Rahmenvertrag für Abholung, Beförderung, Frankierung und Zustellung von Briefsendungen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 07.12.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Vergabe und Beschaffungszentrum Dortmund
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 06.11.2026
- CPV-Codes
- Briefpostdienste (64112000)
- Bekanntmachung
- vergabe.metropoleruhr.de
- Bekanntmachungsnummer
- 773787-2026
- Verfahrensnummer
- cbc76292-6da5-4453-8ec7-fc46fc769dca
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Vergabe und Beschaffungszentrum Dortmund schreibt einen Rahmenvertrag für allgemeine Postdienstleistungen im Raum Dortmund aus. Er umfasst die Abholung, Beförderung, Frankierung und Zustellung von Briefen und briefähnlichen Sendungen; die Kernlaufzeit beträgt 24 Monate und kann durch vier Verlängerungen um jeweils zwölf Monate auf höchstens 72 Monate erweitert werden.
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Leistungsbeschreibung
Bei der auszuschreibenden Leistung handelt es sich um einen Rahmenvertrag über die Erbringung allgemeiner Postdienstleistungen. Gegenstand des abzuschließenden Vertrages ist die Abholung, Beförderung, Frankierung und Zustellung von Briefsendungen und briefähnlichen Sendungen gem. Leistungsbeschreibung.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvertrag Allgemeine Postdienstleistungen (Rückversetzung)
Bei der auszuschreibenden Leistung handelt es sich um einen Rahmenvertrag über die Erbringung allgemeiner Postdienstleistungen. Gegenstand des abzuschließenden Vertrages ist die Abholung, Beförderung, Frankierung und Zustellung von Briefsendungen und briefähnlichen Sendungen gem. Leistungsbeschreibung. Der Vertrag hat eine Kernlaufzeit von 24 Monaten mit vier Verlängerungsoptionen um weitere 12 Monate. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 72 Monate.
Frist: 07.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter gem. § 56 Abs. 2 Vergabeverordnung unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter gem. § 56 Abs. 4 Vergabeverordnung nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvertrag Allgemeine Postdienstleistungen (Rückversetzung)
- Das im Wettbewerb verbliebene Angebot mit dem günstigsten Gesamtpreis erhält hierbei die volle Punktzahl. Angebote mit dem 1,5-fachen der niedrigsten Wertungssumme und darüber erhalten keinen Punkt. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Es können maximal 24 Punkte erreicht werden. Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
- 60 %
- Es werden folgende Kriterien mit 0-3 Punkte bewertet: Rechtzeitige Zustellung Unzustellbarkeit/Rückläufer Interne Qualitätsprüfung Versandspitzen Maximal können 12 Punkte erreicht werden. Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
- 30 %
- Für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten werden nach den Bedingungen der Vergabeunterlagen bis zu 4 Punkte vergeben. Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
- 10 %
Vergabeunterlagen
2 Dateien laut Portal · Stand 06.11.2026| Sonstiges | 610 KB | |
| Sonstiges | 816 KB |
Anforderungen
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter gem. § 56 Abs. 2 Vergabeverordnung unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter gem. § 56 Abs. 4 Vergabeverordnung nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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