Rahmenvertrag für deutschlandweite Transportdienstleistungen ab einem Lager im Raum Mainz

Status
Vergeben
Angebotsfrist
06.11.2025, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
09.10.2025
CPV-Codes
Umzugsdienste (98392000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
662900-2025
Verfahrensnummer
b4d19f8a-7735-4783-89bd-ed28b6254b87

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Kurzbeschreibung

Die Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen in Frankfurt am Main, sucht einen Auftragnehmer für Transportdienstleistungen. Von einem Lager im Raum Mainz sollen Materialien zu etwa 30 Stellen in Deutschland transportiert werden; bei Bedarf sind auch weitere Ziele möglich. Der Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer läuft maximal vier Jahre beziehungsweise 1.460 Tage, ohne festgelegte Mindestabnahmemenge. Die Angebotsfrist endet am 6. November 2025 um 10:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvertrag über Transportdienstleistungen mit einem Wirtschaftsteilnehmer max. 4 Jahre Im Kontext dieses Rahmenvertrages sind ca. 30 anzufahrende Stellen deutschlandweit zu berücksichtigen (Änderungen vorbehalten; Anzufahrende Stellen siehe Anlage 1). Diese Stellen werden zentral von einem Lager im Raum Mainz aus mit Materialien versorgt. Zwischen diesem Lager und den anderen Stellen sollen Transporte zukünftig durch den Auftragnehmer des vorliegenden Vergabeverfahrens erbracht werden. Daneben können in Einzelfällen Transporte zu weiteren Zielen anfallen, die ebenfalls aus dem vorliegenden Vertrag abgerufen werden. Die Spezifikationen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie dem Preisangebot (C2).

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvertrag Transportdienstleistung

