Räumung und Streuung von Fußwegen im Winterdienst in Essen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
15.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
3
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
17.08.2026
CPV-Codes
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  • Schneeräumung (90620000)
  • Glatteisbeseitigung (90630000)
Bekanntmachungsnummer
568510-2026
Verfahrensnummer
fb2b4b82-0936-4faa-9e30-0162e2b48d53

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Essen, vertreten durch das Amt für Straßen und Verkehr, vergibt Räum- und Streuarbeiten auf Fußverkehrsflächen im Stadtgebiet. Der Auftrag ist in drei Gebietslose für den Norden, die Mitte und den Süden aufgeteilt. Die Rahmenvereinbarung läuft zunächst 24 Monate; die Arbeiten sind in den Wintern 2026/27 und 2027/28 jeweils vom 1. November bis zum 15. April vorgesehen. Eine Verlängerung um weitere 24 Monate ist möglich, mit Leistungen in den Wintern 2028/29 und 2029/30.

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Leistungsbeschreibung

Winterdienst auf Fußwegen (Streuplan C) 2026 bis 2028 - Los 1 Nord, Los 2 Mitte, Los 3 Süd. (Optional 2028 bis 2030). Räumung und Streuung der Fußverkehrsflächen, um die Leistungsfähigkeit und Sicherheit der vorhandenen Anlagen für den Fußverkehr zu gewährleisten. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um weitere 24 Monate, wenn der Auftraggeber diese Option nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der ersten 24 Monate kündigt. Die Leistung ist innerhalb der ersten 24 Monate vom 01. November 2026 bis einschließlich 15. April 2027 und vom 01. November 2027 bis einschließlich 15. April 2028 zu erbringen. Bei Verlängerung der Laufzeit um weitere 24 Monate ist die Leistung vom 01. November 2028 bis einschließlich 15. April 2029 und vom 01. November 2029 bis einschließlich 15. April 2030 zu erbringen.

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Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0001 · Los 1: Winterdienst Nord

    Die Stadt Essen, vertreten durch das Amt für Straßen und Verkehr, im folgenden Auftraggeber genannt, vergibt Winterdienstaufgaben auf Fußverkehrsanlagen der Stadt Essen. In drei Teillosen (Nord, Mitte und Süd) werden die Winterdienstarbeiten innerhalb des Stadtgebietes vergeben. Bei den betroffenen Fußverkehrsanlagen handelt es sich innerhalb der geschlossenen Ortslage vor allem um wichtige Querungsstellen über oder entlang von verkehrswichtigen Straßen, um Gehwege auf und unter Brücken, sowie um wichtige Fußgängerbeziehungen auf Plätzen und in Fußgängerzonen, sowie um fußläufige Verbindungswege, einschließlich der Treppenanlagen und Überführungen. Maßgebend ist die städtische Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst und über die Erhebung von Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren (Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung) in der jeweils geltenden Fassung. Sie wird in der Regel im letzten Quartal eines jeden Jahres durch den Rat der Stadt Essen in einer aktuellen Fassung beschlossen. Die Satzung trifft die verbindlichen Regelungen über Art und Umfang der Winterwartungspflicht der Grundstückseigentümerin. Die Leistung ist innerhalb der ersten 24 Monate vom 01. November 2026 bis einschließlich 15. April 2027 und vom 01. November 2027 bis einschließlich 15. April 2028 zu erbringen. Bei Verlängerung der Laufzeit um weitere 24 Monate ist die Leistung vom 01. November 2028 bis einschließlich 15. April 2029 und vom 01. November 2029 bis einschließlich 15. April 2030 zu erbringen. HINWEIS: Die Leistungsverzeichnisse beziehen sich auf jeweils eine Winterdienstsaison. Der AN stellt sicher, dass stets sämtliche Vorschriften hinsichtlich des Arbeitsschutzes, der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes beachtet werden. Es gibt eine Loslimitierung. Angebote können für eins oder mehrere Lose eingereicht werden. Jeder Bieter kann den Zuschlag nur auf ein Los erhalten bezogen auf die Gesamtlosanzahl von 3 Losen (Loslimitierung). Bei der Vergabeentscheidung wird nicht nur die Wirtschaftlichkeit der Angebote des Einzelloses betrachtet, sondern das Gesamtergebnis aller Lose. Es bleibt deshalb vorbehalten, die Einzellose so zu vergeben, dass für die Stadt Essen das wirtschaftlichste Gesamtergebnis erzielt wird.

