragnehmers zu beschaffen, die über das Kernsortiment hinausgehen. Das Rand-sortiment umfasst ausschließlich Leuchten und Lampen in den folgenden Warengruppen: - Tischleuchten + Klemmleuchten - Strahler + Spots - Standleuchten - Decken- und Wandleuchten Diese Warengruppen werden für folgende Räumlichkeiten benötigt: - Büroräume - Werkstätten - Lager- und Archivräume - Eingangsbereiche Aus diesem Grund wird auf einen Händlerkatalog mit Nettopreisangaben bzw. eine Artikelliste mit Nettopreisangaben des Bieters ein einheitlicher Rabattsatz für alle auf dieser Liste angegebenen Artikel abgefragt. Dieser Rabattsatz für das Randsortiment ist zwingend im Angebotsvordruck an der dafür vorgesehenen Stelle einzutragen. Eine Konkretisierung des Umfangs des tatsächlichen Randsortiments erfolgt zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung. Die Abnahme von 1 Stück muss für alle Artikel gewährleistet sein. Eine Aufnahme von weiteren handelsüblichen Verpackungsgrößen erfolgt nach Zuschlag. Eine Belieferung von kleinen sowie auch großen Dienststellen bezüglich der Abnahmemengen muss gewährleistet sein. Weitere firmenbezogene Verpackungseinheiten werden nach Zuschlag vereinbart. Die Artikel des Kern- und Randsortiments werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der nieder-sächsischen Inseln. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lampen

    Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Lampen. Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der sowohl das in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck abgefragte Kernsortiment als auch ein entsprechendes Randsortiment liefern soll. Das Kernsortiment besteht aus den meist abgerufenen Artikeln. Die Daten basieren auf einer Auswertung des Zeitraums Januar bis Dezember 2023. Über die Abfrage eines sogenannten Randsortiments soll künftig die Möglichkeit bestehen, Artikel aus dem Portfolio des späteren Auftragnehmers zu beschaffen, die über das Kernsortiment hinausgehen. Das Rand-sortiment umfasst ausschließlich Leuchten und Lampen in den folgenden Warengruppen: - Tischleuchten + Klemmleuchten - Strahler + Spots - Standleuchten - Decken- und Wandleuchten Diese Warengruppen werden für folgende Räumlichkeiten benötigt: - Büroräume - Werkstätten - Lager- und Archivräume - Eingangsbereiche Aus diesem Grund wird auf einen Händlerkatalog mit Nettopreisangaben bzw. eine Artikelliste mit Nettopreisangaben des Bieters ein einheitlicher Rabattsatz für alle auf dieser Liste angegebenen Artikel abgefragt. Dieser Rabattsatz für das Randsortiment ist zwingend im Angebotsvordruck an der dafür vorgesehenen Stelle einzutragen. Eine Konkretisierung des Umfangs des tatsächlichen Randsortiments erfolgt zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung. Die Abnahme von 1 Stück muss für alle Artikel gewährleistet sein. Eine Aufnahme von weiteren handelsüblichen Verpackungsgrößen erfolgt nach Zuschlag. Eine Belieferung von kleinen sowie auch großen Dienststellen bezüglich der Abnahmemengen muss gewährleistet sein. Weitere firmenbezogene Verpackungseinheiten werden nach Zuschlag vereinbart. Die Artikel des Kern- und Randsortiments werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der nieder-sächsischen Inseln. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.

    Frist: 09.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lampen

Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird anhand folgender Zuschlagkriterien bewertet: 70 % Preis (max. 700 Punkte) 30 % Nachhaltigkeit (max. 300 Punkte) Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entneh-men. Sollten zwei Angebote die gleiche Gesamtpunktzahl erreichen, erhält das Angebot mit dem niedrigsten Ge-samtpreis (netto) den Zuschlag. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
70 %
Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird anhand folgender Zuschlagkriterien bewertet: 70 % Preis (max. 700 Punkte) 30 % Nachhaltigkeit (max. 300 Punkte) Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entneh-men. Sollten zwei Angebote die gleiche Gesamtpunktzahl erreichen, erhält das Angebot mit dem niedrigsten Ge-samtpreis (netto) den Zuschlag. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
30 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 16.10.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 626741-2024

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