Rahmenvertrag für Influencer-Marketing-Dienstleistungen
Stuttgarter Straßenbahnen AG · Stuttgart, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer qualifizierten Influencer‑Agentur. Die Agentur soll Konzeption, Planung, Steuerung, Umsetzung, Management, Content‑Produktion, Vertrags‑ und Monitoring‑Aufgaben für Influencer‑Kampagnen übernehmen, insbesondere zur Kommunikation des DeutschlandTickets, zur Markenstärkung und zur Arbeitgeberkommunikation. Das Verfahren umfasst ein einzelnes Los und die Angebotsfrist endet am 21. September 2026.
Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
Word-Dokument · 124 KB
Beschreibung
Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer qualifizierten Influencer-Agentur. Gegenstand der Leistung sind die Konzeption, Planung, Steuerung und Umsetzung von Influencer-Marketing-Kampagnen einschließlich Influencer-Management, Content-Produktion, Vertragsmanagement sowie Monitoring und Reporting. Ziel ist die authentische und zielgruppenorientierte Kommunikation insbesondere rund um das DeutschlandTicket, die Stärkung der Marke SSB sowie die Unterstützung der Arbeitgeberkommunikation zur Ansprache potenzieller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Qualifikation
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB. Der Auftraggeber prüft bei den fristgerecht eingegangenen Angebotsaufforderung die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise 5.1.9 Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der Mindestanforderungen Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung. Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber / Bewerbergemeinschaft eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus. Nur die geeigneten Bewerber werden im weiteren Verfahren berücksichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern oder ggf. korrigieren zu lassen.
Lose
1 LosDie Stuttgarter Straßenbahnen AG schreibt im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens einen Rahmenvertrag über Influencer-Marketing-Leistungen aus. Die beauftragte Agentur soll die SSB bei der operativen und konzeptionellen Umsetzung von Influencer-Kampagnen unterstützen und dabei bestehende Kommunikations- und Marketingstrategien in wirkungsvolle, zielgruppenorientierte Maßnahmen übersetzen. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere die Entwicklung von Kampagnenkonzepten und Content-Strategien, die Identifikation und Betreuung geeigneter Influencer, die Durchführung von Preis- und Vertragsverhandlungen, die Steuerung von Content-Produktionen, die Qualitätssicherung und Freigabekoordination sowie das KPI-basierte Monitoring und Reporting der Kampagnenergebnisse. Darüber hinaus werden Leistungen im Bereich Influencer-Relations, Markt- und Trendbeobachtung sowie Rechte- und Vertragsmanagement erwartet. Die Maßnahmen dienen insbesondere der Vermarktung des DeutschlandTickets und seiner Zusatzangebote, der Steigerung der ÖPNV-Nutzung sowie der Stärkung der Marke SSB. Darüber hinaus soll Influencer-Marketing die Arbeitgebermarke der SSB unterstützen, die Wahrnehmung als attraktiver Arbeitgeber fördern und zur Gewinnung qualifizierter Fachkräfte beitragen. Im Fokus stehen vor allem junge und digital affine Zielgruppen, die über reichweitenstarke und authentische Inhalte auf Plattformen wie Instagram, TikTok und YouTube erreicht werden sollen. Die Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre. Das geschätzte Auftragsvolumen liegt bei rund 250.000 EUR netto pro Jahr. Daraus ergibt sich ein geschätzter Gesamtauftragswert von ca. 750.000 EUR netto über die maximale Vertragslaufzeit. Die Angaben stellen Schätzwerte zur Einschätzung einer Teilnahme dar und begründen keinen Anspruch auf ein bestimmtes Abrufvolumen.
Zuschlagskriterien
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