Anlage_1.5_Bewertung und Erläuterung techn. und berufl. Eignungskriterien.pdf

Rahmenvertrag für Influencer-Marketing-Dienstleistungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 00:03 (Europe/Berlin)

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Kurztitel der Maßnahme: 039-2026-0004 Influencer Agentur

Vergabe-Nr.: Agenturdienstleistungen – Rahmenvertrag Influencer

1.5 Technische und berufliche Eignungskriterien

Die Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der nachfolgenden Wertungskriterien. Bei den zu wertenden Kri- terien können insgesamt 310 Punkte erreicht werden. Neben der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen müssen mind. 150 Punkte in der Gesamtwertung erreicht werden.

Die Teilnahmeanträge der Bewerber/Bewerbergemeinschaften werden gemäß den unten angeführten Angaben bewer- tet. Werden bei den Wertungskriterien keine Angaben gemacht, so erhält der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft 0 Punkte.

  1. Referenzprojekte

Es müssen 3 Referenzprojekte, die eine umfassende Betreuung in allen Fragen der werblichen Marketing-Kommunika- tion von Werbemaßnahmen mit Influencern auf Social Media, einschließlich Analyse, Planung, Idee, Konzept, Entwick- lung, Gestaltung, Umsetzung und Produktionsbetreuung, die nicht älter als 5 Jahre (2021, 2022, 2023, 2024, 2025) sind, in Form umfassender Fallbeispiele (keine Einzelmaßnahmen) vorgelegt werden. Das Budget für die Maßnahme je Referenzprojekt darf nicht größer als 100.000,00 € sein.

Sollten nur 1 oder 2 Referenzprojekte eingereicht werden, führt dies nicht zum Ausschluss. Nicht eingereichte Refe- renzprojekte werden mit 0 Punkten bewertet. Die Abgabe keiner geeigneten Referenz führt zu 0 Punkten und damit zum Ausschluss.

Bei mehreren eingereichten Referenzprojekten (bis zu 5 Stück) werden die besten 3 Referenzprojekte gewertet. (Hin- weis: Es sollten nur die 3 aus Sicht des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft aussichtsreichsten Referenzprojekte auf Basis der Anforderungen eingereicht werden.)

Für die Darstellung aller Referenzprojekte können maximal 190 Punkte erreicht werden.

Für jedes eingereichte Referenzprojekt können maximal 60 Punkte erreicht werden.

Für alle Referenzprojekte können im Rahmen der Zusatzpunkte maximal 10 Punkte erreicht werden.

Jedes eingereichte Referenzprojekt wird dahingehend bewertet, wie stark der Bezug des Referenzprojektes zum aus- geschriebenen Leistungsgegenstand ist.

1.1 Beschreibung der erbrachten Leistung (max. 30 Punkte)

Ein Referenzprojekt ist grundsätzlich nur wertungsfähig, wenn es die nachfolgenden Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllt:

• Bei dem Referenzprojekt geht es um die umfassende Betreuung in allen Fragen der werblichen Marketing-Kom- munikation von Werbemaßnahmen mit Influencern auf Social Media einschließlich Analyse, Planung, Idee, Kon- zept, Entwicklung, Gestaltung, Umsetzung und Produktionsbetreuung • Bezeichnung des Referenzprojektes • Auftragsvolumen • Ausführliche und nachvollziehbare Referenzprojekt-Darstellung mit folgenden Bestandteilen: o Planung o Umsetzung o Zeit- und Maßnahmenplanung o Mechanik der Kampagne o Mess- und Trackingkonzept Anlage_1.6 Technische und berufliche Eignungskriterien

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Kurztitel der Maßnahme: 039-2026-0004 Influencer Agentur

Vergabe-Nr.: Agenturdienstleistungen – Rahmenvertrag Influencer

o Ergebnis • Zeitraum der Erbringung der erbrachten Leistung • Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Angabe der Tel.-Nr. und E-Mailadresse • Personen und deren Titel, die an dem Projekt hauptverantwortlich mitgewirkt haben