    Umfang Die Mengenobergrenzen der einzelnen Leistungen dieses Rahmenvertrags sind der Anlage "C2_Preisangebot_25-2000063223.xlsx" zu entnehmen. Die mit (*) gekennzeichneten Stückzahlen stellen die max. Abnahmemengen pro Jahr, bzw. auf 4 Jahre gerechnet das Gesamtvolumen dieses Vertrages dar, eine Mindestabnahmemenge der einzelnen Leistungen wird nicht festgelegt. Grundsätzliches / Allgemeine Mindestanforderungen Personal Der Auftragnehmer setzt soweit möglich eigenes und deutschsprachiges Personal (Sprachkenntnisse - Sprachlevel C2 GER) ein. Der Einsatz von Personal mit einer Nationalität gem. der Staatenliste gem. § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG ist ausgeschlossen. Auf Anfrage der Bundesbank gibt der Auftragnehmer darüber Auskunft welches Personal er für die Erfüllung dieses Vertrages einsetzt. Ausländische Arbeitskräfte (mit Ausnahme derer aus EU-Staaten, für deren Staatsangehörige keine Arbeitserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland nötig ist) dürfen vom Auftragnehmer nur beschäftigt werden, wenn sie eine gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis besitzen. Der Auftraggeber hat das Recht, sich die Dokumente jederzeit vorlegen zu lassen. Der Auftragnehmer hat die von ihm eingesetzten Arbeitskräfte zu verpflichten, über Angelegenheiten, Einrichtungen, Vorgänge sowie Sicherungsmaßnahmen des Auftraggebers, die ihnen bei den Reinigungsarbeiten möglicherweise zur Kenntnis gelangen, gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort. Vorgenannte Verschwiegenheitspflichten gelten auch für den Auftragnehmer selbst und sind von ihm entsprechend mit etwaigen Subunternehmen zu vereinbaren. Verstöße gegen diese Pflicht berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die aus einem Verstoß gegen diese Pflicht entstehenden Schäden zu ersetzen. Fahrzeuge Der Auftragnehmer verwendet ausschließlich Fahrzeuge, die auf ihn selbst und innerhalb der europäischen Union zugelassen sind. Die Fahrzeuge entsprechen den in Deutschland geltenden gesetzlichen Anforderungen. Der Auftraggeber weist daraufhin, dass Fahrzeuge auf die dies nicht zutrifft von Bundesbankliegenschaften verwiesen werden können. In solchen Fällen trägt die Bundesbank keine Kosten. Auf Anfrage der Bundesbank gibt der Auftragnehmer darüber Auskunft, welche Fahrzeuge er für die Erfüllung dieses Vertrages einsetzt (Nennung von Typ und Kennzeichen). Des Weiteren hat die Bundesbank das Recht Fahrzeuge und Flurförderzeuge in ungenügendem technischem Zustand nicht zu akzeptieren. Die Durchführung beauftragter Leistungen wird in solchen Fällen abgelehnt. Auch in diesem Fall trägt die Bundesbank keine Kosten. Ladungssicherung Die Bundesbank wird die zu befördernden Güter versandsicher zur Verfügung stellen. Die Sicherung der Güter auf dem LKW obliegt dem Auftragnehmer in eigener Verantwortung. Er hat diese gem. den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und gem. den allgemein anerkannten Regeln der Technik (VDI 2700) durchzuführen. Unterauftragnehmer Die Übertragung an Nachunternehmer (Subunternehmer) kann im Hinblick auf Personal, Abs. 3 nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. § 4 Nr. 4 VOL/B wird abbedungen. Laufzeit Die Laufzeit von Frachtstücken darf im innerdeutschen Verkehr die Dauer von fünf Tagen grundsätzlich nicht überschreiten. Gleiches gilt für Laufzeiten nach Österreich, Luxemburg und Belgien. Reaktionszeit Auf Anfragen der Bundesbank antwortet der Auftragnehmer in der Regel binnen 24 Stunden. Ortung der Transportfahrzeuge / Frachtverfolgung Auf Anfrage der Bank ist der Auftragnehmer in der Lage jederzeit den Standort der Transportfahrzeuge und somit der Frachtstücke der Bank zu benennen. Abruf der Leistung Die Abrufe von Leistungen erfolgen schriftlich per Mail durch den zuständigen Fachbereich des Auftraggebers (wird mit Zuschlagsschreiben bekannt gegeben) an den oder die vom Auftragnehmer benannten Ansprechpartner. Die Kontaktdaten der Ansprechpartner sind vom Auftragnehmer in seinem Angebot zu benennen. Kommunikation Der Auftragnehmer benennt der Bundesbank einen deutschsprachigen Ansprechpartner für alle Fragen rund um Transportplanung und -abwicklung. Der Ansprechpartner ist innerhalb der üblichen Geschäftszeiten telefonisch und via Mail erreichbar. Er wird im Urlaubs- oder Krankheitsfall vertreten. Der Ansprechpartner muss gute deutsche Sprachkenntnisse (Sprachlevel B2 GER) besitzen. Der AN verpflichtet sich, dass während der vereinbarten Zeiten eine verantwortliche Person als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat die ihm übertragenen Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Frachtführers zu erledigen. Er ist verpflichtet, einen übernommenen Auftrag unverzüglich, also innerhalb der für die Erfüllung üblichen Zeit, zu erledigen. Die Übernahme und Ausführung eines Auftrages erfolgt, sobald es die Verkehrslage und die Disposition der einzelnen Transportmittel gestattet. Da Abholung und Anlieferung der zu transportierenden Frachten in einer hohen Anzahl an Fällen in Sicherheitsbereichen erfolgen wird, sind hierfür stets Termine zu vereinbaren und einzuhalten. Die zu erbringende Leistung umfasst die Abholung des zu transportierenden Guts bei dem von dem Versender bestimmten Ort und die Ablieferung an dem von dem Versender bestimmten Ort und Empfänger. Hinzu kommen Nebenleistungen (Avisierung; Frachtversicherung; ggf. Zwischenlagerung; ggf. Einsatz von Flurförderzeugen). Frachtgut Im Rahmen dieser Vereinbarung sind im Wesentlichen die folgenden Güter zu transportieren: - LKW-Kompletträder - Kartonagen - Folien - Paletten - Metallboxen (Sonderformat Bundesbank) Es fallen keine Gefahrguttransporte, Möbeltransporte oder sonstige Transporte mit besonders zu behandelndem Frachtgut an.

    Frist: 06.11.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

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Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmenvertrag Transportdienstleistung

Angebotsvergleichswert
75 %
gem. C8_Wertungsmatrix Gebühr vergebliche Anfahrten Niedrigstes Angebt = 5 Punkte; restliche Angebote = 0 Punkte Gebühr für den Einsatz von Flurförderzeugen Niedrigstes Angebt = 5 Punkte; restliche Angebote = 0 Punkte Distanz zwischen Betriebsgelände des Auftragnehmers und dem Zentralen Materiallager der Bundesbank in 55129 Mainz Distanz < 10 KM = 15 Punkte Distanz > 10 KM = 0 Punkte
25 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

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Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 03.12.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 803116-2025

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