Rahmenvereinbarung für Dienstrad-Leasing mit bis zu 100 Einzelleasingverträgen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 09.03.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-PrümProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 05.02.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 85426-2026
- Verfahrensnummer
- 211d931f-4362-4530-9e78-0c0a509c8c47
- CPV-Codes
- 66114000 · Finanzierungs-Leasing
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Kurzbeschreibung
Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm sucht einen Dienstleister für eine neue Rahmenvereinbarung zum Dienstrad-Leasing für tariflich Beschäftigte und Beamte. Die Vereinbarung wird ohne Abnahmeverpflichtung geschlossen und umfasst höchstens 100 Einzelleasingverträge. Der Auftrag betrifft den Eifelkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz; Angebote müssen bis zum 9. März 2026 um 9:00 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm bietet seit 2022 für die tariflich Beschäftigten und auch die Beamten ein Dienstrad-Leasing an, um sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren und einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz, zur Verkehrswende und zur Förderung der Gesundheit und Arbeitsmotivation ihrer Beschäftigten zu leisten. Da die mit dem bisherigen Dienstleister abgeschlossene Rahmenvereinbarung demnächst endet, strebt die Kreisverwaltung den Abschluss einer neuen Rahmenvereinbarung ohne Abrufverpflichtung über die Nutzung des Dienstrad-Leasings an. Es handelt sich um den Abschluss einer Rahmenvereinbarung ohne Abrufverpflichtung. Die maximale Höchstmenge wird auf 100 Einzelleasingverträge festgelegt. Weitere Informationen enthalten die Vergabeunterlagen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung Dienstrad-Leasing
Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm bietet seit 2022 für die tariflich Beschäftigten und auch die Beamten ein Dienstrad-Leasing an, um sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren und einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz, zur Verkehrswende und zur Förderung der Gesundheit und Arbeitsmotivation ihrer Beschäftigten zu leisten. Da die mit dem bisherigen Dienstleister abgeschlossene Rahmenvereinbarung demnächst endet, strebt die Kreisverwaltung den Abschluss einer neuen Rahmenvereinbarung ohne Abrufverpflichtung über die Nutzung des Dienstrad-Leasings an. Es handelt sich um den Abschluss einer Rahmenvereinbarung ohne Abrufverpflichtung. Die maximale Höchstmenge wird auf 100 Einzelleasingverträge festgelegt. Weitere Informationen enthalten die Vergabeunterlagen.
Frist: 09.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Schwere Verfehlung, Integrität: Unternehmen werden gemäß § 123 GWB zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs -StGB- (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, § 261 StGB (Geldwäsche), § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), §§ 108e, 108f StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern, unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes finden Anwendung ---- Integrität - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. --- Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.--- Verstöße gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie Beiträgen zur Sozialversicherung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.--- Verstöße gegen arbeits-, sozial- oder umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Verfahren ausschießen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial-oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. §§ 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, 19 Mindestlohngesetz, 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und 98c Aufenthaltsgesetz finden Anwendung. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen. --- Konkurs, Insolvenz, vergleichbares Verfahren, Liquidation oder Einstellung der Tätigkeit - Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.--- Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Wettbewerbsbeschränkende Absprache - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. --- Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mangelhafte Erfüllung eines früheren Auftrages - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. --- Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. --- Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. --- Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. --- § 56 VgV findet Anwendung. Hiernach kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung Dienstrad-Leasing
- Gewichtungsfaktor 30%
- Qualitätskriterien gemäß Bewertungsmatrix - Gewichtungsfaktor 70%
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Anforderungen
