Rahmenvereinbarung für Planung, Lieferung und Montage von Möbeln
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 27.06.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 4
- Auftraggeber
- medbo - KU
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 26.05.2025
- CPV-Codes
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- Stühle (39112000)
- Sofas (39113200)
- Büromöbel (39130000)
- Schlafzimmer-, Esszimmer- und Wohnzimmermöbel (39143000)
- Diverse Möbel und Einrichtungen (39150000)
- Bekanntmachung
- plattform.aumass.de
- Bekanntmachungsnummer
- 338727-2025
- Verfahrensnummer
- 043744cc-8074-463f-837e-6bdbc00c3cdf
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Auftraggeber medbo – KU in Regensburg sucht einen Anbieter für die Beratung, Planung einschließlich 3D-Darstellungen, Zusammenstellung von Angeboten sowie Lieferung und Montage von Möbeln. Die Rahmenvereinbarung umfasst vier Bereiche: Tische und Stühle, Bürodrehstühle, Möbel für Risikobereiche sowie Sitzpolstermöbel. Angebote müssen bis zum 27. Juni 2025 um 08:00 Uhr koordinierter Weltzeit eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Beratung, Planung (3D-Darstellungen), Angebotszusammenstellung, Lieferung und Montage von Möbel. Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Einrichtung von Möbel - LOS 01 -Tische und Stühle - LOS 02 – Bürodrehstühle - LOS 03 – Möbel für Risikobereiche - LOS 04 – Sitzpolstermöbel
Leistungen nach Losen (4)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Einrichtung von Möbel LOS 01
- LOS 01 - Stühle und Tische
Frist: 27.06.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Einrichtung von Möbel LOS 02 – Bürodrehstühle
Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Einrichtung von Möbel LOS 02 – Bürodrehstühle
Frist: 27.06.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Einrichtung von Möbel LOS 03
LOS 03 – Möbel für Risikobereiche (MfR)
Frist: 27.06.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Einrichtung von Möbel LOS 04
LOS 04 – Sitzpolstermöbel
Frist: 27.06.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
alle Ausschlussgründe nach § 57 VgV und § 123 GWB Fehlende Angaben oder das nicht Ausfüllen eines Formblattes können zum Ausschluss vom Verfahren führen. Fehlende Angaben und Dokumente können nachgefordert werden.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Einrichtung von Möbel LOS 01
- Bewertungskriterien Bepunktet und ausgewertet werden ausschließlich die Kriterien, die über die Definition der einzelnen Möbel abgefragt werden. Zertifikate oder Eigenerklärungen werden nicht bewertet oder bepunktet. Die Beschreibung und Anforderungen der Ausstattungsvarianten sind Mindestanforderungen. Zertifikate, Eigenerklärungen Kann der AN für seine angebotenen Möbel keine allgemein anerkannten Zertifikate (z. B. TÜV, GS oder vergleichbare) beifügen, so hat der Nachweis durch andere geeignete Beweismittel wie technische Unterlagen (z. B. aussagekräftige Produkt- und Umweltdatenblätter) des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen zu erfolgen. Weitere Zertifikate und Prüfzeichen für die angebotenen Systeme müssen dem Angebot beigefügt werden. Auswertungsverfahren Der AG kann nicht alle Bieter, die ein Angebot abgegeben haben, zu einer Bemusterung (Teststellung) auffordern. Dies würde die räumlichen, personellen als auch technischen Möglichkeiten bei weitem übersteigen. Außerdem kann den Bietern, die keine