Räum- und Streudienste für öffentliche Flächen und kommunale Liegenschaften
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 06.08.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 3
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 03.07.2026
- CPV-Codes
- Schneeräumung (90620000)
- Bekanntmachung
- vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de
- Bekanntmachungsnummer
- 459077-2026
- Verfahrensnummer
- 83117464-a900-492b-b1ab-e8e1d5bd3332
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Euskirchen vergibt Winterdienstleistungen für öffentliche Flächen und kommunal genutzte Liegenschaften im Stadtgebiet. Dazu gehören das Räumen von Schnee und das Streuen bei Schnee- und Eisglätte; die Leistungen sind auf drei Gebiete aufgeteilt: Euskirchen Nord, Süd und Mitte. Ein Ausführungszeitraum oder eine Größenordnung ist in den Angaben nicht genannt.
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Leistungsbeschreibung
Leistungsgegenstand ist der Winterdienst (Räum- und Streudienst) im Rahmen der Grundstückseigentümer-Anliegerverpflichtung (§ 2 Abs. 1, § 4 der zurzeit gültigen Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Euskirchen) sowie die Wahrnehmung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht.
Leistungen nach Losen (3)
LOT-0001 · Euskirchen Nord
Der Winterdienst umfasst insbesondere - die Schneeräumung und das Bestreuen der vorgegebenen Strecken und Breiten auf öffentlichen Flächen bei Schnee- und Eisglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Euskirchen - die Schneeräumung und das Bestreuen der vorgegebenen Strecken und Breiten auf den jeweiligen Liegenschaften bei Schnee- und Eisglätte im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht nach besonderer Vorgabe (Sonderauftrag). Der Auftragsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und den Objektübersichten, sowie entsprechenden Kartenauszügen. Der Räum- und Streudienst ist auszuführen - auf öffentlichen Gehwegen, ist kein abgesetzter Gehweg vorhanden, ggfls. auch Gehbahnen auf Straßen in einer von 1,50 m Breite ab befestigtem Straßenrand, - auf Schulhöfen (1,50 m Gehbahn) und Parkplätzen (Zufahrten und Abstellflächen ganzflächig), - sonstigen befestigten Außenflächen, z. B. Zugängen, Wegen, Treppen an/auf verschiedenen Liegenschaften der Stadt Euskirchen.
Frist: 06.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Euskirchen Süd
Der Winterdienst umfasst insbesondere - die Schneeräumung und das Bestreuen der vorgegebenen Strecken und Breiten auf öffentlichen Flächen bei Schnee- und Eisglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Euskirchen - die Schneeräumung und das Bestreuen der vorgegebenen Strecken und Breiten auf den jeweiligen Liegenschaften bei Schnee- und Eisglätte im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht nach besonderer Vorgabe (Sonderauftrag). Der Auftragsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und den Objektübersichten, sowie entsprechenden Kartenauszügen. Der Räum- und Streudienst ist auszuführen - auf öffentlichen Gehwegen, ist kein abgesetzter Gehweg vorhanden, ggfls. auch Gehbahnen auf Straßen in einer von 1,50 m Breite ab befestigtem Straßenrand, - auf Schulhöfen (1,50 m Gehbahn) und Parkplätzen (Zufahrten und Abstellflächen ganzflächig), - sonstigen befestigten Außenflächen, z. B. Zugängen, Wegen, Treppen an/auf verschiedenen Liegenschaften der Stadt Euskirchen.
Frist: 06.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Euskirchen Mitte
Der Winterdienst umfasst insbesondere - die Schneeräumung und das Bestreuen der vorgegebenen Strecken und Breiten auf öffentlichen Flächen bei Schnee- und Eisglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Euskirchen - die Schneeräumung und das Bestreuen der vorgegebenen Strecken und Breiten auf den jeweiligen Liegenschaften bei Schnee- und Eisglätte im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht nach besonderer Vorgabe (Sonderauftrag). Der Auftragsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und den Objektübersichten, sowie entsprechenden Kartenauszügen. Der Räum- und Streudienst ist auszuführen - auf öffentlichen Gehwegen, ist kein abgesetzter Gehweg vorhanden, ggfls. auch Gehbahnen auf Straßen in einer von 1,50 m Breite ab befestigtem Straßenrand, - auf Schulhöfen (1,50 m Gehbahn) und Parkplätzen (Zufahrten und Abstellflächen ganzflächig), - sonstigen befestigten Außenflächen, z. B. Zugängen, Wegen, Treppen an/auf verschiedenen Liegenschaften der Stadt Euskirchen.
Frist: 06.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen. Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Gegebenenfalls Erklärung, dass Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die die Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Angebote von Bietern, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht alle erforderlichen Unterlagen enthalten, werden nicht zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
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Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen. Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Gegebenenfalls Erklärung, dass Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die die Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Angebote von Bietern, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht alle erforderlichen Unterlagen enthalten, werden nicht zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 02.11.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 759731-2026
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