Rahmenvertrag für Chemikalienschutzhandschuhe
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 04.11.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 01.10.2024
- CPV-Codes
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- Arbeitshandschuhe (18141000)
- Schutzkleidung (18143000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 588003-2024
- Verfahrensnummer
- 2e35c34f-6c32-4960-b303-c541a7d16867
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) in Köln beschafft Chemikalienschutzhandschuhe für sein Kontrollpersonal, das Beförderungen gefährlicher Güter und Abfalltransporte auf der Straße überprüft. Die Ausschreibung umfasst zwei Lose mit jeweils bis zu 17.600 Paar Handschuhen über eine Vertragslaufzeit von vier Jahren in der Region Köln. Angebote müssen bis zum 4. November 2024 um 9:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Der Überwachungsauftrag des SKD umfasst gem. § 11 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. f) + j) GüKG die Überprüfung von Beförderungen gefährlicher Güter auf der Straße und von Beförderungen von Abfall mit Fahrzeugen zur Straßengüterbeförderung für jede Kontrolleurin/jeden Kontrolleur. Das Kontrollpersonal ist aufgrund anzuwendender Arbeitssicherheitsvorschriften verpflichtet, Chemikalienschutzhandschuhe zu verwenden.
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Chemikalienschutzhandschuhen
Der Überwachungsauftrag des SKD umfasst gem. § 11 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. f) + j) GüKG die Überprüfung von Beförderungen gefährlicher Güter auf der Straße und von Beförderungen von Abfall mit Fahrzeugen zur Straßengüterbeförderung für jede Kontrolleurin/jeden Kontrolleur. Das Kontrollpersonal ist aufgrund anzuwendender Arbeitssicherheitsvorschriften verpflichtet, Chemikalienschutzhandschuhe zu verwenden. • Los I mit bis zu 17.600 Paar über die Vertragslaufzeit von vier Jahren, somit voraussichtlich 4.400 Paar pro Jahr bzw. 1.100 Paar pro Quartal: Schutzhandschuhe (mindestens Schutz gegen gefährliche Chemikalien, gegen mechanische und thermische Risken, mit elektrostatischen Eigenschaften)
Frist: 04.11.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Chemikalienschutzhandschuhen
Der Überwachungsauftrag des SKD umfasst gem. § 11 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. f) + j) GüKG die Überprüfung von Beförderungen gefährlicher Güter auf der Straße und von Beförderungen von Abfall mit Fahrzeugen zur Straßengüterbeförderung für jede Kontrolleurin/jeden Kontrolleur. Das Kontrollpersonal ist aufgrund anzuwendender Arbeitssicherheitsvorschriften verpflichtet, Chemikalienschutzhandschuhe zu verwenden. • Los II mit bis zu 17.600 Paar über die Vertragslaufzeit von vier Jahren, somit voraussichtlich 4.400 Paar pro Jahr bzw. 1.100 Paar pro Quartal: Schutzhandschuhe (mindestens Schutz gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen, gegen mechanische und thermische Risken)
Frist: 04.11.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten darüber hinaus insgesamt die in den Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage "Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln. Es gelten darüber hinaus insgesamt die in den Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage "Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln. Das BALM kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch des Bieters auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien (hierzu Ziffer 4) betreffen, ist grundsätzlich ausgeschlossen und nur innerhalb der engen Grenzen des § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV ausnahmsweise möglich.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Chemikalienschutzhandschuhen
- Für das Zuschlagskriterium Preis kann die vorstehend genannte Maximalpunktzahl erzielt werden. Der niedrigste Preis erhält die Maximalpunktzahl. Die dem niedrigsten Preis folgende, das heißt höheren Angebote, erhalten im Verhältnis zum niedrigsten Angebotspreis entsprechend weniger Punkte. Angebotspreise, die den niedrigsten Angebotspreis um 100 % oder mehr übersteigen, werden mit 0 Wertungspunkten bewertet. Bei der Umrechnung wird auf zwei Dezimalstellen hinter dem Komma genau gerechnet und kaufmännisch gerundet. Bewertungsbeispiel (fiktiv) Bieter A bietet mit 10.000 EUR den niedrigsten und auskömmlichen Angebotspreis. Er erhält die Maximalpunktzahl, Bieter B bietet mit 12.000 EUR einen höheren Angebotspreis und erhält aufgrund des prozentualen Abstandes von 20 % (2.000 / 10.000) eine geringere Punktzahl von [Maximalpunktzahl – (20 % x Maximalpunktzahl)]. Bieter C bietet 24.000 EUR. Er erhält 0 Punkte.
- 100 %
LOT-0002 · Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Chemikalienschutzhandschuhen
- Für das Zuschlagskriterium Preis kann die vorstehend genannte Maximalpunktzahl erzielt werden. Der niedrigste Preis erhält die Maximalpunktzahl. Die dem niedrigsten Preis folgende, das heißt höheren Angebote, erhalten im Verhältnis zum niedrigsten Angebotspreis entsprechend weniger Punkte. Angebotspreise, die den niedrigsten Angebotspreis um 100 % oder mehr übersteigen, werden mit 0 Wertungspunkten bewertet. Bei der Umrechnung wird auf zwei Dezimalstellen hinter dem Komma genau gerechnet und kaufmännisch gerundet. Bewertungsbeispiel (fiktiv) Bieter A bietet mit 10.000 EUR den niedrigsten und auskömmlichen Angebotspreis. Er erhält die Maximalpunktzahl, Bieter B bietet mit 12.000 EUR einen höheren Angebotspreis und erhält aufgrund des prozentualen Abstandes von 20 % (2.000 / 10.000) eine geringere Punktzahl von [Maximalpunktzahl – (20 % x Maximalpunktzahl)]. Bieter C bietet 24.000 EUR. Er erhält 0 Punkte.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten darüber hinaus insgesamt die in den Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage "Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln. Es gelten darüber hinaus insgesamt die in den Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage "Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln. Das BALM kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch des Bieters auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien (hierzu Ziffer 4) betreffen, ist grundsätzlich ausgeschlossen und nur innerhalb der engen Grenzen des § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV ausnahmsweise möglich.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 21.01.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 40346-2025
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