reelle Chance auf Zuschlag haben, nicht zugemutet werden, eine aufwändige Teststellung zu realisieren. Aus diesen Gründen wird in zwei aufeinander folgenden Bewertungsschritten wie folgt bewertet und ausgewertet: Schritt 1: eine erste Auswertung 1. Formelle Auswertung der Angebote 2. Wirtschaftliche Bepunktung der Angebote mit bis zu 5 Punkten 3. Lieferzeit in Tagen Die Bieter, die nach dieser Bewertung und Bepunktung auf den ersten zwei Rängen liegen, können zur Bemusterung aufgefordert werden. Der AG ist nicht verpflichtet die ersten drei Ränge zur Teststellung aufzufordern. Bieter, die nicht zur Bemusterung (Teststellung) aufgefordert werden, erhalten für die Bemusterung keine Punkte. Schritt 2: Auswertung Bemusterung (Teststellung) 1. Bemusterung (Teststellung) Die Auswertung und Bepunktung der Teststellung für die genannten Kriterien erfolgt mit 1 - 5 Punkten. Bewertung und Bepunktung Der AG wird nach den in der Bekanntmachung und den Ausschreibungsunterlagen genannten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung die Angebote bewerten und bepunkten. Für alle Kriterien sowie Unterkriterien werden bis 5 Punkte (mit maximal einer Nachkommastelle) vergeben, indem die einzelnen Leistungsparameter der Bieterangaben gegenübergestellt werden. Hierbei erhält der jeweils beste Wert 5 Punkte, alle anderen Werte werden ins Verhältnis zum besten Wert gestellt und entsprechend abgewertet. Nicht befüllte, nicht ausgefüllte Angaben- oder Formularfelder werden jeweils mit dem schlechtesten Wert bewertet. Bewertungskriterium „Gesamtkosten“ (Gewichtung 30%) Die Ermittlung des Betrages für die Gesamtkostenbewertung erfolgt wie unter Punkt 8.3 Gesamtpreis Kaufpreis beschrieben. Der AG vergibt 5 Punkte für das Angebot mit den geringsten Gesamtkosten. Die Punkteermittlung für die Angebotspreise (Gesamtkosten) der anderen Bieter erfolgt über das Verhältnis zwischen dem niedrigsten und dem zu wertenden Angebot. Günstigster Angebotspreis in EUR= X Zu bewertender Angebotspreis in EUR= Y Erreichte Punktzahl =( X)/( Y)*5 Punkte Bei Gleichheit der Gesamtpunktzahl entscheidet das Kriterium Preis.
- 30 %
- Bewertungskriterium „Lieferzeit“ (Gewichtung 20%) Bepunktet und ausgewertet wird ausschließlich das Kriterium „Lieferzeit“. Es werden für die kürzeste Lieferzeit 5 Punkte vergeben, alle anderen Werte werden ins Verhältnis zum besten Wert gestellt und entsprechend abgewertet. Nicht befüllte, ausgefüllte Angaben- oder Formularfelder werden jeweils mit dem schlechtesten Wert (im Vergleich aller Bieter) bewertet. Die Punkte für das Kriterium „Lieferzeit“ werden wie folgt ermittelt: Punkte = (Bestwert aller Anbieter / Leistungswert Anbieter) * 5 Punkte
- 20 %
- Bewertung Bemusterung (Gewichtung 50%) Auswertung und Bepunktung der Bemusterung (Teststellung) für die genannten Testkriterien werden mit 1 - 5 Punkten bewertet. Folgende Punktematrix gemäß dem Erfüllungsgrad der Kriterien, kommt zur Anwendung: Punkte Erfüllungsgrad Das Produkt erfüllt die Bedürfnisse des AG hinsichtlich des jeweiligen Unterkriteriums … 5 Punkte Sehr gute Erfüllung … in höchsten Maße und lässt besonders herausragende Leistung erwarten 4 Punkte Gute Erfüllung … sehr weitgehend und lässt ohne jede Einschränkung eine überdurchschnittlich gute Leistung erwarten 3 Punkte Befriedigende Erfüllung … mittelmäßig und lässt gemessen an den Bedürfnissen eine durchschnittliche Leistung erwarten 2 Punkte Ausreichende Erfüllung … ansatzweise und lässt eine unterdurchschnittliche Leistung erwarten 1 Punkt Mangelhafte Erfüllung … nicht im geforderten Maß und ist deswegen unbrauchbar
