Prüfung ortsveränderlicher Geräte bei Telearbeitenden
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 30.11.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 3
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 30.10.2026
- CPV-Codes
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- Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung (31000000)
- Reparatur- und Wartungsdienste (50000000)
- Installation von elektrischen und mechanischen Einrichtungen (51100000)
- Technische Kontrolle und Tests (71630000)
- Technische Kontrolle (71631000)
- Bekanntmachung
- deutsche-rentenversicherung-bund.de
- Bekanntmachungsnummer
- 755062-2026
- Verfahrensnummer
- 02883caf-a28a-4c5f-8b8b-920d0e983d44
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
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Kurzbeschreibung
Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland schreibt die Prüfung ortsveränderlicher Geräte bei Telearbeitenden aus. Der Auftrag ist in drei regionale Lose für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen aufgeteilt; Angaben zu Mengen und Leistungszeitraum sind nicht enthalten.
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Leistungsbeschreibung
Prüfung ortsveränderlicher Geräte Telearbeiter bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland
Leistungen nach Losen (3)
LOT-0001 · Sachsen LOS 1
Prüfung ortsveränderlicher Geräte bei Telerarbeitern
Frist: 30.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Sachsen-Anhalt LOS 2
Prüfung ortsveränderlicher Geräte bei Telerarbeitern
Frist: 30.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Thüringen LOS 3
Prüfung ortveränderlicher Geräte
Frist: 30.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen durch Eigenerklärung nachweisen. Nachweis durch Eigenerklärung zum §§123, 124 GWB. Die Nachforderung erfolgt entprechend der Vorgaben des § 56 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Sachsen LOS 1
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Maßgeblich ist der niedrigste Gesamtangebotspreis für die ausgeschriebene Leistung.
- 100 %
LOT-0002 · Sachsen-Anhalt LOS 2
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Maßgeblich ist der niedrigste Gesamtangebotspreis für die ausgeschriebene Leistung.
- 100 %
LOT-0003 · Thüringen LOS 3
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Maßgeblich ist der niedrigste Gesamtangebotspreis für die ausgeschriebene Leistung.
- 100 %
Vergabeunterlagen
14 Dateien laut Portal · Stand 30.10.2026| Anschreiben | 790 KB | |
| Sonstiges | 204 KB | |
| Sonstiges | 27 KB | |
| Anschreiben | 101 KB | |
| Sonstiges | 94 KB | |
| Formular | 838 KB | |
| Formular | 106 KB | |
| Formular | 59 KB | |
| Formular | 251 KB | |
| Sonstiges | 27 KB | |
| Sonstiges | 68 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 42 KB | |
| Sonstiges | 567 KB | |
| Vertragsbedingungen | 63 KB |
Anforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen durch Eigenerklärung nachweisen. Nachweis durch Eigenerklärung zum §§123, 124 GWB. Die Nachforderung erfolgt entprechend der Vorgaben des § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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