Dem Bewerber/Bewerbergemeinschaft ist die Form der Referenzabgabe (PowerPoint, PDF o.ä.) freigestellt. Es muss frei verfügbar und über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt werden. Eine Angabe eines Weblinks ist nicht zulässig. Falls mehrere Dateien je Referenz auf Grund von Beispielbilder/-videos zur Verfügung gestellt werden, muss klar an- gegeben werden, zu welcher Referenz es dazu zählt. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaft hat die Referenzen, wie folgt zu benennen "Referenz 1_Referenzprojekt", "Refe- renz 2_Referenzprojekt" usw.

Der Auftraggeber bewertet die eingereichten Referenzprojekte anhand der festgelegten Bewertungsmatrix.

21-30 Punkte: Das Referenzprojekt zur umfassenden Betreuung in allen Fragen der werblichen Marketing-Kommuni- kation von Werbemaßnahmen mit Influencern auf Social Media, einschließlich Analyse, Planung, Idee, Konzept, Ent- wicklung, Gestaltung, Umsetzung und Produktionsbetreuung, ist in allen Punkten vollständig, nachvollziehbar und überzeugend dargestellt worden. Die einzelnen Bestandteile der Referenzprojekt-Darstellung wurden vollständig aus- gearbeitet und geben einen sehr guten Eindruck von der Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft.

11-20 Punkte: Das Referenzprojekt zur umfassenden Betreuung in allen Fragen der werblichen Marketing-Kommuni- kation von Werbemaßnahmen mit Influencern auf Social Media, einschließlich Analyse, Planung, Idee, Konzept, Ent- wicklung, Gestaltung, Umsetzung und Produktionsbetreuung, ist in den meisten Punkten vollständig und größtenteils nachvollziehbar und überzeugend dargestellt worden. Die einzelnen Bestandteile der Referenzprojekt-Darstellung wurden zum größten Teil ausgearbeitet und geben einen guten Eindruck von der Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft.

0-10 Punkte: Das Referenzprojekt zur umfassenden Betreuung in allen Fragen der werblichen Marketing-Kommuni- kation von Werbemaßnahmen mit Influencern auf Social Media, einschließlich Analyse, Planung, Idee, Konzept, Ent- wicklung, Gestaltung, Umsetzung und Produktionsbetreuung, ist nur unvollständig und wenig nachvollziehbar und überzeugend dargestellt worden. Die einzelnen Bestandteile der Referenzprojekt-Darstellung wurden nur teilweise oder unvollständig ausgearbeitet und geben nur einen teilweise zufriedenstellenden Eindruck von der Leistungsfähig- keit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft.

1.2 Sonstige Leistungen und Spezifika des Referenzprojektes (max. 30 Punkte)

Ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft kann je Referenzprojekt bis zu 30 zusätzliche Punkte erzielen, wenn in dem benannten Referenzprojekt zusätzlich zu den Mindestanforderungen eine oder mehrere der folgenden Voraussetzun- gen erfüllt sind bzw. das Referenzprojekt folgenden Spezifika entsprochen hat. Der Bewerber/die Bietergemeinschaft kann dies in den jeweiligen Dokumenten zur Erläuterung der Referenz berücksichtigen.

Hierbei handelt es sich um

1.2.1 Influencer-Auswahl (ja = 3 Punkte; überwiegend = 2 Punkte; mäßig = 1 Punkt; nein = 0 Punkte) Das Referenzprojekt zeigt Expertise für die Influencer-Auswahl mit dem Ziel regionaler Reichweite

1.2.2 Influencer-Netzwerk (ja = 3 Punkte; überwiegend = 2 Punkte; mäßig = 1 Punkt; nein = 0 Punkte) Das Referenzprojekt zeigt auf, dass die Agentur über ein geeignetes Influencer-Netzwerk verfügt und wie dieses aus- gebaut wird.