- 50 %
LOT-0002 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Einrichtung von Möbel LOS 02 – Bürodrehstühle
- Bewertungskriterien Bepunktet und ausgewertet werden ausschließlich die Kriterien, die über die Definition der einzelnen Möbel abgefragt werden. Zertifikate oder Eigenerklärungen werden nicht bewertet oder bepunktet. Die Beschreibung und Anforderungen der Ausstattungsvarianten sind Mindestanforderungen. Zertifikate, Eigenerklärungen Kann der AN für seine angebotenen Möbel keine allgemein anerkannten Zertifikate (z. B. TÜV, GS oder vergleichbare) beifügen, so hat der Nachweis durch andere geeignete Beweismittel wie technische Unterlagen (z. B. aussagekräftige Produkt- und Umweltdatenblätter) des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen zu erfolgen. Weitere Zertifikate und Prüfzeichen für die angebotenen Systeme müssen dem Angebot beigefügt werden. Auswertungsverfahren Der AG kann nicht alle Bieter, die ein Angebot abgegeben haben, zu einer Bemusterung (Teststellung) auffordern. Dies würde die räumlichen, personellen als auch technischen Möglichkeiten bei weitem übersteigen. Außerdem kann den Bietern, die keine reelle Chance auf Zuschlag haben, nicht zugemutet werden, eine aufwändige Teststellung zu realisieren. Aus diesen Gründen wird in zwei aufeinander folgenden Bewertungsschritten wie folgt bewertet und ausgewertet: Schritt 1: eine erste Auswertung 1. Formelle Auswertung der Angebote 2. Wirtschaftliche Bepunktung der Angebote mit bis zu 5 Punkten 3. Lieferzeit in Tagen Die Bieter, die nach dieser Bewertung und Bepunktung auf den ersten zwei Rängen liegen, können zur Bemusterung aufgefordert werden. Der AG ist nicht verpflichtet die ersten drei Ränge zur Teststellung aufzufordern. Bieter, die nicht zur Bemusterung (Teststellung) aufgefordert werden, erhalten für die Bemusterung keine Punkte. Schritt 2: Auswertung Bemusterung (Teststellung) 1. Bemusterung (Teststellung) Die Auswertung und Bepunktung der Teststellung für die genannten Kriterien erfolgt mit 1 - 5 Punkten. Bewertung und Bepunktung Der AG wird nach den in der Bekanntmachung und den Ausschreibungsunterlagen genannten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung die Angebote bewerten und bepunkten. Für alle Kriterien sowie Unterkriterien werden bis 5 Punkte (mit maximal einer Nachkommastelle) vergeben, indem die einzelnen Leistungsparameter der Bieterangaben gegenübergestellt werden. Hierbei erhält der jeweils beste Wert 5 Punkte, alle anderen Werte werden ins Verhältnis zum besten Wert gestellt und entsprechend abgewertet. Nicht befüllte, nicht ausgefüllte Angaben- oder Formularfelder werden jeweils mit dem schlechtesten Wert bewertet. Bewertungskriterium „Gesamtkosten“ (Gewichtung 30%) Die Ermittlung des Betrages für die Gesamtkostenbewertung erfolgt wie unter Punkt 8.3 Gesamtpreis Kaufpreis beschrieben. Der AG vergibt 5 Punkte für das Angebot mit den geringsten Gesamtkosten. Die Punkteermittlung für die Angebotspreise (Gesamtkosten) der anderen Bieter erfolgt über das Verhältnis zwischen dem niedrigsten und dem zu wertenden Angebot. Günstigster Angebotspreis in EUR= X Zu bewertender Angebotspreis in EUR= Y Erreichte Punktzahl =( X)/( Y)*5 Punkte Bei Gleichheit der Gesamtpunktzahl entscheidet das Kriterium Preis.