Schwere Verfehlung, Integrität: Unternehmen werden gemäß § 123 GWB zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs -StGB- (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, § 261 StGB (Geldwäsche), § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), §§ 108e, 108f StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern, unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes finden Anwendung ---- Integrität - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. --- Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.--- Verstöße gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie Beiträgen zur Sozialversicherung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.--- Verstöße gegen arbeits-, sozial- oder umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Verfahren ausschießen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial-oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. §§ 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, 19 Mindestlohngesetz, 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und 98c Aufenthaltsgesetz finden Anwendung. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen. --- Konkurs, Insolvenz, vergleichbares Verfahren, Liquidation oder Einstellung der Tätigkeit - Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.--- Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Wettbewerbsbeschränkende Absprache - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. --- Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mangelhafte Erfüllung eines früheren Auftrages - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. --- Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. --- Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. --- Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. --- § 56 VgV findet Anwendung. Hiernach kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Änderungen und Bieterfragen
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Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
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| PBPropson Bau & Forst | 1 | 28.08.2025 | 0,01 € |
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- Hosting, Betrieb und Weiterentwicklung einer kommunalen DatenplattformAuftragnehmer nicht veröffentlichtKreisverwaltung Mayen-KoblenzKoblenz, Deutschland227 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet08.05.2025noch 15 Monate31.12.2027
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| 19.06.2026 | Projektbegleitende pädagogische Schulberatung für den Umbau und die Sanierung des Regino-Gymnasiums Prüm | Vergeben | LKLERNLANDSCHAFT Karin Doberer | 0,01 € |
| 05.02.2026 | Rahmenvereinbarung für Dienstrad-Leasing mit bis zu 100 Einzelleasingverträgen | Vergeben | BRBietergemeinschaft Ride Mobility GmbH und COMCO Leasing GmbH - Bevollmächtigter Vertreter Ride Mobility GmbH | 1 € |
| 18.09.2025 | Technische Projektbegleitung für Datenplattformen und digitale Anwendungen | Vergeben | ZFZentrum für Digitale Entwicklung GmbH | 1 € |
| 30.06.2025 | Hosting, Betrieb und Weiterentwicklung einer kommunalen Urbanen Datenplattform | Vergeben | HAHYPERTEGRITY AG | 0,01 € |
| 16.06.2025 | Lieferung von Holzhackschnitzeln für Nahwärmenetze in Prüm und Bitburg | Vergeben | PBPropson Bau & Forst | 0,01 € |
| 08.05.2025 | Hosting, Betrieb und Weiterentwicklung einer kommunalen Datenplattform | Vergeben | - | 227 Tsd. € |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenRahmenvereinbarung für Fahrrad-Leasing für Tarifbeschäftigte
37308 Heilbad Heiligenstadt · Offen · Frist 28.09.2026
Der Landkreis Eichsfeld, vertreten durch die Zentrale Vergabestelle in Heilbad Heiligenstadt, sucht einen Anbieter für eine Rahmenvereinbarung zum Fahrrad-Leasing für tariflich Beschäftigte. Weitere Angaben zum Umfang oder Auftragswert liegen nicht vor; die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 09:00 Uhr.
85 % ähnlichFahrrad-Leasing für tariflich Beschäftigte
Heilbad Heiligenstadt · Offen · Frist 28.09.2026
Der Landkreis Eichsfeld, vertreten durch die Zentrale Vergabestelle in Heilbad Heiligenstadt, sucht einen Dienstleister für eine Rahmenvereinbarung zum Fahrrad-Leasing für tariflich Beschäftigte. Die Leistung soll im Landkreis Eichsfeld (Region Thüringen) erbracht werden; eine konkrete Mengen- oder Wertangabe ist nicht genannt. Die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 09:00 Uhr.
83 % ähnlichRahmenvereinbarung zur Beschaffung von Dienstfahrrädern
Offen · Frist 28.09.2026
Die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH sucht einen Vertragspartner für eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Dienstfahrrädern. Der genaue Umfang und Auftragswert sind nicht angegeben. Die Leistung ist der Region Brandenburg (NUTS-Code DE4) zugeordnet; Angebote können bis zum 28. September 2026 um 12:00 Uhr eingereicht werden.
70 % ähnlichLeasing von Fahrrädern einschließlich Versicherung, Wartung und Service
Schwelm · Offen · Frist 29.09.2026
Der Ennepe-Ruhr-Kreis mit Sitz in Schwelm sucht eine Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung von Fahrrädern im Teilamortisierungsleasing für Tarifbeschäftigte und Beamtinnen und Beamte zur dienstlichen und privaten Nutzung nach dem Tarifvertrag Fahrradleasing beziehungsweise dem Landesbesoldungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Bestandteil sind auch Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen wie Bestell- und Rückgabeabwicklung, Schadenmanagement, Wartung, Reparatur, Störfallmanagement und ein Onlineportal. Vorgesehen sind schätzungsweise 200 Fahrräder, höchstens 250; eine Mindestabnahme gibt es nicht, und Angebote können bis zum 29. September 2026 um 07:30 Uhr eingereicht werden.