1.2.3 Übergreifende Content-Strategie (ja = 3 Punkte; überwiegend = 2 Punkte; mäßig = 1 Punkt; nein = 0 Punkte) Das Referenzprojekt zeigt die Fachkompetenz hinsichtlich der Entwicklung einer übergreifenden Content-Strategie.

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Kurztitel der Maßnahme: 039-2026-0004 Influencer Agentur

Vergabe-Nr.: Agenturdienstleistungen – Rahmenvertrag Influencer

1.2.4 Innovative digitale Kommunikation (ja = 3 Punkte; überwiegend = 2 Punkte; mäßig = 1 Punkt; nein = 0 Punkte) Das Referenzprojekt zeigt Verständnis für und Erfahrung mit innovativen digitalen Kommunikations-Strategien und - Taktiken.

1.2.5 Verkaufsförderung und Point of Sale (ja = 3 Punkte; überwiegend = 2 Punkte; mäßig = 1 Punkt; nein = 0 Punkte) Das Referenzprojekt zeigt Verständnis für und Erfahrung mit Maßnahmen zur Verkaufsförderung.

1.2.6 Kreation (ja = 3 Punkte; überwiegend = 2 Punkte; mäßig = 1 Punkt; nein = 0 Punkte) Das Referenzprojekt zeigt Expertise für die leicht verständliche und konsumierbare Umsetzung von komplexen und/oder erklärungsbedürftigen Thematiken in Kreation, Text und Redaktion.

1.2.7 Bewegtbild (ja = 3 Punkte; überwiegend = 2 Punkte; mäßig = 1 Punkt; nein = 0 Punkte) Das Referenzprojekt zeigt Expertise und Erfahrung mit der Erstellung von Kurzvideo-Einzel- oder Serien-Formaten

1.2.8 ÖPNV-Bezug (ja = 3 Punkte; überwiegend = 2 Punkte; mäßig = 1 Punkt; nein = 0 Punkte) Das Referenzprojekt zeigt die erfolgreiche Umsetzung eines vergleichbaren Projekts aus dem Bereich ÖPNV oder Mo- bilität.

1.2.9 Regelmäßiges Controlling und Monitoring (ja = 3 Punkte; überwiegend = 2 Punkte; mäßig = 1 Punkt; nein = 0 Punkte) Das Referenzprojekt zeigt regelmäßiges Controlling und Monitoring von Maßnahmen.

1.2.10 Schilderungen des Prozess- und Projekt-Managements sowie der Qualitätssicherung (ja = 3 Punkte; über- wiegend = 2 Punkte; mäßig = 1 Punkt; nein = 0 Punkte) Das Referenzprojekt zeigt nachvollziehbare Schilderungen des Prozess- und Projekt-Managements sowie der Quali- tätssicherung.

1.3 Nachweis viral erfolgreicher Inhalte (max. 10 Punkte)

Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erhält bis zu 10 Zusatzpunkte, wenn Inhalte aus den Referenzprojekten nachweislich organisch viral gegangen sind. Als nachweislich organisch viral gelten Inhalte mit mindestens 250.000 Aufrufen ohne den Einsatz von Paid Media. Der Nachweis ist durch geeignete Auswertungen bzw. Reichweitensta- tistiken der jeweiligen Plattform zu erbringen. Aus den vorgelegten Plattform-Insights müssen sowohl die erzielte organische Reichweite bzw. die Aufrufe als auch relevante Interaktionen wie Likes, Kommentare, Shares und Speiche- rungen nachvollziehbar hervorgehen, sodass die organische Verbreitung des Inhalts plausibel belegt werden kann. Pro nachgewiesenem viralem Inhalt werden 2 Zusatzpunkte vergeben.

