Rahmenvertrag für persönliche Schutzausrüstung, Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe

Status
Vergeben
Angebotsfrist
24.08.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
3
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
23.07.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Schutzkleidung (18143000)
  • Schutzkleidung (Hemden und Hosen) (35113470)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
508698-2026
Verfahrensnummer
00186205-75c0-42d2-9638-aeda3018d185

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn schreibt einen Rahmenvertrag über persönliche Schutzausrüstung (PSA) aus. In drei Losen geht es um Warnschutz- und Schnittschutzkleidung, weitere Arbeitskleidung sowie Sicherheits- und Schnittschutzstiefel; ein Teil der Ausrüstung wird geleast, ein Teil gekauft. Die Ausschreibung betrifft die Region Limburg a. d. Lahn in Hessen; Angebote sind bis zum 24. August 2026 einzureichen.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvertrag Beschaffung persönliche Schutzausrüstung

Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0001 · Warnschutzkleidung ohne Schnittschutz und Sicherheitsschuhe

    Leasing von PSA (Persönliche Schutzausrüstung), Kauf von Sicherheitsschuhen, Schnittschutzhosen, Schnittschutzstiefeln, Heckenscherenschutzhosen, speziellen Arbeitshosen (Schlosserhosen)

    Frist: 24.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Schnittschutzhosen, Heckenschutz-, Schweißerkleidung

    Leasing von PSA (Persönliche Schutzausrüstung), Kauf von Sicherheitsschuhen, Schnittschutzhosen, Schnittschutzstiefeln, Heckenscherenschutzhosen, speziellen Arbeitshosen (Schlosserhosen)

    Frist: 24.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · S 3 Sicherheitsschuhe sowie Schnittschutzstiefel

    Leasing von PSA (Persönliche Schutzausrüstung), Kauf von Sicherheitsschuhen, Schnittschutzhosen, Schnittschutzstiefeln, Heckenscherenschutzhosen, speziellen Arbeitshosen (Schlosserhosen)

    Frist: 24.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Angaben mit dem Angebot vorzulegen: --- 1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind. --- 2.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. --- 3.) Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. --- 4.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. --- Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124-LD, Eigenerklärung Artikel 5k). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen: --- - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf --- - eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG --- - eine gültige Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen --- - eine gültige Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse(n) und tariflichen Sozialkassen über die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein darf. --- Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Preis
0.6 %
Der Tragekomfort wird im Rahmen eines Trageversuchs mit dem Kriterium Passform ermittelt (jeweils 0 bis 10 aufsteigend zu vergebende Punkte 10 = sehr gute Passform). Bester Tragekomfort: 10 Punkte Platz 2 = 7,5 Punkte Platz 3 = 5,0 Punkte Platz 4 = 2,5 Punkte Platz 5 = 0,0 Punkte Das Angebot mit dem besten Tragekomfort erhält 10 Punkte, die übrigen werden in das Verhältnis zum besten Tragekomfort gesetzt.
0.4 %
Preis
0.6 %
Der Tragekomfort wird im Rahmen eines Trageversuchs mit dem Kriterium Passform ermittelt (jeweils 0 bis 10 aufsteigend zu vergebende Punkte 10 = sehr gute Passform). Bester Tragekomfort: 10 Punkte Platz 2 = 7,5 Punkte Platz 3 = 5,0 Punkte Platz 4 = 2,5 Punkte Platz 5 = 0,0 Punkte Das Angebot mit dem besten Tragekomfort erhält 10 Punkte, die übrigen werden in das Verhältnis zum besten Tragekomfort gesetzt.
0.4 %
Preis
0.6 %
Der Tragekomfort wird im Rahmen eines Trageversuchs mit dem Kriterium Passform ermittelt (jeweils 0 bis 10 aufsteigend zu vergebende Punkte 10 = sehr gute Passform). Bester Tragekomfort: 10 Punkte Platz 2 = 7,5 Punkte Platz 3 = 5,0 Punkte Platz 4 = 2,5 Punkte Platz 5 = 0,0 Punkte Das Angebot mit dem besten Tragekomfort erhält 10 Punkte, die übrigen werden in das Verhältnis zum besten Tragekomfort gesetzt.
0.4 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Angaben mit dem Angebot vorzulegen: --- 1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind. --- 2.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. --- 3.) Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. --- 4.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. --- Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124-LD, Eigenerklärung Artikel 5k). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen: --- - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf --- - eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG --- - eine gültige Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen --- - eine gültige Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse(n) und tariflichen Sozialkassen über die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein darf. --- Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 27.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 742514-2026

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