Prüfstatik für Holz-, Metall- und Massivbau beim Salamandergelände
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 17.12.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 700.000 EUR
- Lose
- 3
- Auftraggeber
- Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms ("ebwo AöR")Profil ansehen
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 18.11.2024
- Bekanntmachungsnummer
- 700088-2024
- Verfahrensnummer
- 387f7117-0a75-42d5-b07f-c0695e2b0377
- CPV-Codes
- 71000000 · Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen; 71328000 · Dienstleistungen für die Prüfung der Tragwerksplanung
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Kurzbeschreibung
Die Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms beschafft Prüfstatikleistungen für das Projekt „Salamandergelände“ in Worms. Die Leistungen sind in drei Bereiche aufgeteilt: Holzbau, Metallbau und Massivbau; für das entstehende Quartier ist ein Arbeitsumfeld für etwa 800 bis 1.000 Mitarbeitende vorgesehen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 700.000 Euro, die Laufzeit je Los 720 Tage; die Angebotsfrist endet am 17. Dezember 2024 um 9:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Leistungen der Prüfstatik für das Projekt Salamandergelände in drei (3) Losen.
Leistungen nach Losen (3)
LOT-0001 · Prüfstatik - Holzbau700.000 EUR
Die Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms ("ebwo AöR") beabsichtigt die Beschaffung von Leistungen der Prüfstatik für das Projekt "Salamandergelände". Zum Salamandergelände: Es soll ein zukunftsfähiges Quartier entstehen, welches ein attraktives Arbeitsumfeld für 800 bis 1.000 Mitarbeitende für unterschiedlichste Dienstleistungsbereiche darstellt. Ebenso sollen die Arbeitsplätze nach modernsten Erkenntnissen entworfen werfen. Hierbei wurden Begriffe wie Open Office, Think Boxes oder auch der Außenraum als mobiles Office genannt. Die Herausforderung ist die Zusammenkunft einer gemischt öffentlichen und nicht-öffentlichen Nutzung auf einem Gelände zu vereinen. Innovative Energieerzeugungskonzepte sollen integriert, erneuerbare regionale Ressourcen genutzt und nachhaltige Baumaterialien eingesetzt werden. Dort anzutreffen sind: - Ebwo AöR: Entsorgungsbetrieb, Baubetrieb, Verwaltung - Feuerwehr: Hauptwache Berufsfeuerwehr, Freiwillige Feuerwehr Stadtmitte, Katastrophenschutz - Integrations- und Dienstleistungsbetrieb (kurz IDB): Großküche, Kantine, Schulbuchausleihe - Technisches Rathaus: verschiedene Bereiche der Stadt Worms - Kindertagesstätte: 5 Gruppen inkl. einer "Betriebs-Kita"
Frist: 17.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Prüfstatik - Metallbau700.000 EUR
Die Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms ("ebwo AöR") beabsichtigt die Beschaffung von Leistungen der Prüfstatik für das Projekt "Salamandergelände". Zum Salamandergelände: Es soll ein zukunftsfähiges Quartier entstehen, welches ein attraktives Arbeitsumfeld für 800 bis 1.000 Mitarbeitende für unterschiedlichste Dienstleistungsbereiche darstellt. Ebenso sollen die Arbeitsplätze nach modernsten Erkenntnissen entworfen werfen. Hierbei wurden Begriffe wie Open Office, Think Boxes oder auch der Außenraum als mobiles Office genannt. Die Herausforderung ist die Zusammenkunft einer gemischt öffentlichen und nicht-öffentlichen Nutzung auf einem Gelände zu vereinen. Innovative Energieerzeugungskonzepte sollen integriert, erneuerbare regionale Ressourcen genutzt und nachhaltige Baumaterialien eingesetzt werden. Dort anzutreffen sind: - Ebwo AöR: Entsorgungsbetrieb, Baubetrieb, Verwaltung - Feuerwehr: Hauptwache Berufsfeuerwehr, Freiwillige Feuerwehr Stadtmitte, Katastrophenschutz - Integrations- und Dienstleistungsbetrieb (kurz IDB): Großküche, Kantine, Schulbuchausleihe - Technisches Rathaus: verschiedene Bereiche der Stadt Worms - Kindertagesstätte: 5 Gruppen inkl. einer "Betriebs-Kita"