- 30 %
- Bewertungskriterium „Lieferzeit“ (Gewichtung 20%) Bepunktet und ausgewertet wird ausschließlich das Kriterium „Lieferzeit“. Es werden für die kürzeste Lieferzeit 5 Punkte vergeben, alle anderen Werte werden ins Verhältnis zum besten Wert gestellt und entsprechend abgewertet. Nicht befüllte, ausgefüllte Angaben- oder Formularfelder werden jeweils mit dem schlechtesten Wert (im Vergleich aller Bieter) bewertet. Die Punkte für das Kriterium „Lieferzeit“ werden wie folgt ermittelt: Punkte = (Bestwert aller Anbieter / Leistungswert Anbieter) * 5 Punkte
- Bewertung Bemusterung (Gewichtung 50%) Auswertung und Bepunktung der Bemusterung (Teststellung) für die genannten Testkriterien werden mit 1 - 5 Punkten bewertet. Folgende Punktematrix gemäß dem Erfüllungsgrad der Kriterien, kommt zur Anwendung: Punkte Erfüllungsgrad Das Produkt erfüllt die Bedürfnisse des AG hinsichtlich des jeweiligen Unterkriteriums … 5 Punkte Sehr gute Erfüllung … in höchsten Maße und lässt besonders herausragende Leistung erwarten 4 Punkte Gute Erfüllung … sehr weitgehend und lässt ohne jede Einschränkung eine überdurchschnittlich gute Leistung erwarten 3 Punkte Befriedigende Erfüllung … mittelmäßig und lässt gemessen an den Bedürfnissen eine durchschnittliche Leistung erwarten 2 Punkte Ausreichende Erfüllung … ansatzweise und lässt eine unterdurchschnittliche Leistung erwarten 1 Punkt Mangelhafte Erfüllung … nicht im geforderten Maß und ist deswegen unbrauchbar
- 50 %
LOT-0003 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Einrichtung von Möbel LOS 03
- Bewertungskriterien Bepunktet und ausgewertet werden ausschließlich die Kriterien, die über die Definition der einzelnen Möbel abgefragt werden. Zertifikate oder Eigenerklärungen werden nicht bewertet oder bepunktet. Die Beschreibung und Anforderungen der Ausstattungsvarianten sind Mindestanforderungen. Zertifikate, Eigenerklärungen Kann der AN für seine angebotenen Möbel keine allgemein anerkannten Zertifikate (z. B. TÜV, GS oder vergleichbare) beifügen, so hat der Nachweis durch andere geeignete Beweismittel wie technische Unterlagen (z. B. aussagekräftige Produkt- und Umweltdatenblätter) des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen zu erfolgen. Weitere Zertifikate und Prüfzeichen für die angebotenen Systeme müssen dem Angebot beigefügt werden. Auswertungsverfahren Der AG kann nicht alle Bieter, die ein Angebot abgegeben haben, zu einer Bemusterung (Teststellung) auffordern. Dies würde die räumlichen, personellen als auch technischen Möglichkeiten bei weitem übersteigen. Außerdem kann den Bietern, die keine reelle Chance auf Zuschlag haben, nicht zugemutet werden, eine aufwändige Teststellung zu realisieren. Aus diesen Gründen wird in zwei aufeinander folgenden Bewertungsschritten wie folgt bewertet und ausgewertet: Schritt 1: eine erste Auswertung 1. Formelle Auswertung der Angebote 2. Wirtschaftliche Bepunktung der Angebote mit bis zu 5 Punkten 3. Lieferzeit in Tagen Die Bieter, die nach dieser Bewertung und Bepunktung auf den ersten zwei Rängen liegen, können zur Bemusterung aufgefordert werden. Der AG ist nicht verpflichtet die ersten drei Ränge zur Teststellung aufzufordern. Bieter, die nicht zur Bemusterung (Teststellung) aufgefordert werden, erhalten für die Bemusterung keine Punkte. Schritt 2: Auswertung Bemusterung (Teststellung) 1. Bemusterung (Teststellung) Die Auswertung und Bepunktung der Teststellung für die genannten Kriterien erfolgt mit 1 - 5 Punkten. Bewertung und Bepunktung Der AG wird nach den in der Bekanntmachung und den Ausschreibungsunterlagen genannten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung die Angebote bewerten und bepunkten. Für alle Kriterien sowie Unterkriterien werden bis 5 Punkte (mit maximal einer Nachkommastelle) vergeben, indem die einzelnen Leistungsparameter der Bieterangaben gegenübergestellt werden. Hierbei erhält der jeweils beste Wert 5 Punkte, alle anderen Werte werden ins Verhältnis zum besten Wert gestellt und entsprechend abgewertet. Nicht befüllte, nicht ausgefüllte Angaben- oder Formularfelder werden jeweils mit dem schlechtesten Wert bewertet. Bewertungskriterium „Gesamtkosten“ (Gewichtung 30%) Die Ermittlung des Betrages für die Gesamtkostenbewertung erfolgt wie unter Punkt 8.3 Gesamtpreis Kaufpreis beschrieben. Der AG vergibt 5 Punkte für das Angebot mit den geringsten Gesamtkosten. Die Punkteermittlung für die Angebotspreise (Gesamtkosten) der anderen Bieter erfolgt über das Verhältnis zwischen dem niedrigsten und dem zu wertenden Angebot. Günstigster Angebotspreis in EUR= X Zu bewertender Angebotspreis in EUR= Y Erreichte Punktzahl =( X)/( Y)*5 Punkte Bei Gleichheit der Gesamtpunktzahl entscheidet das Kriterium Preis.