    Frist: 15.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Los 2: Winterdienst Mitte

    Die Stadt Essen, vertreten durch das Amt für Straßen und Verkehr, im folgenden Auftraggeber genannt, vergibt Winterdienstaufgaben auf Fußverkehrsanlagen der Stadt Essen. In drei Teillosen (Nord, Mitte und Süd) werden die Winterdienstarbeiten innerhalb des Stadtgebietes vergeben. Bei den betroffenen Fußverkehrsanlagen handelt es sich innerhalb der geschlossenen Ortslage vor allem um wichtige Querungsstellen über oder entlang von verkehrswichtigen Straßen, um Gehwege auf und unter Brücken, sowie um wichtige Fußgängerbeziehungen auf Plätzen und in Fußgängerzonen, sowie um fußläufige Verbindungswege, einschließlich der Treppenanlagen und Überführungen. Maßgebend ist die städtische Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst und über die Erhebung von Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren (Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung) in der jeweils geltenden Fassung. Sie wird in der Regel im letzten Quartal eines jeden Jahres durch den Rat der Stadt Essen in einer aktuellen Fassung beschlossen. Die Satzung trifft die verbindlichen Regelungen über Art und Umfang der Winterwartungspflicht der Grundstückseigentümerin. Die Leistung ist innerhalb der ersten 24 Monate vom 01. November 2026 bis einschließlich 15. April 2027 und vom 01. November 2027 bis einschließlich 15. April 2028 zu erbringen. Bei Verlängerung der Laufzeit um weitere 24 Monate ist die Leistung vom 01. November 2028 bis einschließlich 15. April 2029 und vom 01. November 2029 bis einschließlich 15. April 2030 zu erbringen. HINWEIS: Die Leistungsverzeichnisse beziehen sich auf jeweils eine Winterdienstsaison. Der AN stellt sicher, dass stets sämtliche Vorschriften hinsichtlich des Arbeitsschutzes, der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes beachtet werden. Es gibt eine Loslimitierung. Angebote können für eins oder mehrere Lose eingereicht werden. Jeder Bieter kann den Zuschlag nur auf ein Los erhalten bezogen auf die Gesamtlosanzahl von 3 Losen (Loslimitierung). Bei der Vergabeentscheidung wird nicht nur die Wirtschaftlichkeit der Angebote des Einzelloses betrachtet, sondern das Gesamtergebnis aller Lose. Es bleibt deshalb vorbehalten, die Einzellose so zu vergeben, dass für die Stadt Essen das wirtschaftlichste Gesamtergebnis erzielt wird.

    Frist: 15.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Los 3: Winterdienst Süd