Frist: 17.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Prüfstatik - Massivbau700.000 EUR
Die Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms ("ebwo AöR") beabsichtigt die Beschaffung von Leistungen der Prüfstatik für das Projekt "Salamandergelände". Zum Salamandergelände: Es soll ein zukunftsfähiges Quartier entstehen, welches ein attraktives Arbeitsumfeld für 800 bis 1.000 Mitarbeitende für unterschiedlichste Dienstleistungsbereiche darstellt. Ebenso sollen die Arbeitsplätze nach modernsten Erkenntnissen entworfen werfen. Hierbei wurden Begriffe wie Open Office, Think Boxes oder auch der Außenraum als mobiles Office genannt. Die Herausforderung ist die Zusammenkunft einer gemischt öffentlichen und nicht-öffentlichen Nutzung auf einem Gelände zu vereinen. Innovative Energieerzeugungskonzepte sollen integriert, erneuerbare regionale Ressourcen genutzt und nachhaltige Baumaterialien eingesetzt werden. Dort anzutreffen sind: - Ebwo AöR: Entsorgungsbetrieb, Baubetrieb, Verwaltung - Feuerwehr: Hauptwache Berufsfeuerwehr, Freiwillige Feuerwehr Stadtmitte, Katastrophenschutz - Integrations- und Dienstleistungsbetrieb (kurz IDB): Großküche, Kantine, Schulbuchausleihe - Technisches Rathaus: verschiedene Bereiche der Stadt Worms - Kindertagesstätte: 5 Gruppen inkl. einer "Betriebs-Kita"
Frist: 17.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein der Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1, 3 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB), und - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), und - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder - (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5, 6 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder - (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1, 2, Nr. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB). Mit dem zuvor stehenden Satz "Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bieterunterlagen" (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen sowie fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV). Die Unterlagen sind von dem Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein der Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1, 3 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB), und - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), und - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder - (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5, 6 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder - (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1, 2, Nr. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB). Mit dem zuvor stehenden Satz "Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bieterunterlagen" (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen sowie fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV). Die Unterlagen sind von dem Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 26.02.2025Berichtigung 1Bekanntmachung 126551-2025
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| Objektplanung für Freianlagen, Leistungsphasen 5 bis 9Stadtverwaltung Worms, Abt. 6.4 Zentrale Ausschreibungsstelle und Dienste | Worms, Deutschland | 21.04.2026 | - |
| Tragwerksplanung für Feuerwehrgerätehaus-NeubauGemeinde Adelsdorf | Adelsdorf, Deutschland | 29.05.2026 | 135 Tsd. € |
| Tragwerksplanung für den Neubau eines Bauhofs in LeutkirchGroße Kreisstadt Leutkirch im Allgäu - Hochbau | Leutkirch, Deutschland | 01.09.2026 | - |
Wer gewinnt solche Vergaben?
Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand| Trend | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| WIWP Ingenieure Partnerschaft Beratender Ingenieure mbB, Meyer I Bärwald I Feldmann I Pramme | Hamburg | 3 | 0 | 07.02.2025 | 5,1 Mio. € | fallend |
| H+Horn + Horn Ingenieurbüro für Bauwesen | Neumünster | 3 | 0 | 07.02.2025 | 5,1 Mio. € | fallend |
| IIIGB Ingenieurgesellschaft Bau GmbH | Asperg | 3 | 0 | 07.11.2024 | 51 Tsd. € | fallend |
| HBHelber+Ruff Beratende Ingenieure PartG mbB | Ludwigsburg | 2 | 0 | 10.08.2026 | - | steigend |
| BGBeck GmbH | Cleebronn | 2 | 0 | 31.07.2026 | 175 Tsd. € | steigend |
| W&W & P GmbH & Co.KG | Ahaus | 2 | 0 | 23.07.2026 | 355 Tsd. € | steigend |
| BPBoll Partner für Tragwerke GmbH & Co. KG | Stuttgart | 2 | 0 | 14.07.2026 | 80 Tsd. € | stabil |
| BLBodenmechanisches Labor Gumm | Laufersweiler | 2 | 0 | 21.07.2025 | 330 Tsd. € | fallend |
| AIahw Ingenieure GmbH | Münster | 2 | 0 | 07.02.2025 | 3,4 Mio. € | fallend |
| LALeonhardt, Andrä und Partner Beratende Ingenieure VBI AG | Hamburg | 2 | 0 | 07.02.2025 | 3,4 Mio. € | fallend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Baden-Württemberg (77) · Bayern (52) · Rheinland-Pfalz (35) · Nordrhein-Westfalen (29) · Niedersachsen (15) · Hessen (14)| SWStadtverwaltung Worms, Abt. 6.4 Zentrale Ausschreibungsstelle und Dienste | Worms | 13 | 05.08.2026 |
| VUVermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Heilbronn | Heilbronn | 8 | 26.05.2026 |
| VUVermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Konstanz | Konstanz | 6 | 30.07.2026 |
| SWStadt Würzburg | Würzburg | 4 | 12.08.2026 |
| VUVermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Schwäbisch Gmünd | Schwäbisch Gmünd | 4 | 11.08.2026 |
| GKGroße Kreisstadt Leutkirch im Allgäu - Hochbau | Leutkirch | 4 | 10.08.2026 |
| VUVermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Mannheim und Heidelberg Dienstsitz Heidelberg | Heidelberg | 4 | 07.08.2026 |
| VLVergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart | Stuttgart | 4 | 15.07.2026 |
Laufende Rahmenverträge
Rheinland-Pfalz- Planungsleistungen für Freianlagen an BundeswehrliegenschaftenEnviro-Plan GmbHBundesrepublik Deutschland, vertreten durch d. Bundesministerium d. Verteidigung, vertreten durch d. Amt für Bundesbau (ABB), vertreten d. Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) NL Kaiserslautern, vertreten durch die NiederlassungsleitungKaiserslautern, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet07.01.2025noch 4 Monate07.01.2027
- Gutachter-, Fachplanungs- und Überwachungsleistungen für Schadstoffe an Bauwerkenumweltgeotechnik gmbHBundesrepublik Deutschland vertreten durch das BMVg vertreten durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vertreten durch das ABB vertreten durch den LBB, Niederlassung Trier, vertreten durch die NiederlassungsleitungTrier, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet20.01.2026noch 4 Monate20.01.2027
- Rahmenvertrag für die Objektplanung von Verkehrsanlagen für BundeswehrmaßnahmenObermeyer Infrastruktur GmbH & Co. KGBundesrepublik Deutschland, vertreten durch d. Bundesministerium d. Verteidigung, vertreten durch d. Amt für Bundesbau (ABB), vertreten d. Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) NL Kaiserslautern, vertreten durch die NiederlassungsleitungKaiserslautern, Deutschland0 €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet11.02.2025noch 5 Monate11.02.2027
- Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke im Rahmenvertrag für BundeswehrmaßnahmenWPW GmbH +1 weitereBundesrepublik Deutschland, vertreten durch d. Bundesministerium d. Verteidigung, vertreten durch d. Amt für Bundesbau (ABB), vertreten d. Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) NL Kaiserslautern, vertreten durch die NiederlassungsleitungKaiserslautern, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet17.02.2025noch 5 Monate17.02.2027
