Rahmenvertrag für Lieferung, Montage und Aufstellung von Büromöbeln für Desksharing
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 26.05.2025, 09:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 282.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- BAHN-BKKProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 24.04.2025
- Bekanntmachungsnummer
- 265257-2025
- Verfahrensnummer
- acbf0b78-cc3b-4b82-a128-6cdb391c7672
- CPV-Codes
- 39130000 · Büromöbel
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Kurzbeschreibung
Die BAHN-BKK mit Sitz in Frankfurt am Main beschafft über einen Rahmenvertrag Büromöbel für flexibel gemeinsam genutzte Arbeitsplätze (Desksharing), einschließlich Lieferung, Montage und Aufstellung. Der geschätzte beziehungsweise maximale Abrufwert beträgt 282.000 Euro netto beziehungsweise 335.580 Euro brutto; der Vertrag ist auf vier Jahre ausgelegt und soll laut Losbeschreibung am 1. August 2025 beginnen. Angebote können bis zum 26. Mai 2025 um 7:30 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag über die Lieferung, Montage und das Aufstellen von Büromöbeln für das Desksharing Der Vertrag wird für die Laufzeit von 4 Jahren abgeschlossen. Vertragsbeginn ist der 01.01.2025. Der vertrag endet zum 31.07.2029 oder mit Erreichen der Höchstabnhamesumme.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Möbeln für das Desksharing282.000 EUR
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag über die Lieferung, Montage und Aufstellung von Möbeln für das Desksharing. Der Vertrag wird für die Laufzeit von 4 Jahren abgeschlossen. Vertragsbeginn ist der 01.08.2025. Der Rahmenvertrag sieht eine Höchstabnahmemenge von 282.000,00 € netto bzw. 335.580,00 € brutto vor.
Frist: 26.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Die Ausschlussgründe basieren auf den gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption erklären. Ausschlussgründe sind insbesondere folgende: - Bildung krimineller Vereinigungen (129, § 129a, § 129b Strafgesetzbuch oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten) - Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129, § 129a, § 129b Strafgesetzbuch oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten) - Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung (§ 89c, § 261 Strafgesetzbuch oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten) - Betrug oder Subventionsbetrug (§ 263, § 264 Strafgesetzbuch oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten) - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 299, § 108e, § 108f, § 333, § 334, § 335a Strafgesetzbuch, Artikel 2 § 2 Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten) - Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung (§§ 232, 232a Absatz 1-5, §§ 232b bis 233a Strafgesetzbuch oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten) - Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben (Der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ist nicht nachgekommen. Dies ist durch eine rechtskräftige Gerichts- oder Verwaltungsentscheidung festgestellt worden.) - Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (Der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung ist nicht nachgekommen. Dies ist durch eine rechtskräftige Gerichts- oder Verwaltungsentscheidung festgestellt worden.) - Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtung (Nachweislicher Verstoß gegen geltende Verpflichtungen.) - Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen (Nachweislicher Verstoß gegen geltende Verpflichtungen.) - Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen (Nachweislicher Verstoß gegen geltende Verpflichtungen.) - Zahlungsunfähigkeit (Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren. Möglicher Ausschluss bei Vorliegen oder vorgenommener Beantragung eines Insolvenzverfahrens oder ein vergleichbares Verfahren des Sachverhaltes.) - Schwere Verfehlung (Möglicher Ausschluss bei Vorliegen des Sachverhaltes. Vorliegen einer schweren Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit.) - Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen (Möglicher Ausschluss bei Vorliegen des Sachverhaltes. Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbes aufgrund Vereinbarungen des Unternehmens mit anderen Unternehmen.) - Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens (Möglicher Ausschluss bei Vorliegen des Sachverhaltes. Dazu gehört insbesondere: 1. Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Verfahrens, der die Unparteilichkeit / Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Verfahrens beeinträchtigen könnte und der nicht wirksam beseitigt werden kann. 2. Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen. 3. Das Unternehmen versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erlangen, um Vorteile im Verfahren erlangen zu können oder übermittelt irreführende Informationen, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen.) - Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung (Möglicher Ausschluss bei Vorliegen des Sachverhaltes. Einbezug in die Vorbereitung des Verfahrens.) - Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags (Möglicher Ausschluss bei Vorliegen des Sachverhaltes.) Weiterer Ausschlussgrund: Ausschlussgrund aus Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Mit Abgabe der Eigenerklärung Russlandsanktionen (Dokument wird gestellt) erklärt der Bieter das nicht-Vorliegen des Ausschlussgrundes. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt im zulässigen Rahmen gemäß § 56 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Möbeln für das Desksharing
- Bewertungsgrundlage ist der voraussichtliche Gesamtbruttopreis auf 4 Jahre gerechnet. Dieser beinhaltet die Kosten für die Lieferung, die Montage und das Aufstellen der Möbel. Unter Anwendung einer linearen Interpolationsmethode werden die Preise zwischen dem niedrigsten und dem zweifach-niedrigsten Preis in Punktwerte umgerechnet. Angebote, die höher sind als das Zweifache des niedrigsten Preises erhalten null Punkte. Das niedrigste Angebot erhält die volle Punktzahl. Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60 im ersten Schritt und 50 im zweiten Schritt
- 50 %
- Die Bewertung erfolgt unter Zugrundelegung der folgenden Kriterien, Garantie, Qualität und Design. Es werden dabei die Garantiedauer, die Möglichkeit des produktgleichen Nachkaufs, die möglichen Ersatzteillieferung und das Farbportfolio bewertet. Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40 im ersten Schritt und 50 im zweiten Schritt Die 3 – 5 Bieter (abhängig von den Auswertungsergebnissen) werden zu einer Bemusterung der angebotenen Möbelstücke aufgefordert. Die Bemusterung wird nach folgenden Kriterien bewertet: Verarbeitung (25%) - Qualität und Haptik (25%) - Design / Farbkonzept / Passung Corporate Design (25%) - Funktionalität (insb. Handhabung Schloss, Anschlagsdämpfung) (25%) Schließlich werden in einem 2. Schritt nach erfolgter Bemusterung die Angebotsunterlagen insgesamt mit 50% und die Bemusterung mit 50% im Rahmen der Gesamtbewertung gewichtet.