- 30 %
- Bewertungskriterium „Lieferzeit“ (Gewichtung 20%) Bepunktet und ausgewertet wird ausschließlich das Kriterium „Lieferzeit“. Es werden für die kürzeste Lieferzeit 5 Punkte vergeben, alle anderen Werte werden ins Verhältnis zum besten Wert gestellt und entsprechend abgewertet. Nicht befüllte, ausgefüllte Angaben- oder Formularfelder werden jeweils mit dem schlechtesten Wert (im Vergleich aller Bieter) bewertet. Die Punkte für das Kriterium „Lieferzeit“ werden wie folgt ermittelt: Punkte = (Bestwert aller Anbieter / Leistungswert Anbieter) * 5 Punkte
- 20 %
- Bewertung Bemusterung (Gewichtung 50%) Auswertung und Bepunktung der Bemusterung (Teststellung) für die genannten Testkriterien werden mit 1 - 5 Punkten bewertet. Folgende Punktematrix gemäß dem Erfüllungsgrad der Kriterien, kommt zur Anwendung: Punkte Erfüllungsgrad Das Produkt erfüllt die Bedürfnisse des AG hinsichtlich des jeweiligen Unterkriteriums … 5 Punkte Sehr gute Erfüllung … in höchsten Maße und lässt besonders herausragende Leistung erwarten 4 Punkte Gute Erfüllung … sehr weitgehend und lässt ohne jede Einschränkung eine überdurchschnittlich gute Leistung erwarten 3 Punkte Befriedigende Erfüllung … mittelmäßig und lässt gemessen an den Bedürfnissen eine durchschnittliche Leistung erwarten 2 Punkte Ausreichende Erfüllung … ansatzweise und lässt eine unterdurchschnittliche Leistung erwarten 1 Punkt Mangelhafte Erfüllung … nicht im geforderten Maß und ist deswegen unbrauchbar
- 50 %
LOT-0004 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Einrichtung von Möbel LOS 04
- Bewertungskriterien Bepunktet und ausgewertet werden ausschließlich die Kriterien, die über die Definition der einzelnen Möbel abgefragt werden. Zertifikate oder Eigenerklärungen werden nicht bewertet oder bepunktet. Die Beschreibung und Anforderungen der Ausstattungsvarianten sind Mindestanforderungen. Zertifikate, Eigenerklärungen Kann der AN für seine angebotenen Möbel keine allgemein anerkannten Zertifikate (z. B. TÜV, GS oder vergleichbare) beifügen, so hat der Nachweis durch andere geeignete Beweismittel wie technische Unterlagen (z. B. aussagekräftige Produkt- und Umweltdatenblätter) des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen zu erfolgen. Weitere Zertifikate und Prüfzeichen für die angebotenen Systeme müssen dem Angebot beigefügt werden. Auswertungsverfahren Der AG kann nicht alle Bieter, die ein Angebot abgegeben haben, zu einer Bemusterung (Teststellung) auffordern. Dies würde die räumlichen, personellen als auch technischen Möglichkeiten bei weitem übersteigen. Außerdem kann den Bietern, die keine reelle Chance auf Zuschlag haben, nicht zugemutet werden, eine aufwändige Teststellung zu realisieren. Aus diesen Gründen wird in zwei aufeinander folgenden Bewertungsschritten wie folgt bewertet und ausgewertet: Schritt 1: eine erste Auswertung 1. Formelle Auswertung der Angebote 2. Wirtschaftliche Bepunktung der Angebote mit bis zu 5 Punkten 3. Lieferzeit in Tagen Die Bieter, die nach dieser Bewertung und Bepunktung auf den ersten zwei Rängen liegen, können zur Bemusterung aufgefordert werden. Der AG ist nicht verpflichtet die ersten drei Ränge zur Teststellung aufzufordern. Bieter, die nicht zur Bemusterung (Teststellung) aufgefordert werden, erhalten für die Bemusterung keine Punkte. Schritt 2: Auswertung