Rahmenvertrag für Chemikalienschutz- und Arbeitshandschuhe

Status
Vergeben
Angebotsfrist
17.05.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
3
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
07.05.2024
CPV-Codes
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  • Arbeitshandschuhe (18141000)
  • Schutzkleidung (18143000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
269194-2024
Verfahrensnummer
52d07e27-f6ed-4099-beb1-cbbf74f8a202

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) beschafft im Rahmen eines vierjährigen Rahmenvertrags bis zu 54.800 Paar Schutzhandschuhe für sein Kontrollpersonal in Köln und der Region. Vorgesehen sind Handschuhe zum Schutz vor gefährlichen Chemikalien, Mikroorganismen, mechanischen und thermischen Risiken, Kälte sowie teilweise mit elektrostatischen Eigenschaften. Die Ausschreibung umfasst drei Leistungsbereiche mit bis zu 24.400, 24.400 und 6.000 Paar; Angebote sind bis zum 17. Mai 2024 einzureichen.

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Leistungsbeschreibung

Der Überwachungsauftrag des SKD umfasst gem. § 11 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. f) + j) GüKG die Überprüfung von Beförderungen gefährlicher Güter auf der Straße und von Beförderungen von Abfall mit Fahrzeugen zur Straßengüterbeförderung für jede Kontrolleurin/jeden Kontrolleur. Das Kontrollpersonal ist aufgrund anzuwendender Arbeitssicherheitsvorschriften verpflichtet, Chemikalienschutzhandschuhe zu verwenden.

Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0001 · Rahmenvertrag zur Beschaffung von Chemikalienschutz- und Arbeitshandschuhen

    Los I (bis zu 24.400 Paar über die Vertragslaufzeit von vier Jahren, somit 6.100 Paar pro Jahr bzw. 1.525 Paar pro Quartal): Schutzhandschuhe (mindestens Schutz gegen gefährliche Chemikalien, gegen mechanische und thermische Risken, mit elektrostatischen Eigenschaften)

    Frist: 17.05.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0009 · Rahmenvertrag zur Beschaffung von Chemikalienschutz- und Arbeitshandschuhen

    Los II (bis zu 24.400 Paar über die Vertragslaufzeit von vier Jahren, somit 6.100 Paar pro Jahr bzw. 1.525 Paar pro Quartal): Schutzhandschuhe (mindestens Schutz gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen, gegen mechanische und thermische Risken)

    Frist: 17.05.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0010 · Rahmenvertrag zur Beschaffung von Chemikalienschutz- und Arbeitshandschuhen

    Los III (bis zu 6.000 Paar über die Vertragslaufzeit von vier Jahren, somit 1.500 Paar pro Jahr bzw. 375 Paar pro Quartal): Schutzhandschuhe (mindestens Schutz gegen Kälte und gegen mechanische und thermische Risken)

    Frist: 17.05.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Es gelten darüber hinaus insgesamt die in den Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage "Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln. Betrug oder Subventionsbetrug: Es gelten darüber hinaus insgesamt die in den Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage "Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln. Schwere Verfehlung: Es gelten darüber hinaus insgesamt die in den Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage "Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln. Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Es gelten darüber hinaus insgesamt die in den Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage "Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln. Das BALM kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch des Bieters auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien (hierzu Ziffer 4) betreffen, ist grundsätzlich ausgeschlossen und nur innerhalb der engen Grenzen des § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV ausnahmsweise möglich.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmenvertrag zur Beschaffung von Chemikalienschutz- und Arbeitshandschuhen

100 %

LOT-0009 · Rahmenvertrag zur Beschaffung von Chemikalienschutz- und Arbeitshandschuhen

100 %

LOT-0010 · Rahmenvertrag zur Beschaffung von Chemikalienschutz- und Arbeitshandschuhen

100 %

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Anforderungen

Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Es gelten darüber hinaus insgesamt die in den Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage "Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln. Betrug oder Subventionsbetrug: Es gelten darüber hinaus insgesamt die in den Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage "Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln. Schwere Verfehlung: Es gelten darüber hinaus insgesamt die in den Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage "Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln. Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Es gelten darüber hinaus insgesamt die in den Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage "Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln. Das BALM kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch des Bieters auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien (hierzu Ziffer 4) betreffen, ist grundsätzlich ausgeschlossen und nur innerhalb der engen Grenzen des § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV ausnahmsweise möglich.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 19.08.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 496309-2024

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