Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in neun Agenturbezirken
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 21.09.2026, 14:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 9
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 20.08.2026
- CPV-Codes
- Technische Kontrolle und Tests (71630000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 577236-2026
- Verfahrensnummer
- bfe3459b-9f8a-4c17-b41b-3e17adedb120
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Bundesagentur für Arbeit beauftragt die erstmalige und wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach den Vorschriften 3 beziehungsweise 4 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die Leistungen verteilen sich auf neun Agenturbezirke im Raum Düsseldorf und Umgebung; die Prüfungen sollen mindestens alle zwei Jahre ab dem 1. Januar 2027 erfolgen, bei einer Vertragslaufzeit von 54 Monaten.
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Leistungsbeschreibung
Sicherheitsüberpr. ortsveränderlicher elektr. Geräte (RIM Düsseldorf)
Leistungen nach Losen (9)
LOT-0001 · Agenturbezirk Düsseldorf
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die erstmalige und wiederkehrende Überprüfung der ort-veränderlichen elektrischen Betriebsmittel (BM) nach DGUV Vorschrift 3 (bzw. Vorschrift 4) in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Fassung in den Liegenschaften des RIM Düsseldorf (siehe Kapitel I.5). Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und beträgt 54 Monate. Die Überprüfungen müssen aus innerbetrieblichen Gründen mind. alle 2 Jahre erfolgen und beginnen mit dem 01.01.2027. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch das RIM abgerufen werden. Das RIM vereinbart mit dem AN entsprechende Überprü-fungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Die zwei bzw. drei Überprüfungen (je nach Intervall) für die benannten Liegenschaften müssen innerhalb der Vertragslaufzeit komplett durchgeführt und abgeschlossen sein. Folgende Standorte gehören zu diesem Los: - Agentur für Arbeit Düsseldorf - Agentur für Arbeit Düsseldorf (Auslagerung) - Integrationpoint (im Jobcenter Düsseldorf) - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen - GBI (Auslagerung) Bieter haben die Möglichkeit, vor Angebotsabgabe die Objekte zu besichtigen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen.
Frist: 21.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Agenturbezirk Krefeld
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die erstmalige und wiederkehrende Überprüfung der ort-veränderlichen elektrischen Betriebsmittel (BM) nach DGUV Vorschrift 3 (bzw. Vorschrift 4) in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Fassung in den Liegenschaften des RIM Düsseldorf (siehe Kapitel I.5). Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und beträgt 54 Monate. Die Überprüfungen müssen aus innerbetrieblichen Gründen mind. alle 2 Jahre erfolgen und beginnen mit dem 01.01.2027. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch das RIM abgerufen werden. Das RIM vereinbart mit dem AN entsprechende Überprü-fungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Die zwei bzw. drei Überprüfungen (je nach Intervall) für die benannten Liegenschaften müssen innerhalb der Vertragslaufzeit komplett durchgeführt und abgeschlossen sein. Folgende Standorte gehören zu diesem Los: - Agentur für Arbeit Krefeld - Agentur für Arbeit Krefeld - Gst. Kempen - Agentur für Arbeit Krefeld - Gst. Nettetal - Agentur für Arbeit Krefeld - Gst. Viersen - Agentur für Arbeit Krefeld - Gst. Willich - Jobcenter Krefeld Bieter haben die Möglichkeit, vor Angebotsabgabe die Objekte zu besichtigen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen.
Frist: 21.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Agenturbezirk Mettmann
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die erstmalige und wiederkehrende Überprüfung der ort-veränderlichen elektrischen Betriebsmittel (BM) nach DGUV Vorschrift 3 (bzw. Vorschrift 4) in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Fassung in den Liegenschaften des RIM Düsseldorf (siehe Kapitel I.5). Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und beträgt 54 Monate. Die Überprüfungen müssen aus innerbetrieblichen Gründen mind. alle 2 Jahre erfolgen und beginnen mit dem 01.01.2027. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch das RIM abgerufen werden. Das RIM vereinbart mit dem AN entsprechende Überprü-fungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Die zwei bzw. drei Überprüfungen (je nach Intervall) für die benannten Liegenschaften müssen innerhalb der Vertragslaufzeit komplett durchgeführt und abgeschlossen sein. Folgende Standorte gehören zu diesem Los: - Agentur für Arbeit Mettmann - Agentur für Arbeit Mettmann - Gst. Hilden - Agentur für Arbeit Mettmann - Gst. Langenfeld - Agentur für Arbeit Mettmann - Gst. Ratingen - Agentur für Arbeit Mettmann - Gst. Velbert - Bildungs- und Tagungsstätte in Mettmann Bieter haben die Möglichkeit, vor Angebotsabgabe die Objekte zu besichtigen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen.