    Die Stadt Essen, vertreten durch das Amt für Straßen und Verkehr, im folgenden Auftraggeber genannt, vergibt Winterdienstaufgaben auf Fußverkehrsanlagen der Stadt Essen. In drei Teillosen (Nord, Mitte und Süd) werden die Winterdienstarbeiten innerhalb des Stadtgebietes vergeben. Bei den betroffenen Fußverkehrsanlagen handelt es sich innerhalb der geschlossenen Ortslage vor allem um wichtige Querungsstellen über oder entlang von verkehrswichtigen Straßen, um Gehwege auf und unter Brücken, sowie um wichtige Fußgängerbeziehungen auf Plätzen und in Fußgängerzonen, sowie um fußläufige Verbindungswege, einschließlich der Treppenanlagen und Überführungen. Maßgebend ist die städtische Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst und über die Erhebung von Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren (Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung) in der jeweils geltenden Fassung. Sie wird in der Regel im letzten Quartal eines jeden Jahres durch den Rat der Stadt Essen in einer aktuellen Fassung beschlossen. Die Satzung trifft die verbindlichen Regelungen über Art und Umfang der Winterwartungspflicht der Grundstückseigentümerin. Die Leistung ist innerhalb der ersten 24 Monate vom 01. November 2026 bis einschließlich 15. April 2027 und vom 01. November 2027 bis einschließlich 15. April 2028 zu erbringen. Bei Verlängerung der Laufzeit um weitere 24 Monate ist die Leistung vom 01. November 2028 bis einschließlich 15. April 2029 und vom 01. November 2029 bis einschließlich 15. April 2030 zu erbringen. HINWEIS: Die Leistungsverzeichnisse beziehen sich auf jeweils eine Winterdienstsaison. Der AN stellt sicher, dass stets sämtliche Vorschriften hinsichtlich des Arbeitsschutzes, der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes beachtet werden. Es gibt eine Loslimitierung. Angebote können für eins oder mehrere Lose eingereicht werden. Jeder Bieter kann den Zuschlag nur auf ein Los erhalten bezogen auf die Gesamtlosanzahl von 3 Losen (Loslimitierung). Bei der Vergabeentscheidung wird nicht nur die Wirtschaftlichkeit der Angebote des Einzelloses betrachtet, sondern das Gesamtergebnis aller Lose. Es bleibt deshalb vorbehalten, die Einzellose so zu vergeben, dass für die Stadt Essen das wirtschaftlichste Gesamtergebnis erzielt wird.

    Frist: 15.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV). Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Teilnahmeantrag/Angebotsabgabe gefordert war, werden im Rahmen der Rechtsprechung nachgefordert

Vergabeunterlagen

28 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026
Allgemeine Vertragsbedingungen Stadt Essen.pdfVertragsbedingungen401 KB
Besondere Vertragsbedingungen_26-080-OV.pdfVertragsbedingungen195 KB
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen 2019.pdfAnschreiben327 KB
Eigenerklaerung-Lieferleistungen-Dienstleistungen .pdfFormular522 KB
Eigenerklaerung-Lieferleistungen-Dienstleistungen.pdfFormular522 KB
LV_Kurztext Los 1 Nord.pdfLVLeistungsverzeichnis75 KB
LV_Kurztext Los 2 Mitte.pdfLVLeistungsverzeichnis62 KB
LV_Kurztext Los 3 Süd.pdfLVLeistungsverzeichnis69 KB
LV_Langtext Los 1 Nord.pdfLVLeistungsverzeichnis280 KB
LV_Langtext Los 2 Mitte.pdfLVLeistungsverzeichnis318 KB
LV_Langtext Los 3 Süd.pdfLVLeistungsverzeichnis333 KB
Zusätzliche Vertragsbedingungen.pdfVertragsbedingungen74 KB
26-080-OV_Los 1 Nord.X83Sonstiges138 KB
26-080-OV_Los 2 Mitte.X83Sonstiges130 KB
26-080-OV_Los 3 Süd.X83Sonstiges145 KB
66-Information DS-GVO Januar 2019.pdfSonstiges210 KB
66-Vertragserfüllungsbürgschaft.pdfVertragsbedingungen28 KB
321 EU 02-2024 - Anfrage zur Angebotsabgabe.pdfSonstiges13 KB
324 EU 02-2024 - Angebotsschreiben.pdfAnschreiben15 KB
325 EU 04-2021 - Zusammenstellung Angebotsunterlagen.pdfSonstiges8 KB
513 EU 10-2018 - Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW.pdfVertragsbedingungen20 KB
521 EU 01-2023 - Eigenerklaerung Ausschlussgruende.pdfFormular30 KB
523 EU 02-2024 - Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU.docxFormular31 KB
531 EU 10-2023 - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung.docxFormular24 KB
533a 02-2024 - Information Unterauftraege_Angebotsabgabe.docxSonstiges23 KB
533b EU 02-2024 - Nachweis Unterauftragnehmer.docxSonstiges533 B
534a EU 02-2024 - Erklaerung Eignungsleihe.docxFormular23 KB
534b EU 02-2024 - Erklaerung Eignungsleihe Haftung.docxFormular534 B

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Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV). Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Teilnahmeantrag/Angebotsabgabe gefordert war, werden im Rahmen der Rechtsprechung nachgefordert

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 20.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 722809-2026

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