  1. Influencer-Pool

2.1 Beschreibung des Influencer-Pools

Die Bewertung erfolgt anhand der Qualität, Struktur und Nachweisbarkeit des von der Agentur dargestellten In- fluencer-Pools.

2.1.1 Regionaler Influencer-Pool (VVS Stuttgart), (ja= 10 Punkte; teilweise = 5 Punkte; nein = 0 Punkte) 10 Punkte werden vergeben, wenn der Influencer-Pool mindestens 15 Influencer mit starkem und klar nachweisbarem regionalem Bezug zum VVS-Gebiet Stuttgart umfasst, 5 Punkte bei 10 bis 14 Influencern und 0 Punkte bei weniger als 10 Influencern.

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Vergabe-Nr.: Agenturdienstleistungen – Rahmenvertrag Influencer

2.1.2 Deutschlandweiter Influencer-Pool (ja= 10 Punkte; teilweise = 5 Punkte; nein = 0 Punkte) 10 Punkte werden vergeben, wenn der Influencer-Pool 50 Influencer deutschlandweit umfasst, 5 Punkte bei 20 bis 49 Influencern und 0 Punkte bei weniger als 20 Influencern.

2.1.3 Zielgruppen- und Themenabdeckung (ja= 10 Punkte; teilweise = 5 Punkte; nein = 0 Punkte) Der Influencer-Pool zeigt eine sehr gute und differenzierte Abdeckung aller relevanten Zielgruppen (Alter, Interessen, sozio-demografische Merkmale)

2.1.4 Reichweitenstruktur & Plattform-Mix, Engagement Rate & Performancequalität (ja= 10 Punkte; teilweise = 5 Punkte; nein = 0 Punkte) Der Influencer-Pool zeigt eine konsistente, nachvollziehbare und belegte Reichweitenstruktur (Micro-, Mid- und ggf. Macro-Influencer) mit erfüllten Engagement-Rates gemäß Vorgaben aus der Leistungsbeschreibung auf.

2.1.5 Audience-Qualität (ja= 10 Punkte; teilweise = 5 Punkte; nein = 0 Punkte) Der Influencer-Pool zeigt eine hohe Audience-Qualität mit nachweislich >70 % deutschen Followern sowie erkennba- rem Stuttgart-Bezug auf.

2.1.6 Vertragliche Bindung & wirtschaftliche Vorteile (ja= 10 Punkte; teilweise = 5 Punkte; nein = 0 Punkte) Es werden klar definierte wirtschaftliche Vorteile für den Auftraggeber (z. B. Preisnachlässe, bevorzugte Verfügbarkeit, klar definierte Umsetzungsprozesse, Rahmenvereinbarungen) dargelegt.

Dem Bewerber/Bewerbergemeinschaft ist die Form des Influencer Pool Nachweis (PowerPoint, PDF o.ä.) freigestellt. Es muss frei verfügbar und über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt werden. Eine Angabe eines Weblinks ist nicht zulässig. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaft hat das/die Dokumente, wie folgt zu benennen "Nachweis Influencer Pool Nr. 1", " Nachweis Influencer Pool Nr. 2" usw.

  1. Kernteam

3.1 Benennung des Kernteams

Es ist ein Kernteam darzustellen. Für folgende Positionen sind dabei namentlich die jeweiligen festen Ansprechpartner zu benennen. Dabei sind nicht die expliziten Benennungen einzelner Positionen maßgebend, sondern die darin be- schriebenen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. In einzelnen Fällen – wo sinnvoll und möglich – kann auch eine Abdeckung von Positionen in Personalunion erfolgen.