Frist: 21.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Agenturbezirk Solingen/ Wuppertal
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die erstmalige und wiederkehrende Überprüfung der ort-veränderlichen elektrischen Betriebsmittel (BM) nach DGUV Vorschrift 3 (bzw. Vorschrift 4) in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Fassung in den Liegenschaften des RIM Düsseldorf (siehe Kapitel I.5). Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und beträgt 54 Monate. Die Überprüfungen müssen aus innerbetrieblichen Gründen mind. alle 2 Jahre erfolgen und beginnen mit dem 01.01.2027. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch das RIM abgerufen werden. Das RIM vereinbart mit dem AN entsprechende Überprü-fungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Die zwei bzw. drei Überprüfungen (je nach Intervall) für die benannten Liegenschaften müssen innerhalb der Vertragslaufzeit komplett durchgeführt und abgeschlossen sein. Folgende Standorte gehören zu diesem Los: - Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal, Haus A - Agentur für Arbeit So-lingen-Wuppertal, Haus B - Agentur für Arbeit So-lingen-Wuppertal - Gst. Solingen - Agentur für Arbeit So-lingen-Wuppertal - Gst. Remscheid - Jobcenter Remscheid - Jugendberufsagentur Remscheid SGB III - Jugendberufsagentur Remscheid SGB II Bieter haben die Möglichkeit, vor Angebotsabgabe die Objekte zu besichtigen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen.
Frist: 21.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0005 · Agenturbezirk Duisburg
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die erstmalige und wiederkehrende Überprüfung der ort-veränderlichen elektrischen Betriebsmittel (BM) nach DGUV Vorschrift 3 (bzw. Vorschrift 4) in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Fassung in den Liegenschaften des RIM Düsseldorf (siehe Kapitel I.5). Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und beträgt 54 Monate. Die Überprüfungen müssen aus innerbetrieblichen Gründen mind. alle 2 Jahre erfolgen und beginnen mit dem 01.01.2027. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch das RIM abgerufen werden. Das RIM vereinbart mit dem AN entsprechende Überprü-fungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Die zwei bzw. drei Überprüfungen (je nach Intervall) für die benannten Liegenschaften müssen innerhalb der Vertragslaufzeit komplett durchgeführt und abgeschlossen sein. Folgende Standorte gehören zu diesem Los: - Agentur für Arbeit Duisburg (2 Standorte) - Agentur für Arbeit Duisburg - Gst. Hamborn - Agentur für Arbeit Duisburg - Auslagerung Duissernplatz Bieter haben die Möglichkeit, vor Angebotsabgabe die Objekte zu besichtigen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen.
Frist: 21.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0006 · Agenturbezirk Essen
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die erstmalige und wiederkehrende Überprüfung der ort-veränderlichen elektrischen Betriebsmittel (BM) nach DGUV Vorschrift 3 (bzw. Vorschrift 4) in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Fassung in den Liegenschaften des RIM Düsseldorf (siehe Kapitel I.5). Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und beträgt 54 Monate. Die Überprüfungen müssen aus innerbetrieblichen Gründen mind. alle 2 Jahre erfolgen und beginnen mit dem 01.01.2027. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch das RIM abgerufen werden. Das RIM vereinbart mit dem AN entsprechende Überprü-fungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Die zwei bzw. drei Überprüfungen (je nach Intervall) für die benannten Liegenschaften müssen innerhalb der Vertragslaufzeit komplett durchgeführt und abgeschlossen sein. Folgende Standorte gehören zu diesem Los: - Agentur für Arbeit Essen (3 Standorte) Bieter haben die Möglichkeit, vor Angebotsabgabe die Objekte zu besichtigen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen.