- Rahmenvereinbarung für bauordnungsrechtliche Brandschutzleistungen bei BundeswehrbaumaßnahmenEndreß Ingenieurgesellschaft mb +2 weitereBundesrepublik Deutschland, vertreten durch d. Bundesministerium d. Verteidigung, vertreten durch d. Amt für Bundesbau (ABB), vertreten durch d. Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) NL Kaiserslautern, vertreten d. d. NiederlassungsleitungKaiserslautern, Deutschland0 €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet24.03.2025noch 6 Monate24.03.2027
- Tragwerksplanung für Bundeswehrmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich KaiserslauternBeGe Boll Partner für Tragwerke GmbH & Co. KG + Borapa Ingenieurgesellschaft mbH +2 weitereBundesrepublik Deutschland, vertreten durch d. Bundesministerium der Verteidigung, vertreten durch d. Amt für Bundesbau (ABB), vertreten d. d. Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) NL Kaiserslautern, vertreten durch d. NiederlassungsleitungKaiserslautern, Deutschland0 €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet24.03.2025noch 6 Monate24.03.2027
- Rahmenvereinbarung für Fachplanung Bauphysik bei BundeswehrmaßnahmenEGS-plan Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH +2 weitereBundesrepublik Deutschland, vertreten durch d. Bundesministerium d. Verteidigung, vertreten durch d. Amt für Bundesbau (ABB), vertreten durch d. Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB), NL Kaiserslautern, vertreten d. d. NiederlassungsleitungKaiserslautern, Deutschland0 €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet01.04.2025noch 6 Monate01.04.2027
- Rahmenvereinbarung für Rückbau- und Baufeldfreimachungsplanung im BundeswehrbereichPeschla + Rochmes GmbH +1 weitereBundesrepublik Deutschland, vertreten durch d. Bundesministerium d. Verteidigung, vertreten durch d. Amt für Bundesbau (ABB), vertreten durch d. Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB), NL Kaiserslautern, vertreten d. d. NiederlassungsleitungKaiserslautern, Deutschland0 €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.04.2025noch 6 Monate04.04.2027
Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms ("ebwo AöR")
Aktiv seit 2024 · 1 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| DVDipl.-Ing. Volker Knaack Prüfingenieur für Baustatik für alle Fachrichtungen | 1 | 17.02.2025 | 840 Tsd. € |
| V-Verheyen - Ingenieure GmbH & Co. KG | 1 | 17.02.2025 | 840 Tsd. € |
| LSLunkenheimer, Schulte + Partner | 1 | 17.02.2025 | 840 Tsd. € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem Vertragsende- Prüfstatik für Holz-, Metall- und Massivbau beim SalamandergeländeDipl.-Ing. Volker Knaack Prüfingenieur für Baustatik für alle Fachrichtungen +2 weitereEntsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms ("ebwo AöR")Worms, Deutschland840 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet17.02.2025noch 5 Monate17.02.2027
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 18.11.2024 | Prüfstatik für Holz-, Metall- und Massivbau beim Salamandergelände | Vergeben | DVDipl.-Ing. Volker Knaack Prüfingenieur für Baustatik für alle Fachrichtungen +2 weitere | 840 Tsd. € |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenGeneralplanung für den Neubau eines Rettungszentrums in Waldsee
Waldsee · Offen · Frist 06.10.2026
Die Verbandsgemeinde Rheinauen beschafft Generalplanungsleistungen für den Neubau eines Rettungszentrums in Waldsee. Das bestehende Feuerwehrhaus soll durch ein zeitgemäßes Gebäude mit ausreichenden Fahrzeughallen sowie Sozial-, Schulungs- und Lagerbereichen ersetzt werden. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 1,21 Millionen Euro; die Ausschreibung betrifft die Region DEB3I und die Teilnahmeanträge müssen bis zum 6. Oktober 2026, 11:00 Uhr, eingereicht werden.