- 50 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Anforderungen
Die Ausschlussgründe basieren auf den gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption erklären. Ausschlussgründe sind insbesondere folgende: - Bildung krimineller Vereinigungen (129, § 129a, § 129b Strafgesetzbuch oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten) - Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129, § 129a, § 129b Strafgesetzbuch oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten) - Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung (§ 89c, § 261 Strafgesetzbuch oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten) - Betrug oder Subventionsbetrug (§ 263, § 264 Strafgesetzbuch oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten) - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 299, § 108e, § 108f, § 333, § 334, § 335a Strafgesetzbuch, Artikel 2 § 2 Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten) - Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung (§§ 232, 232a Absatz 1-5, §§ 232b bis 233a Strafgesetzbuch oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten) - Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben (Der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ist nicht nachgekommen. Dies ist durch eine rechtskräftige Gerichts- oder Verwaltungsentscheidung festgestellt worden.) - Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (Der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung ist nicht nachgekommen. Dies ist durch eine rechtskräftige Gerichts- oder Verwaltungsentscheidung festgestellt worden.) - Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtung (Nachweislicher Verstoß gegen geltende Verpflichtungen.) - Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen (Nachweislicher Verstoß gegen geltende Verpflichtungen.) - Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen (Nachweislicher Verstoß gegen geltende Verpflichtungen.) - Zahlungsunfähigkeit (Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren. Möglicher Ausschluss bei Vorliegen oder vorgenommener Beantragung eines Insolvenzverfahrens oder ein vergleichbares Verfahren des Sachverhaltes.) - Schwere Verfehlung (Möglicher Ausschluss bei Vorliegen des Sachverhaltes. Vorliegen einer schweren Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit.) - Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen (Möglicher Ausschluss bei Vorliegen des Sachverhaltes. Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbes aufgrund Vereinbarungen des Unternehmens mit anderen Unternehmen.) - Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens (Möglicher Ausschluss bei Vorliegen des Sachverhaltes. Dazu gehört insbesondere: 1. Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Verfahrens, der die Unparteilichkeit / Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Verfahrens beeinträchtigen könnte und der nicht wirksam beseitigt werden kann. 2. Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen. 3. Das Unternehmen versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erlangen, um Vorteile im Verfahren erlangen zu können oder übermittelt irreführende Informationen, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen.) - Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung (Möglicher Ausschluss bei Vorliegen des Sachverhaltes. Einbezug in die Vorbereitung des Verfahrens.) - Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags (Möglicher Ausschluss bei Vorliegen des Sachverhaltes.) Weiterer Ausschlussgrund: Ausschlussgrund aus Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Mit Abgabe der Eigenerklärung Russlandsanktionen (Dokument wird gestellt) erklärt der Bieter das nicht-Vorliegen des Ausschlussgrundes. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt im zulässigen Rahmen gemäß § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 18.08.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 536117-2025
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Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: WINI BüromöbelG. Schmidt GmbH & Co. KG
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Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
BAHN-BKK
60486 · Frankfurt
chadidscha.said@bahn-bkk.de0697707833711 erfasste Verfahren, davon 4 vergeben. 6 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenZentrale Vergabestelle
vergabestelle@bahn-bkk.de+496977078176
ED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Vergabekammer des Bundes am Bundeskartellamt
vk@bundeskartellamt.bund.de+49 228 9499-0
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 02:09 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 24.04.2025 · Datensatz zuletzt geändert: 01.09.2026, 12:39 (Europe/Berlin)
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