Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Büromöbeln 2025
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 23.09.2024, 23:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Regensburg
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 22.08.2024
- CPV-Codes
- Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel (39000000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 504125-2024
- Verfahrensnummer
- d55389c0-e6fd-4f36-91ea-02a4393965db
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Regensburg beschafft Büromöbel im Rahmen einer Vereinbarung für das Kalenderjahr 2025. Die Lieferung erfolgt für den Bedarf der Stadt Regensburg in der Region Regensburg; eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist vorgesehen. Die Angebotsfrist endet am 23. September 2024 um 21:59 Uhr Weltzeit (UTC).
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Büromöbeln im Kalenderjahr 2025 mit Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · 24 E 088 Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Büromöbeln in Kalenderjahr 2025
Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Büromöbeln im Kalenderjahr 2025 mit Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr
Frist: 23.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert
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LOT-0000 · 24 E 088 Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Büromöbeln in Kalenderjahr 2025
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 21.11.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 709585-2024
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