Rahmenvertrag für Coachings, Workshop-Moderationen und Mediationen

Freistaat Bayern, vertreten durch die Hochschule für Angewandte Wissenschaften München

Status
Vergeben
Angebotsfrist
08.06.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
1 EUR
Lose
3
Auftraggeber
Freistaat Bayern, vertreten durch die Hochschule für Angewandte Wissenschaften München
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
22.05.2026
Originalbekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
350981-2026
Verfahrensnummer
a137705c-f8bd-4cd5-bae2-76a6205c57f5
CPV-Codes
Coaching (79998000)

Kurzbeschreibung

Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Hochschule für Angewandte Wissenschaften München, sucht einen Anbieter für Coachings für Führungskräfte und ausgewählte Beschäftigte, die Durchführung und Moderation von Workshops sowie Mediationen. Der Rahmenvertrag beginnt am 29. August 2026, läuft zunächst 24 Monate und kann sich jährlich verlängern; die maximale Laufzeit beträgt vier Jahre. Die Leistungen werden in München (Region DE212) in drei Losen ausgeschrieben.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die Hochschule München beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über Coachings, Workshop-Moderationen sowie Mediationen. Der Rahmenvertrag soll für die Dauer von 24 Monaten beginnend ab dem 29.08.2026 geschlossen werden. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf seiner Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt jeweils insgesamt 4 Jahre.

Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0001 · Coachings

    Durchführung von Coachings für Führungskräfte und ausgewählte Beschäftigte der Hochschule München.

    Frist: 08.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Moderation von Workshops

    Durchführung und Moderation von Workshops.

    Frist: 08.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Mediation

    Durchführung von Mediationen.

    Frist: 08.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Bitte beachten Sie: Die durch das eForms-Formularvorgegebenen Begriffe zu den Ausschlussgründen sind nicht maßgeblich. Die Frage eines Ausschlusses von Angeboten richtet sich nach geltendem deutschen Vergaberecht. Im Vergabeverfahren ist folgende Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung in der eVergabe)zu vergaberechtlichen Ausschlussgründen abzugeben: • Es ist keine Person, deren Verhaltendem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten(z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 108f, 333 - 335a, 232 -233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden. • Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.• Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende menschen-, umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt. werden gem.§ 3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten die in Abschnitt2 dieses Gesetzes festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet. werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. • Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.• Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist. • Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationenübermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. • Es liegtkein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbGund § 22 LkSG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße vonmindestens2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt. Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkteine Änderung ein, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folgehaben. Werden diese Umstände nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt. Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

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Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 23.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 656995-2026

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