68 % ähnlichRahmenvereinbarung für Fahrrad-Leasing mit Versicherungs- und Serviceleistungen
Rathenow · Offen · Frist 28.09.2026
Der Landkreis Havelland als federführender Auftraggeber sucht für seine Mitarbeitenden sowie die Beschäftigten der Städte Nauen und Falkensee und der Gemeinde Wustermark ein zentrales Dienstleistungsunternehmen für Fahrrad-Leasing. Der Leistungsumfang umfasst neben dem Leasing auch Versicherungen, Inspektionen, Reparaturen sowie eine Kommunikationsplattform für Bestellungen, Schadensmeldungen und Rückgaben. Das Angebot soll in der Region Havelland in Brandenburg nach dem bisherigen Vertragszeitraum fortgeführt werden; die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 09:00 Uhr (UTC).
66 % ähnlichLeasing von Dienstfahrrädern einschließlich Zubehör und Vertragsabwicklung
Schweinfurt · Offen · Frist 28.09.2026
Der Landkreis Schweinfurt vergibt eine Rahmenvereinbarung für das Leasing von Dienstfahrrädern für Beschäftigte und kommunale Beamtinnen und Beamte des Landkreises, des Tourismus-Zweckverbands Schweinfurt 360° sowie des Zweckverbands Musikschule Schweinfurt. Die Leistung umfasst insbesondere die Bereitstellung leasingfähiger Fahrräder und gegebenenfalls Zubehör sowie die Abwicklung der einzelnen Leasingverträge. Der geschätzte Gesamtwert beträgt 558.360 Euro; die Ausschreibung betrifft die Region Schweinfurt und die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 09:00 Uhr.
65 % ähnlichDienstradleasing von Fahrrädern und Pedelecs für Beschäftigte
Gießen · Offen · Frist 22.09.2026
Der Landkreis Gießen – der Kreisausschuss – sucht einen Vertragspartner für das Leasing von Fahrrädern und Pedelecs für berechtigte Beschäftigte der Kreisverwaltung und der Eigenbetriebe. Die Fahrräder sollen dienstlich und privat genutzt werden können; zum Auftrag gehören auch die Abwicklung des Leasings sowie Dienstleistungen im Rahmen der Standardversicherung und weiterer Versicherungspakete. Die Rahmenvereinbarung gilt im Landkreis Gießen für 1.440 Tage. Angebote müssen bis zum 22. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
63 % ähnlichDienstfahrradleasing mit Abwicklung und Services für Beschäftigte des Wetteraukreises
Friedberg · Offen · Frist 01.10.2026
Der Wetteraukreis, vertreten durch seine Zentrale Vergabestelle in Friedberg, sucht einen Dienstleister für das Leasing von Fahrrädern und Fahrrädern mit Motorunterstützung bis 25 km/h für seine Beschäftigten. Der Auftrag umfasst außerdem die Abwicklung des Leasingprozesses sowie damit verbundene Dienstleistungen zur dienstlichen und privaten Nutzung. Der Rahmenvertrag läuft drei Jahre und kann zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden; die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026.
62 % ähnlichBeschaffung von zwei baugleichen Einsatzgruppenfahrzeugen
Offen · Frist 11.12.2026
Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm beschafft zwei baugleiche Einsatzgruppenfahrzeuge. Die Ausschreibung betrifft Lieferleistungen für den Einsatz im Eifelkreis Bitburg-Prüm; ein geschätzter Auftragswert oder weitere Angaben zum Fahrzeugumfang sind nicht genannt. Die Frist endet am 10. Dezember 2026 um 23:00 Uhr UTC.
59 % ähnlichLeasing von Diensträdern einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen
Gelsenkirchen · Offen · Frist 02.10.2026
Die Stadt Gelsenkirchen beschafft eine Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern für ihre Mitarbeitenden zur dienstlichen und privaten Nutzung im Wege der Entgeltumwandlung. Zum Leistungsumfang gehören auch Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen. Die Laufzeit beträgt 48 Monate mit einer Option auf eine Verlängerung um zwölf Monate; die Ausschreibung betrifft Gelsenkirchen (Region DEA32), Angebote sind bis zum 2. Oktober 2026 um 10:00 Uhr einzureichen.