51 % ähnlichPlanungsleistungen für die Tragwerksplanung des Neubaus einer Feuerwache Altmark – Hauptwache
Magdeburg · Offen · Frist 21.09.2026
Die Bundeswehr beauftragt das Amt für Immobilien- und Baumanagement Magdeburg mit der Tragwerksplanung für den Neubau der Feuerwache Altmark – Hauptwache. Die Leistungen umfassen die Leistungsphasen 3 und 4 nach HOAI und RBBau. Der geschätzte Auftragswert beträgt 142.000 EUR. Die Vergabe erfolgt in einem Los.
49 % ähnlichHolzbauarbeiten für den Neubau einer Bearbeitungsstelle
Schweinfurt · Offen · Frist 14.10.2026
Der Auftrag umfasst Holzbauarbeiten für den Neubau einer Bearbeitungsstelle, darunter 1.920 m² Holzmassivdecken, 1.010 m² Außenwände, 1.320 m² Fassadenverkleidung, 1.035 m Holzlisenen und 1.405 m² Holzfaserdämmung. Auftraggeber ist das Staatliche Bauamt Schweinfurt; die Ausführung ist im NUTS-Gebiet DE266 vorgesehen. Die Angebotsfrist endet am 14. Oktober 2026 um 07:00 Uhr UTC; der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
49 % ähnlichTragwerksplanung für den Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte in Ulmet
Kusel · Offen · Frist 06.10.2026
Die Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan beschafft Tragwerksplanungsleistungen für den Neubau einer Kindertagesstätte am Rand der Ortslage Ulmet in der Austraße. Geplant ist auf einem rund 4.000 m² großen Grundstück eine viergruppige Einrichtung für 65 Kinder mit etwa 850 m² Bruttogrundfläche, darunter Krippen- und Regelgruppen sowie weitere Funktionsräume. Der geschätzte Auftragswert beträgt 70.000 Euro; die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 8:00 Uhr.
49 % ähnlichTragwerksplanung Neubau Kindertagesstätte Ebertsheim
Ebertsheim · Offen · Frist 23.09.2026
Die Ortsgemeinde Ebertsheim sucht einen Tragwerksplaner für den Neubau einer Kindertagesstätte im nördlichen Bereich der Gemeinde. Die Einrichtung soll 100 Kindern in vier Gruppen Platz bieten und in nachhaltiger Holzbauweise (Holzmassivbau oder Holzhybridbau) als eingeschossiges, barrierefreies Gebäude errichtet werden. Das geschätzte Honorarvolumen beträgt etwa 86.000 Euro, die Bewerbungsfrist endet am 23. September 2026.
47 % ähnlichRohbauarbeiten für Sanierung und Neubau eines Wirtschaftsgebäudes
Friedrichshafen · Offen · Frist 09.10.2026
Die Stadtwerk am See GmbH & Co.KG beauftragt Rohbauarbeiten zur Sanierung und Erweiterung ihres Wirtschaftsgebäudes. Der Leistungsumfang umfasst Fundamentarbeiten, ca. 1.300 m² Bodenplatten, Sockel- und aussteifende Stahlbetonwände, zehn Betonfertigteiltreppen sowie Stahlbauarbeiten von etwa 19 t. Die Vergabe erfolgt in einem Los. Angebotsfrist ist der 9. Oktober 2026.
46 % ähnlichTragwerksplanung für den Ersatzneubau eines Verwaltungsgebäudes in Ravensburg
Ravensburg · Offen · Frist 01.10.2026
Das Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Ravensburg, beauftragt Tragwerksplanungsleistungen für die Erweiterung des Verwaltungsgebäudes in der Minneggstraße 1 als Ersatzneubau. Vorgesehen ist eine stufenweise Beauftragung der Grundleistungen in den Leistungsphasen 1 bis 6 nach HOAI, der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure; der geschätzte Auftragswert beträgt rund 73.394 Euro, die Bauwerkskosten liegen bei etwa 3,43 Millionen Euro brutto. Die Umsetzung im laufenden Betrieb ist von Oktober 2027 bis Oktober 2028 vorgesehen, die Frist endet am 1. Oktober 2026.