• Projektmanagement übergeordneter Hauptansprechpartner im Tagesgeschäft (mindestens 3 Jahre Berufser- fahrung) • Influencer Relations Manager (mindestens 3 Jahre Berufserfahrung) • Creator Scout (mindestens 2 Jahre Berufserfahrung) • Content Producer (mindestens 3 Jahre Berufserfahrung)

Mit dem Teilnahmeantrag ist nachzuweisen, dass das Kernteam in Gesamtheit folgende Kompetenzen und Aufgaben- bereiche entlang der Influencer-Marketing-Wertschöpfungskette abdeckt. Dazu zählen insbesondere:

• Projektmanagement & operative Steuerung: Ganzheitliche Koordination und Steuerung aller Prozesse, Aufgaben und Beteiligten, inklusive Planung, Durchführung, Dokumentation sowie zentrale Schnittstelle zur Auftraggeberin und weiteren Dienstleistern.

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Vergabe-Nr.: Agenturdienstleistungen – Rahmenvertrag Influencer

• Influencer Relations & Kampagnenmanagement: Aufbau und Pflege von Creator-Beziehungen, Auswahl und Steuerung von Influencern, Briefing, Qualitätssi- cherung, Vertrags- und Budgetmanagement sowie vollständige Kampagnenabwicklung inklusive KPI-Tra- cking, Reporting und Optimierung. • Creator Scouting & Marktanalyse: Identifikation, Bewertung und Aufbau eines geeigneten Influencer-Pools mit Fokus auf relevante Plattfor- men (z. B. Instagram, TikTok, YouTube), Zielgruppen-Fit, Trends, Audience-Qualität und Marktentwicklungen. • Content-Konzeption & -Produktion: Entwicklung und Umsetzung hochwertiger, plattformgerechter Inhalte entlang der vorgegebenen Strategie, inklusive kreativer Gesamtverantwortung, kanalübergreifender Abstimmung sowie kontinuierlicher Optimie- rung auf Basis von Performance-Daten. • Monitoring, Reporting & Qualitätssicherung: Laufende Erfolgsmessung, Auswertung und Ableitung von Optimierungsmaßnahmen sowie Sicherstellung der inhaltlichen und strategischen Qualität aller Maßnahmen. • Ergänzende Produktions- und Kreativleistungen: Bedarfsabhängige Unterstützung in Bereichen wie Mediengestaltung, Reinzeichnung, Projektassistenz oder Art Buying.

Ziel ist die integrierte, effiziente und qualitativ hochwertige Umsetzung aller Influencer-Marketing-Maßnahmen aus einer Hand.

Mit der Darstellung des Kernteams ist darzulegen, dass es sich überwiegend (= zu mehr als 50%) um festangestellte Mitarbeiter des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft handelt.

Einzelne Mitglieder des Kernteams können langjährige und in der erfolgreichen Zusammenarbeit auf gemeinsamen Projekten erprobte fest-freie Mitarbeiter des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sein.

Dies gilt nicht für die Hauptansprechpartner im Tagesgeschäft; diese müssen festangestellte Mitarbeiter des Bewer- bers/der Bewerbergemeinschaft sein.

3.2 Einreichung von Lebensläufen

Anhand von Lebensläufen ist die berufliche Befähigung der Mitglieder des Kernteams darzustellen. Die Lebensläufe müssen verbindliche und nachvollziehbare Informationen zu den folgenden Kriterien enthalten: • berufliche Qualifikation o Ausbildung und/oder o Studium und/oder o Volontariat und/oder o Trainee und/oder o vergleichbare Aus- oder Weiterbildung • Berufs- und Projekterfahrung (inkl. Nennung von Kunde/Auftraggeber, Aufgaben und Zeitraum der Tätigkeit) im Bereich crossmedialer, ganzheitlicher Betreuung über alle Kommunikationskanäle, vorzugsweise (nicht verpflich- tend) aus dem Bereich ÖPNV oder Mobilität • Mitarbeit an den vorgestellten Referenzen Die Darstellung des Kernteams darf drei einseitig beschriebene DIN A4-Seiten pro Mitarbeiter nicht übersteigen.