Frist: 21.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0007 · Agenturbezirk Gelsenkirchen
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die erstmalige und wiederkehrende Überprüfung der ort-veränderlichen elektrischen Betriebsmittel (BM) nach DGUV Vorschrift 3 (bzw. Vorschrift 4) in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Fassung in den Liegenschaften des RIM Düsseldorf (siehe Kapitel I.5). Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und beträgt 54 Monate. Die Überprüfungen müssen aus innerbetrieblichen Gründen mind. alle 2 Jahre erfolgen und beginnen mit dem 01.01.2027. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch das RIM abgerufen werden. Das RIM vereinbart mit dem AN entsprechende Überprü-fungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Die zwei bzw. drei Überprüfungen (je nach Intervall) für die benannten Liegenschaften müssen innerhalb der Vertragslaufzeit komplett durchgeführt und abgeschlossen sein. Folgende Standorte gehören zu diesem Los: - Agentur für Arbeit Gelsenkirchen - Agentur für Arbeit Gelsenkirchen - Gst. Bottrop - Agentur für Arbeit Gelsenkirchen - Gst. Buer Bieter haben die Möglichkeit, vor Angebotsabgabe die Objekte zu besichtigen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen.
Frist: 21.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0008 · Agenturbezirk Oberhausen
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die erstmalige und wiederkehrende Überprüfung der ort-veränderlichen elektrischen Betriebsmittel (BM) nach DGUV Vorschrift 3 (bzw. Vorschrift 4) in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Fassung in den Liegenschaften des RIM Düsseldorf (siehe Kapitel I.5). Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und beträgt 54 Monate. Die Überprüfungen müssen aus innerbetrieblichen Gründen mind. alle 2 Jahre erfolgen und beginnen mit dem 01.01.2027. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch das RIM abgerufen werden. Das RIM vereinbart mit dem AN entsprechende Überprü-fungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Die zwei bzw. drei Überprüfungen (je nach Intervall) für die benannten Liegenschaften müssen innerhalb der Vertragslaufzeit komplett durchgeführt und abgeschlossen sein. Folgende Standorte gehören zu diesem Los: - Agentur für Arbeit Oberhausen - Agentur für Arbeit Oberhausen - Gst. Mülheim - Integrationspoint - Jobcenter Oberhausen (3 Standorte) Bieter haben die Möglichkeit, vor Angebotsabgabe die Objekte zu besichtigen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen.
Frist: 21.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0009 · Agenturbezirk Wesel
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die erstmalige und wiederkehrende Überprüfung der ort-veränderlichen elektrischen Betriebsmittel (BM) nach DGUV Vorschrift 3 (bzw. Vorschrift 4) in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Fassung in den Liegenschaften des RIM Düsseldorf (siehe Kapitel I.5). Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und beträgt 54 Monate. Die Überprüfungen müssen aus innerbetrieblichen Gründen mind. alle 2 Jahre erfolgen und beginnen mit dem 01.01.2027. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch das RIM abgerufen werden. Das RIM vereinbart mit dem AN entsprechende Überprü-fungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Die zwei bzw. drei Überprüfungen (je nach Intervall) für die benannten Liegenschaften müssen innerhalb der Vertragslaufzeit komplett durchgeführt und abgeschlossen sein. Folgende Standorte gehören zu diesem Los: - Agentur für Arbeit Wesel - Agentur für Arbeit Wesel - Gst. Kamp-Lintfort - Agentur für Arbeit Wesel - Gst. Geldern - Agentur für Arbeit Wesel - Gst. Goch - Agentur für Arbeit Wesel - Gst. Moers - Agentur für Arbeit Wesel - Gst. Dinslaken - Agentur für Arbeit Wesel - Gst. Emmerich - Agentur für Arbeit Wesel - Gst. Kleve Bieter haben die Möglichkeit, vor Angebotsabgabe die Objekte zu besichtigen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen.
Frist: 21.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustel-len. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abge-geben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle ent-sprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 50.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen aufgrund der Sanktionen gegen Russland): Es ist in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Agenturbezirk Düsseldorf
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LOT-0002 · Agenturbezirk Krefeld
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LOT-0003 · Agenturbezirk Mettmann
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LOT-0004 · Agenturbezirk Solingen/ Wuppertal
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LOT-0005 · Agenturbezirk Duisburg
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LOT-0006 · Agenturbezirk Essen
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LOT-0007 · Agenturbezirk Gelsenkirchen
- reine Preiswertung
- 100 %
LOT-0008 · Agenturbezirk Oberhausen
- reine Preiswertung
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LOT-0009 · Agenturbezirk Wesel
- reine Preiswertung
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Vergabeunterlagen
22 Dateien · geladen 11.09.2026| Sonstiges | 1 KB | ||
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Anforderungen
Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustel-len. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abge-geben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle ent-sprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 50.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen aufgrund der Sanktionen gegen Russland): Es ist in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 28.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 747819-2026
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