46 % ähnlichIngenieurvertrag Objektplanung Verwaltungsgebäude SM 2 Rohrbach
Neunkirchen · Offen · Frist 23.09.2026
Der Landesbetrieb für Straßenbau Neunkirchen sucht einen Ingenieur für die Objektplanung eines Verwaltungsgebäudes in Rohrbach (Leistungsphasen 1 bis 9). Das Projekt hat einen geschätzten Wert von etwa 222.400 Euro netto und wird nach offener Ausschreibung vergeben. Die Bewertung erfolgt zu 65 Prozent nach Preis, zu 15 Prozent nach Berufserfahrung des Projektleiters und zu 20 Prozent nach Qualitätssicherungskonzept; Angebotsfrist ist der 23. September 2026.
45 % ähnlichIngenieurvertrag Tragwerksplanung Verwaltungsgebäude SM 2 Rohrbach
Neunkirchen · Offen · Frist 23.09.2026
Der Landesbetrieb für Straßenbau (Neunkirchen) sucht einen Ingenieur für die Tragwerksplanung eines Verwaltungsgebäudes in Rohrbach. Die Leistung umfasst die Leistungsphasen 1 bis 6 der Tragwerksplanung mit einem geschätzten Auftragsvolumen von etwa 51.000 Euro netto. Die Bewerbungsfrist endet am 23. September 2026.
44 % ähnlichBau- und Planvermessung für Bauvorhaben am Standort UKW Nord in Würzburg
Würzburg · Offen · Frist 28.09.2026
Das Staatliche Bauamt Würzburg vergibt Bauvermessungsleistungen sowie in geringem Umfang Planvermessungsleistungen für zwei Bauvorhaben am Standort „UKW Nord“ in Würzburg. Dazu gehören der Neubau der Kopfkliniken und des Zentrums Frau Mutter Kind mit Tiefgarage, eine Erschließungsmaßnahme mit Neubau einer Energiezentrale sowie eine Vorabmaßnahme. Der geschätzte Auftragswert beträgt 7.595.000 Euro, die Laufzeit 3.600 Tage; Angebote müssen bis zum 28. September 2026 um 07:55 Uhr (UTC) eingereicht werden.
43 % ähnlichMetallbauarbeiten für Pfosten-Riegel-Glasfassaden am Labor- und Verwaltungsgebäude
Karlsruhe · Offen · Frist 14.10.2026
Die Stadt Karlsruhe, vertreten durch das Tiefbauamt, beschafft Metallbauarbeiten für den Neubau eines Labor- und Verwaltungsgebäudes auf dem Betriebsgelände des Klärwerks Karlsruhe. Der Auftrag umfasst rund 940 Quadratmeter Pfosten-Riegel-Glasfassaden einschließlich Außentüren, Metalllaibungen, Sonnenschutz, Erstreinigung sowie Wartungsarbeiten für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und Drehtürantriebe. Die Angebotsfrist endet am 14. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
43 % ähnlichSchlosserarbeiten für Dachtechnikzentrale, Brücken, Stahlverbunddecken und Schachtabdeckungen
Erlangen · Offen · Frist 06.10.2026
Das Staatliche Bauamt Erlangen-Nürnberg beschafft Schlosserarbeiten im Raum Erlangen-Nürnberg. Der Auftrag umfasst unter anderem eine Dachtechnikzentrale mit etwa 230 m² großem Trapezblechdach, Verbindungsbrücken, eine Gitterrostbühne, Stahlverbunddecken, ein Oberlicht, Treppen, Handläufe und Schachtabdeckungen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 425.308 Euro; die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 7:00 Uhr.