Bemusterung (Teststellung) 1. Bemusterung (Teststellung) Die Auswertung und Bepunktung der Teststellung für die genannten Kriterien erfolgt mit 1 - 5 Punkten. Bewertung und Bepunktung Der AG wird nach den in der Bekanntmachung und den Ausschreibungsunterlagen genannten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung die Angebote bewerten und bepunkten. Für alle Kriterien sowie Unterkriterien werden bis 5 Punkte (mit maximal einer Nachkommastelle) vergeben, indem die einzelnen Leistungsparameter der Bieterangaben gegenübergestellt werden. Hierbei erhält der jeweils beste Wert 5 Punkte, alle anderen Werte werden ins Verhältnis zum besten Wert gestellt und entsprechend abgewertet. Nicht befüllte, nicht ausgefüllte Angaben- oder Formularfelder werden jeweils mit dem schlechtesten Wert bewertet. Bewertungskriterium „Gesamtkosten“ (Gewichtung 30%) Die Ermittlung des Betrages für die Gesamtkostenbewertung erfolgt wie unter Punkt 8.3 Gesamtpreis Kaufpreis beschrieben. Der AG vergibt 5 Punkte für das Angebot mit den geringsten Gesamtkosten. Die Punkteermittlung für die Angebotspreise (Gesamtkosten) der anderen Bieter erfolgt über das Verhältnis zwischen dem niedrigsten und dem zu wertenden Angebot. Günstigster Angebotspreis in EUR= X Zu bewertender Angebotspreis in EUR= Y Erreichte Punktzahl =( X)/( Y)*5 Punkte Bei Gleichheit der Gesamtpunktzahl entscheidet das Kriterium Preis.
- 30 %
- Bewertungskriterium „Lieferzeit“ (Gewichtung 20%) Bepunktet und ausgewertet wird ausschließlich das Kriterium „Lieferzeit“. Es werden für die kürzeste Lieferzeit 5 Punkte vergeben, alle anderen Werte werden ins Verhältnis zum besten Wert gestellt und entsprechend abgewertet. Nicht befüllte, ausgefüllte Angaben- oder Formularfelder werden jeweils mit dem schlechtesten Wert (im Vergleich aller Bieter) bewertet. Die Punkte für das Kriterium „Lieferzeit“ werden wie folgt ermittelt: Punkte = (Bestwert aller Anbieter / Leistungswert Anbieter) * 5 Punkte
- 20 %
- Bewertung Bemusterung (Gewichtung 50%) Auswertung und Bepunktung der Bemusterung (Teststellung) für die genannten Testkriterien werden mit 1 - 5 Punkten bewertet. Folgende Punktematrix gemäß dem Erfüllungsgrad der Kriterien, kommt zur Anwendung: Punkte Erfüllungsgrad Das Produkt erfüllt die Bedürfnisse des AG hinsichtlich des jeweiligen Unterkriteriums … 5 Punkte Sehr gute Erfüllung … in höchsten Maße und lässt besonders herausragende Leistung erwarten 4 Punkte Gute Erfüllung … sehr weitgehend und lässt ohne jede Einschränkung eine überdurchschnittlich gute Leistung erwarten 3 Punkte Befriedigende Erfüllung … mittelmäßig und lässt gemessen an den Bedürfnissen eine durchschnittliche Leistung erwarten 2 Punkte Ausreichende Erfüllung … ansatzweise und lässt eine unterdurchschnittliche Leistung erwarten 1 Punkt Mangelhafte Erfüllung … nicht im geforderten Maß und ist deswegen unbrauchbar
- 50 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
alle Ausschlussgründe nach § 57 VgV und § 123 GWB Fehlende Angaben oder das nicht Ausfüllen eines Formblattes können zum Ausschluss vom Verfahren führen. Fehlende Angaben und Dokumente können nachgefordert werden.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 27.10.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 708651-2025
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