Rahmenvereinbarung für Headsets und Audio-Peripherie für Unified Communications

Status
Offen
Angebotsfrist
11.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
13.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Computeranlagen und Zubehör (30200000)
  • Computerzubehör (30237200)
  • Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör (32000000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
705971-2026
Verfahrensnummer
6a2f5be5-943b-4e72-9390-bee9bf35f62e

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Bayerische Kommunale IT Einkaufsgenossenschaft eG (BayKIT eG) schreibt Headsets und Audio-Peripherie für Unified Communications (UC), also die gebündelte Nutzung von Kommunikationsdiensten, aus. Die Rahmenvereinbarung ist für BayKIT-Mitglieder und künftige Mitglieder mit Sitz in Bayern vorgesehen; BayKIT führt die Abrufe durch und beabsichtigt, bis zu drei Anbieter mit Produkten unterschiedlicher Hersteller zu beauftragen. Der Auftrag hat einen Bezug zu München und Bayern; die Angebotsfrist endet am 11. November 2026.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Hardware-Rahmenvereinbarungen, die die BayKIT eG als zentrale Beschaffungsstelle i.S.v. § 120 Abs. 4 GWB für ihre Mitglieder und ihre zukünftigen Mitglieder ausschreibt: . - Los 1: Headsets & UC-Audio-Peripherie . . Zu den Bezugsberechtigten der Rahmenvereinbarungen gehören auch zukünftige Mitglieder der BayKIT eG, die zum Zeitpunkt der Ausschreibungen noch keine Mitglieder sind, sofern sie ihren Sitz in Bayern haben. Mitglieder der BayKIT eG können alle juristische Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts) und die von ihnen getragenen Einrichtungen sowie privatrechtliche Gesellschaften werden, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts oder deren Einrichtungen unmittelbar oder mittelbar - durch eine ebensolche Beteiligung - zu 100% beteiligt sind, soweit sie öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind. Die Bezugsberechtigung beginnt jedoch erst ab dem Zeitpunkt, ab dem eine Mitgliedschaft bei der BayKIT eG besteht. Der Abruf aus den Rahmenvereinbarungen erfolgt durch die BayKIT eG und nicht durch die Mitglieder.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · BayKIT HW-Rahmenvertrag Headsets & UC-Audio-Peripherie

    Die Bieter sind an eine Ein-Herstellerstrategie (inkl. Optionen) gebunden, es sei denn, im Leistungsverzeichnis ist ausdrücklich eine Ausnahme vorgesehen. Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Bietern/Bietergemeinschaften zu schließen. Ziel hierbei ist es, dass die bezuschlagten Bieter/Bietergemeinschaften jeweils unterschiedliche Hersteller anbieten. Aus diesem Grunde wird die Vergabestelle bei Angeboten mit demselben Hersteller nur das bestplatzierte Angebot des betreffenden Herstellers berücksichtigen. Wird ein Hersteller daher von mehreren Bietern angeboten, wird nur das bestplatzierte Angebot des betreffenden Herstellers in der Wertung berücksichtigt. Alle übrigen Angebote mit demselben Hersteller werden ausgeschlossen. Für das Los Headsets & UC-Audio-Peripherie wird ein Wert von 8,0 Mio. EURO als maximales Abrufvolumen festgelegt (Höchstmenge, es handelt sich um den Bruttowert). Das maximale Abrufvolumen bezieht sich auf alle für das Los Headsets & UC-Audio-Peripherie abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen. Wenn beim Los Headsets & UC-Audio-Peripherie die Höchstmenge erreicht ist und eine Erhöhung der Höchstmenge nicht ausnahmsweise nach § 132 GWB zulässig ist, können keine weiteren Einzelaufträge mehr erteilt werden. Die Einzelabrufe aus den Rahmenvereinbarungen erfolgen wie folgt: Entscheidend ist der günstigste Preis des jeweiligen Einzelabrufs. Ausnahme: Es bestehen besondere Anforderungen des Bezugsberechtigten, bspw. weil dieser bereits einen Bestand eines bestimmten Herstellers hat und Produkte eines anderen Herstellers zu Mehraufwand führen würden (bspw. bei der Schulung, der Installation von Software, etc.) oder weil nur ein Hersteller die vom Bezugsberechtigten geforderten Anforderungen erfüllt. Es besteht keine Abrufverpflichtung. Es wird keine Mindestabnahme garantiert. Näheres ist in der Rahmenvereinbarung geregelt.

    Frist: 11.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

- Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSorgPflG) vorliegt. - Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung (SanktionsVO) (nur vom Bieter und allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft abzugeben) - Scientology-Schutzerklärung - Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit für IT - Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (nur von Bietern und allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft abzugeben). Die Vergabestelle behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen. - Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur ge-setzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitrags-zahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). - Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). - Eigenerklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichba-res gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB bestätigt wurde. - Eigenerklärung zur Liquidation und Einstellung der Tätigkeit i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. - Eigenerklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB bestätigt wurde. - Eigenerklärung zur Liquidation und Einstellung der Tätigkeit i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. - Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). - Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinba-rungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abge-stimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). siehe §124 Abs1 Nr. 5 GWB siehe §124 Abs1 Nr. 6 GWB siehe §124 Abs1 Nr. 7 GWB siehe §124 Abs1 Nr. 9 GWB Auf die in § 57 VgV geregelten Ausschlussgründe wird hingewiesen. Bei fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Angaben steht es unter Beachtung des Transparenz-, Wettbewerbs- und Gleichbehandlungsgrundsatzes im Ermessen der Vergabestelle, ob von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV Gebrauch gemacht wird und Angaben bzw. Unterlagen nachgefordert werden, sofern dies vergaberechtlich zulässig ist, oder ob das Angebot stattdessen ausgeschlossen wird. Bieter haben keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV Gebrauch macht und Angaben bzw. Unterlagen, deren Nachforderung vergaberechtlich zulässig wäre, nachfordert.

Vergabeunterlagen

Das Ursprungsportal gibt die Unterlagen nur mit einem Bieterkonto frei.

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Anforderungen

- Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSorgPflG) vorliegt. - Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung (SanktionsVO) (nur vom Bieter und allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft abzugeben) - Scientology-Schutzerklärung - Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit für IT - Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (nur von Bietern und allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft abzugeben). Die Vergabestelle behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen. - Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur ge-setzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitrags-zahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). - Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). - Eigenerklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichba-res gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB bestätigt wurde. - Eigenerklärung zur Liquidation und Einstellung der Tätigkeit i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. - Eigenerklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB bestätigt wurde. - Eigenerklärung zur Liquidation und Einstellung der Tätigkeit i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. - Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). - Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinba-rungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abge-stimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). siehe §124 Abs1 Nr. 5 GWB siehe §124 Abs1 Nr. 6 GWB siehe §124 Abs1 Nr. 7 GWB siehe §124 Abs1 Nr. 9 GWB Auf die in § 57 VgV geregelten Ausschlussgründe wird hingewiesen. Bei fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Angaben steht es unter Beachtung des Transparenz-, Wettbewerbs- und Gleichbehandlungsgrundsatzes im Ermessen der Vergabestelle, ob von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV Gebrauch gemacht wird und Angaben bzw. Unterlagen nachgefordert werden, sofern dies vergaberechtlich zulässig ist, oder ob das Angebot stattdessen ausgeschlossen wird. Bieter haben keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV Gebrauch macht und Angaben bzw. Unterlagen, deren Nachforderung vergaberechtlich zulässig wäre, nachfordert.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 13.10.2026BekanntmachungBekanntmachung CXP4DB4M2GQ

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