43 % ähnlichTragwerksplanung für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern inkl. Abriss
Gutach · Offen · Frist 12.10.2026
Die Gemeinde Gutach im Breisgau beauftragt die Tragwerksplanung für den Neubau von zwei sozial geförderten Mehrfamilienhäusern, wobei die Bestandsgebäude abgerissen werden. Die Baukosten betragen laut Kostengruppe 5,42 Mio. EUR und das Projekt wird in zwei Bauabschnitten umgesetzt. Die Planung umfasst die Leistungsphasen 1‑6 nach HOAI und erfolgt im offenen Verfahren mit Angebotsfrist am 12.10.2026. Die Vergabe ist von einer Förderzusage abhängig, ein möglicher Projektunterbruch von bis zu 12 Monaten ist zu berücksichtigen.
42 % ähnlichTragwerksplanungsleistungen für Neubau Kindertagesstätte Edenkoben
Edenkoben · Offen · Frist 25.09.2026
Die Stadt Edenkoben vergibt die Tragwerksplanungsleistungen für den Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte auf einem 2.711 m² großen Grundstück an der Rhodter Straße in Edenkoben (Rheinland-Pfalz). Das Projekt umfasst die statische Planung für ein vorzugsweise ebenerdiges Gebäude mit anspruchsvoller Erschließungsplanung, wobei die anrechenbaren Kosten für die Kostengruppen 300 und 400 zusammen etwa 2,6 Millionen Euro betragen. Die Bewerbungsfrist endet am 25. September 2026.
42 % ähnlichPlanung eines naturnahen multifunktionalen Regenrückhalteraums am Hottensoll
Greifswald · Offen · Frist 12.10.2026
Das Abwasserwerk Greifswald schreibt Planungsleistungen für einen neuen naturnahen Regenrückhalteraum zur Erweiterung des bestehenden Regenrückhaltebeckens „Hottensoll“ in Greifswald aus. Der Raum soll landschaftsgestalterisch multifunktional geplant werden; der geschätzte Auftragswert beträgt 310.000 Euro. Das zweistufige Verfahren beginnt mit einem Eignungswettbewerb, anschließend werden 3 bis 5 geeignete Planungsbüros zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Bewerbungsfrist endet am 12. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
42 % ähnlichPlanungsleistungen für Tragwerk, Haustechnik und Elektro beim Feuerwehrgerätehaus Saulheim
Wörrstadt · Offen · Frist 21.10.2026
Die Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt im Landkreis Alzey-Worms beschafft Planungsleistungen für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Saulheim. Ausgeschrieben sind Tragwerksplanung sowie die Planung der technischen Gebäudeausrüstung für Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro und Fernmeldewesen. Die Leistungen werden in drei Losen und voraussichtlich stufenweise vergeben; für die erste Stufe sind jeweils die Leistungsphasen 1 bis 4 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vorgesehen, bei Tragwerksplanung insgesamt die Leistungsphasen 1 bis 6 und bei Haustechnik und Elektro die Leistungsphasen 1 bis 9. Angebote müssen bis zum 21. Oktober 2026 um 09:00 Uhr Ortszeit eingereicht werden.
41 % ähnlichPlanungsleistung Freianlagen für Umbau und Neubau Kindertagesstätten Worms
Worms · Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadtverwaltung Worms sucht einen Planer für die Freianlagengestaltung beim Umbau der Kita Liebenauer Feld und dem Neubau einer Ausweichkita auf dem Staudinger Gelände. Die Leistungen umfassen alle Planungsphasen 1 bis 9 nach HOAI 2021 für die Außenanlagen und erstrecken sich über etwa drei Jahre. Die Bewertung erfolgt zu 40 Prozent nach Planungsqualität, 25 Prozent nach Kosten und 35 Prozent nach Qualifikation des Planungsteams sowie örtlicher Präsenz.
40 % ähnlichStahlbauarbeiten inkl. Fenster und Türen für Neu- und Umbau des Klärwerks
Landshut · Offen · Frist 28.09.2026
Die Stadtwerke Landshut beauftragt sämtliche Stahlbauarbeiten, einschließlich Fenster und Türen, für den Neu- und Umbau des Klärwerks. Das Projekt umfasst den kompletten Stahlkonstruktionsteil. Angebotsfrist ist der 28. September 2026. Der Auftragswert ist nicht angegeben.
