Rahmenvertrag für die Beschaffung von Cisco-Netzwerkkomponenten
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 11.03.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 3.675.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Alexianer GmbH
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 10.03.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Netzausrüstung (32420000)
- Wartung und Reparatur von Computeranlagen (50312000)
- Bekanntmachung
- evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 166656-2026
- Verfahrensnummer
- 019c04b9-f737-4945-b63b-a9464271f460
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Alexianer GmbH in Münster beschafft Cisco-Netzwerkkomponenten über einen Rahmenvertrag. Der geschätzte Auftragswert beträgt 3.675.000 Euro; der Vertrag läuft 720 Tage und bezieht sich auf die Region DEA33. Angebote können bis zum 11. März 2026 um 11:00 Uhr UTC eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Rahmenvertrag für Cisco Netzwerkkomponenten
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvertrag für die Beschaffung von Cisco Komponenten
Rahmenvertrag für die Beschaffung von Cisco Komponenten
Frist: 11.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zusätzlich gemäß Auftragsunterlagen Eignungserklärung -
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zusätzlich gemäß Auftragsunterlagen Eignungserklärung -
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 25.03.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 204304-2026
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.