3.3 Bewertung des Kernteams (max. 60 Punkte)

Die geforderte Darstellung des Kernteams sowie die geforderten Lebensläufe der Mitarbeitenden werden aufgrund der inhaltlichen Verknüpfung gemeinsam bewertet. Es können insgesamt 60 Punkte erreicht werden.

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Vergabe-Nr.: Agenturdienstleistungen – Rahmenvertrag Influencer

Teilnahmeanträge, bei denen eine der o.g. Mindestanforderungen in Bezug auf die Darstellung des Kernteams und/ oder in Bezug auf die geforderten Lebensläufe nicht erfüllt ist, werden nicht bewertet. Diese werden insgesamt vom Verfahren ausgeschlossen. Die dargestellten Mindestanforderungen sind Ausschlusskriterien.

3.3.1 Darstellung der beruflichen Befähigung der Mitglieder des Kernteams sowie deren Abdeckung der zu be- setzenden Kompetenzen und Aufgabenbereiche (max. 30 Punkte)

21-30 Punkte: Die berufliche Befähigung aller Mitglieder des Kernteams ist vollständig und voll überzeugend darge- stellt worden und lässt keine Zweifel an der fachlichen Qualifikation der Mitarbeitenden in Bezug auf die Fähigkeiten zur Leistungserbringung offen. Mit der Darstellung des Kernteams ist überzeugend nachgewiesen, dass das Kernteam die zu besetzenden Kompetenzen und Aufgabenbereiche abdeckt. Die Darstellung ist vollständig inhaltlich nachvoll- ziehbar und verständlich.

11-20 Punkte: Die berufliche Befähigung aller Mitglieder des Kernteams ist überwiegend vollständig und weitgehend überzeugend dargestellt worden, die fachlichen Qualifikationen der Mitarbeitenden in Bezug auf die Leistungserbrin- gung ist überwiegend, jedoch nicht vollständig überzeugend dargestellt. Mit der Darstellung des Kernteams ist nur teilweise überzeugend nachgewiesen, dass das Kernteam die zu besetzenden Kompetenzen und Aufgabenbereiche ab- deckt. Die Darstellung ist überwiegend inhaltlich nachvollziehbar und verständlich, lässt jedoch auf eine ausreichende Abdeckung in Bezug auf die benannten Kompetenzfelder in der Leistungsbeschreibung schließen.

0-10 Punkte: Die berufliche Befähigung aller Mitglieder des Kernteams ist hinsichtlich der fachlichen Qualifikationen der Mitarbeitenden in Bezug auf die Leistungserbringung nicht überwiegend vollständig und wenig überzeugend dar- gestellt worden. Mit der Darstellung des Kernteams ist nur nicht überzeugend nachgewiesen, dass das Kernteam die zu besetzenden Kompetenzen und Aufgabenbereiche abdeckt. Die Darstellung ist nicht überwiegend inhaltlich nach- vollziehbar und verständlich, es bestehen in Bezug auf die benannten Kompetenzfelder in der Leistungsbeschreibung erhebliche Lücken in der Abdeckung.

3.3.2 Deckung des Kernteams mit den vorgestellten Projektreferenzen (max. 30 Punkte)

21-30 Punkte: Das Kernteam lässt eine sehr hohe Deckung (im Sinne einer relevanten Mitarbeit) an den vorgestellten Projektreferenzen erkennen (durch mindestens 4 Mitglieder des Kernteams).

11-20 Punkte: Das Kernteam lässt eine hohe Deckung (im Sinne einer relevanten Mitarbeit) an den vorgestellten Projektreferenzen erkennen (durch mindestens 3 Mitglieder des Kernteams).

0-10 Punkte: Das Kernteam lässt eine zufriedenstellende Deckung (im Sinne einer relevanten Mitarbeit) an der vor- gestellten Projektreferenzen erkennen (durch mindestens 2 Mitglieder des Kernteams). Weniger als 2 Mitglieder führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.

Anlage_1.6 Technische und berufliche Eignungskriterien

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