56 % ähnlichFahrradleasing für Mitarbeitende einschließlich Versicherungs- und Serviceleistungen
Dortmund · Offen · Frist 05.10.2026
Das Vergabe- und Beschaffungszentrum Dortmund sucht einen Dienstleister für die Bereitstellung von Fahrrädern im Leasing zur privaten und dienstlichen Nutzung durch seine Mitarbeitenden. Der Auftrag umfasst zusätzlich Versicherungs- und Serviceleistungen wie Bestell-, Rückgabe- und Schadensabwicklung, Wartung, Reparaturen, Störfallmanagement sowie ein Onlineportal. Der Rahmenvertrag läuft zunächst 24 Monate und kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden, sodass eine maximale Laufzeit von 48 Monaten möglich ist; Angebote müssen bis zum 5. Oktober 2026 um 13:00 Uhr eingereicht werden.
56 % ähnlichFahrradleasing für Beschäftigte und Beamte der Stadt Aachen
Aachen · Offen
Die Stadt Aachen beschafft im Rahmen einer geänderten Rahmenvereinbarung die Bereitstellung von Fahrrädern sowie den Abschluss von Einzelleasingverträgen für ihre Beschäftigten und Beamten. Die Ergänzungsvereinbarung vom 13.08.2025 gilt für den Raum Aachen und hat eine Dauer von 720 Tagen.
53 % ähnlichRahmenvertrag zur Erneuerung von Schulmobiliar
Offen · Frist 29.09.2026
Die Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf schreibt einen Rahmenvertrag zur Erneuerung und Beschaffung von Schulmobiliar aus. Der genaue Umfang und Auftragswert sind nicht angegeben. Die Leistung betrifft die Region DEB in Rheinland-Pfalz; Angebote können bis zum 29. September 2026, 7:00 Uhr, eingereicht werden.
51 % ähnlichRahmenvertrag zur Erneuerung von Schulmobiliar
Offen · Frist 29.09.2026
Die Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf beschafft im Rahmen eines Rahmenvertrags neues Schulmobiliar beziehungsweise erneuert vorhandene Ausstattung. Die Leistung ist der Region DEB in Deutschland zugeordnet; eine konkrete Mengen- oder Wertangabe ist nicht genannt. Die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 07:00 Uhr (UTC).
50 % ähnlichDienstrad-Leasing mit Versicherung und Service für kommunale Beschäftigte
Südbrookmerland · Offen · Frist 06.10.2026
Die Gemeinde Südbrookmerland beschafft eine Rahmenvereinbarung für das Leasing von Fahrrädern und Pedelecs mit Motorunterstützung bis 25 km/h für ihre bestellberechtigten Mitarbeitenden. Vorgesehen sind die dienstliche und private Nutzung, leasingfähiges Zubehör sowie Leistungen wie Versicherung, Wartung, Reparatur, Bestellung, Rückgabe und Schadensabwicklung. Die Laufzeit beträgt 48 Monate; die Ausschreibung betrifft die Region Südbrookmerland (NUTS-Code DE947), und Angebote sind bis zum 6. Oktober 2026 um 08:00 Uhr einzureichen.
50 % ähnlichDienstradleasing für Fahrräder und Pedelecs der Beschäftigten der Stadt Lahr
Lahr · Offen · Frist 19.10.2026
Die Stadt Lahr beschafft Dienstradleasing-Leistungen, damit ihre Beschäftigten Fahrräder und Pedelecs über ein Leasingmodell nutzen können. Einbezogen sind die Stadt, ihre Eigenbetriebe Bau- und Gartenbetrieb Lahr sowie Spital-Wohnen und Pflege und der Abwasserzweckverband Raumschaft Lahr in Lahr. Nach den Angaben sind rund 919 Beschäftigte der Stadt und weitere 216 Beschäftigte bezugsberechtigt; etwa 70 Beschäftigte haben Interesse bekundet. Die Angebotsfrist endet am 19. Oktober 2026 um 08:30 Uhr.
