Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 16.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 13.000.000 EUR
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 15.10.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Postbeförderung auf der Straße (60160000)
- Postdienste (64110000)
- Briefpostdienste (64112000)
- Paketpostdienste (64113000)
- Postzustellung (64121100)
- Bekanntmachung
- vergabe.metropoleruhr.de
- Bekanntmachungsnummer
- 714490-2026
- Verfahrensnummer
- d11b6206-bc5d-4929-b43a-794c5ea6d6d3
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Die 10 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.
Kurzbeschreibung
Die Gemeinsame Kommunale Datenzentrale Recklinghausen möchte eine Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen abschließen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 13 Millionen Euro; die Leistungen sind der Region Recklinghausen zugeordnet. Angebote müssen bis zum 16. November 2026 um 9:00 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
EU-weiten Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Postdienstleistungen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · EU-weiten Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Postdienstleistungen
Die gemeinsame Kommunale Datenzentrale (GKD) Recklinghausen beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Postdienstleistungen abzuschließen.
Frist: 16.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nach Maßgabe des § 56 VgV nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · EU-weiten Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Postdienstleistungen
- Angebotspreis.
- Die Bewertung der Qualität erfolgt anhand der von dem Bieter mit seinem Angebot einzureichenden Qualitätskonzept. Gewertet werden die konzeptionellen Ausführungen, die von den Bietern zu 3 Unterkriterien mit dem Angebot abgegeben werden. Für jedes Unterkriterium wird die Qualität des eingereichten Konzepts anhand der vorgegebenen Bewertungsmethodik mit 0 bis maximal 100 Leistungspunkten bewertet. Die so ermittelten Leistungspunkte der einzelnen Unterkriterien werden anschließend entsprechend der jeweiligen Gewichtung in die Gesamtbewertung des Qualitätskonzepts überführt. Das Qualitätskonzept kann somit insgesamt maximal 100 gewichtete Leistungspunkte erreichen. Die Unterkriterien werden wie folgt gewichtet: Logistik- und Qualitätssicherungskonzept 40 % Personaleinsatz- und Sozialkonzept 20 % Nachhaltigkeitskonzept 40 %
Vergabeunterlagen
10 Dateien laut Portal · Stand 15.10.2026| Anschreiben | 396 KB | |
| Vertragsbedingungen | 20 KB | |
| Anschreiben | 206 KB | |
| Formular | 29 KB | |
| Formular | 27 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 404 KB | |
| Sonstiges | 17 KB | |
| Sonstiges | 78 KB | |
| Sonstiges | 78 KB | |
| Vertragsbedingungen | 161 KB |
Anforderungen
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nach Maßgabe des § 56 VgV nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.