Rahmenvertrag für externe Tagungsstätten in Bremen und Niedersachsen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
19.11.2024, 14:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bremen, Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
15.10.2024
CPV-Codes
Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels (55000000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
622453-2024
Verfahrensnummer
41466fae-0c12-48b5-8fe3-566fde7bad88

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Bundesagentur für Arbeit sucht mehrere externe Tagungsstätten für Veranstaltungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Veranstaltungsorte sollen in Bremen im Umkreis von 25 Kilometern, in Braunschweig-Helmstedt, Emsland-Ostfriesland, Göttingen im Umkreis von 25 Kilometern, Hannover im Umkreis von 25 Kilometern sowie im Raum Lüneburg-Celle liegen. Dafür soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden, der spätere Abrufe ohne erneuten Wettbewerb ermöglicht; Angebote müssen bis zum 19. November 2024 um 13:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

RV Tagungsstätten RD-Bezirk NSB

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · RV Tagungsstätten RD NSB

    Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit mehreren externen Tagungsstätten im Raum Bremen (25 km Umkreis), Braunschweig-Helmstedt, Emsland-Ostfriesland, Göttingen (25 km Umkreis), Hannover (25 km Umkreis) und Raum Lüneburg-Celle bei der alle Bedingungen für die späteren Abrufe bereits jetzt festgelegt werden und die daher später ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb vorgenommen werden. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit werden für die Durchführung von Seminaren geeignete Tagungsstätten (Unterkunft, Verpflegung, Seminar- und Gruppenräume mit entsprechender technischer und medialer Ausstattung) benötigt. Der Rahmenvertrag wird für den Zeitraum 01.04.2025 bis 31.03.2029 abgeschlossen. Bei den Seminaren handelt es sich in der Regel um eine Teilnehmergruppe von 16 Teilnehmern plus 1 bis 2 Trainer/innen. Aufgrund von Erfahrungswerten aus den vergangenen Jahren wird die Durchführung von insgesamt ca. 90 Seminaren pro Jahr mit einer Dauer von jeweils 2 bis maximal 5 Tagen erwartet. Im Jahr 2025 gibt es die Besonderheit, dass die Bildungs- und Tagungsstätte Northeim vom 01.01.2025 bis 31.07.2025 wegen einer Baumaßnahme vollständig geschlossen ist. Aus diesem Grund wird die Gesamtzahl der durchzuführenden Veranstaltungen bei 250 bis 270 liegen. Die Gesamtzahl der im Vertragszeitraum durchzuführenden Seminare, schätzungsweise 540, höchstens 650 (davon ca. 270 im Jahr 2025) verteilt sich auf alle Vertragshotels in der Region. Wie oft Seminare und mit welcher konkreten Teilnehmerzahl und Länge bei den einzelnen Hotels abgerufen werden, kann im Vorfeld nicht festgelegt werden. Eine Abrufverpflichtung besteht nicht. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine Mindestbelegung bzw. eine Mindestanzahl an Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen besteht nicht. Mit Abgabe seines Angebotes bestätigt der Bieter, dass vorgenannte Rahmenbedingungen erfüllt werden. Im Rahmen der Angebotsauswertung behält sich der Auftraggeber eine Besichtigung der Tagungsstätte vor, um zu verifizieren, ob die in dieser Leistungsbeschreibung geforderten Punkte erfüllt werden. Ansprüche auf eine spätere Zuschlagserteilung können daraus nicht abgeleitet werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.

    Frist: 19.11.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregister-gesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576):Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.

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LOT-0000 · RV Tagungsstätten RD NSB

Preis
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Anforderungen

Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregister-gesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576):Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 28.02.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 134945-2025

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