50 % ähnlichZwei Einsatzmotorräder mit Behörden- und Feuerwehrausstattung
48488 Emsbüren · Offen · Frist 23.09.2026
Der Landkreis Emsland beschafft zwei Einsatzmotorräder einschließlich der Lieferung und Montage ihrer Behörden- und Feuerwehrausstattung. Die Leistung ist für den Landkreis Emsland in der Region DE9 vorgesehen. Die Angebotsfrist endet am 23. September 2026 um 08:30 Uhr.
45 % ähnlichLieferung von Wegweisungsbeschilderung für Radwege im Rahmen einer Rahmenvereinbarung
45356 Essen · Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadt Essen, Amt für Straßen und Verkehr, beschafft Wegweisungsbeschilderung für Radwege. Die Leistung wird als Rahmenvereinbarung für die Region Essen ausgeschrieben; eine Mengen- oder Wertangabe ist nicht enthalten. Die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 08:00 Uhr.
44 % ähnlichLieferung eines gebrauchten PKW-Geländewagens als Dienstfahrzeug
Offen · Frist 19.10.2026
Der Landkreis Bad Kreuznach beschafft einen gebrauchten PKW-Geländewagen als Dienstfahrzeug für die Kreisverwaltung. Der Leistungsumfang umfasst ein Fahrzeug; die Lieferung erfolgt für die Region Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz. Die Angebotsfrist endet am 19. Oktober 2026 um 9:30 Uhr.
44 % ähnlichLieferung eines Kleinlastkraftwagens mit Abrolleraufbau, Containern und Anbaugeräten
37308 Heilbad Heiligenstadt · Offen · Frist 22.09.2026
Der Landkreis Eichsfeld beschafft für die Verwaltungsgemeinschaft Leinetal in Bodenrode-Westhausen einen Kleinlastkraftwagen mit Abrolleraufbau einschließlich Containern und Anbaugeräten. Das Fahrzeug soll schnellstmöglich nach Auftragserteilung, spätestens bis zum 26. Februar 2027, geliefert werden; vorgesehen ist ein Leasingvertrag über 72 Monate ab Lieferung. Angebote müssen bis zum 22. September 2026 um 10:00 Uhr elektronisch eingereicht werden, wobei der niedrigste Preis den Zuschlag bestimmt.
43 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Bietergemeinschaft Ride Mobility GmbH und COMCO Leasing GmbH - Bevollmächtigter Vertreter Ride Mobility GmbH
Zuschlagswert: 1 EUR · Vertragsschluss: 08.04.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
283 vergleichbare Verfahren, davon 180 mit erfasstem Zuschlag · 55 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 366.069 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 27 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Bike Mobility Services GmbH · Cloppenburg
40 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
JobRad GmbH · Freiburg
28 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ride Mobility GmbH · Bochum
16 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ride Mobility GmbH · Bochum
7 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Lease a Bike Deutschland GmbH · Cloppenburg
5 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Mein Dienstrad GmbH · Oldenburg
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
BusinessBike GmbH · Herzogenaurach
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Bietergemeinschaft JobRad GmbH/JobRad Leasing GmbH · Freiburg im Breisgau
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
baron mobility service GmbH · Oldenburg
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ford-Werke GmbH · Köln
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Rheinland-Pfalz, nach Vertragsende sortiert.
- Rahmenvereinbarung für Dienstradleasing für Mitarbeitende
Stadt Neustadt an der Weinstraße · Neustadt an der Weinstraße
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.08.2027
Auftragnehmer: JobRad GmbH
Vertragsschluss: 31.08.2023
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rahmenvertrag für das Leasing von Dienstfahrrädern für Beschäftigte
Debeka BKK · Koblenz
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.07.2028
Auftragnehmer: JobRad GmbH
Vertragsschluss: 31.07.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Fahrradleasing für Mitarbeitende der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis · Ludwigshafen
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 10.12.2028
Auftragnehmer: Bike Mobility Services GmbH
Vertragsschluss: 10.12.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
54634 · Bitburg
vergabestelle@bitburg-pruem.de+49 656115239013 erfasste Verfahren, davon 7 vergeben. 5 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenKontakt laut Bekanntmachung
vergabestelle@bitburg-pruem.de+49 6561152390
ED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Geschäftsstelle
vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de+49 6131-160
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 12:49 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 05.02.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 01.09.2026, 12:33 (Europe/Berlin)
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VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
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