Nassreinigung und Entsorgung von Verunreinigungen auf Verkehrsflächen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
29.06.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
382.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Regensburg
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
01.06.2026
CPV-Codes
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Ölverschmutzungen (90741000)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
371511-2026
Verfahrensnummer
70061fd2-1b29-4ce0-990e-cecb01017056

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Regensburg beschafft eine Rahmenvereinbarung zur bedarfsweisen Beseitigung von Öl, Treibstoffen, Farben und Kühlmitteln auf Verkehrsflächen im Stadtgebiet Regensburg, einschließlich der Entsorgung. Der geschätzte Auftragswert beträgt 382.000 Euro; die Leistungen sind in vier Beauftragungsabschnitte gegliedert. Die Laufzeit beginnt am 1. September 2026 und läuft zunächst bis zum 31. August 2027, mit bis zu drei Verlängerungen spätestens bis zum 31. August 2030; die Frist endet am 29. Juni 2026.

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Leistungsbeschreibung

Die Stadt Regensburg vergibt die Rahmenvereinbarung über die Beseitigung von Verunreinigungen auf Verkehrsflächen für das Stadtgebiet Regensburg nach dem Merkblatt DWAM 715. Diese gliedert sich in 4 Beauftragungsabschnitte. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 01.09.2026 und endet zum 31.08.2027 (Beauftragungsabschnitt 1). Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch, sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer bis spätestens vier Monate vor Ende der Vertragslaufzeit (spätestens 30.04. des laufenden Jahres mitteilt, dass der Auftrag nicht verlängert wird. Die Rahmenvereinbarung kann maximal dreimal verlängert werden und endet spätestens zum 31.08.2030. Folgende Verunreinigungen auf Verkehrsflächen sind im Bedarfsfall mittels Nassreinigungsverfahren zu beseitigen, einschl. Entsorgung: Öle, Treibstoffe, Farben, Kühlmittel.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · 62-2026-299-EA Rahmenvereinbarung über die Beseitigung von Verunreinigungen auf Verkehrsflächen382.000 EUR

    Die Stadt Regensburg vergibt die Rahmenvereinbarung über die Beseitigung von Verunreinigungen auf Verkehrsflächen für das Stadtgebiet Regensburg nach dem Merkblatt DWAM 715. Diese gliedert sich in 4 Beauftragungsabschnitte. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 01.09.2026 und endet zum 31.08.2027 (Beauftragungsabschnitt 1). Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch, sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer bis spätestens vier Monate vor Ende der Vertragslaufzeit (spätestens 30.04. des laufenden Jahres mitteilt, dass der Auftrag nicht verlängert wird. Die Rahmenvereinbarung kann maximal dreimal verlängert werden und endet spätestens zum 31.08.2030. Folgende Verunreinigungen auf Verkehrsflächen sind im Bedarfsfall mittels Nassreinigungsverfahren zu beseitigen, einschl. Entsorgung: Öle, Treibstoffe, Farben, Kühlmittel.

    Frist: 29.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.

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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 23.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 510180-2026

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