40 % ähnlichGerüstbauarbeiten für den Neubau eines Betriebsgebäudes im Tierpark
Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadt Walldorf beschafft Gerüstbauarbeiten für den Neubau eines Betriebsgebäudes im Tierpark. Die Leistung ist der Region DE1 in Deutschland zugeordnet; eine genauere Ortsangabe oder Größenordnung ist nicht enthalten. Die Teilnahmefrist endet am 29. September 2026 um 08:00 Uhr.
39 % ähnlichHolzbauarbeiten für den Neubau des Forstzentrums Nord in Eschenbach
Amberg · Offen · Frist 07.10.2026
Das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach beschafft Holzbauarbeiten für den Neubau des Forstzentrums Nord in Eschenbach. Der Umfang umfasst unter anderem 115,1 m³ Brettschichtholz und Konstruktionsvollholz, 648 m² Holzständerwände, Dachschalungen, eine zweilagige Zwischensparrendämmung sowie Untersichtverkleidungen. Die Angebotsfrist endet am 7. Oktober 2026; der Auftrag liegt in der Region Amberg-Sulzbach.
39 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Dipl.-Ing. Volker Knaack Prüfingenieur für Baustatik für alle Fachrichtungen, Verheyen - Ingenieure GmbH & Co. KG, Lunkenheimer, Schulte + Partner
Zuschlagswert: 840.000 EUR · Vertragsschluss: 17.02.2025
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
266 vergleichbare Verfahren, davon 173 mit erfasstem Zuschlag · 171 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 223.531,53 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 88 % aus 62 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
WP Ingenieure Partnerschaft Beratender Ingenieure mbB, Meyer I Bärwald I Feldmann I Pramme · Hamburg
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Horn + Horn Ingenieurbüro für Bauwesen · Neumünster
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
IGB Ingenieurgesellschaft Bau GmbH · Asperg
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Helber+Ruff Beratende Ingenieure PartG mbB · Ludwigsburg
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Beck GmbH · Cleebronn
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
W & P GmbH & Co.KG · Ahaus
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Boll Partner für Tragwerke GmbH & Co. KG · Stuttgart
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Bodenmechanisches Labor Gumm · Laufersweiler
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
ahw Ingenieure GmbH · Münster
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Leonhardt, Andrä und Partner Beratende Ingenieure VBI AG · Hamburg
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Rheinland-Pfalz, nach Vertragsende sortiert.
- Planungsleistungen für Freianlagen an Bundeswehrliegenschaften
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch d. Bundesministerium d. Verteidigung, vertreten durch d. Amt für Bundesbau (ABB), vertreten d. Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) NL Kaiserslautern, vertreten durch die Niederlassungsleitung · Kaiserslautern
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 07.01.2027
Auftragnehmer: Enviro-Plan GmbH
Vertragsschluss: 07.01.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Gutachter-, Fachplanungs- und Überwachungsleistungen für Schadstoffe an Bauwerken
Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das BMVg vertreten durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vertreten durch das ABB vertreten durch den LBB, Niederlassung Trier, vertreten durch die Niederlassungsleitung · Trier
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 20.01.2027
Auftragnehmer: umweltgeotechnik gmbH
Vertragsschluss: 20.01.2026
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rahmenvertrag für die Objektplanung von Verkehrsanlagen für Bundeswehrmaßnahmen
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch d. Bundesministerium d. Verteidigung, vertreten durch d. Amt für Bundesbau (ABB), vertreten d. Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) NL Kaiserslautern, vertreten durch die Niederlassungsleitung · Kaiserslautern
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 11.02.2027
Auftragnehmer: Obermeyer Infrastruktur GmbH & Co. KG
Vertragsschluss: 11.02.2025
Zuschlagswert: 0 EUR
- Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke im Rahmenvertrag für Bundeswehrmaßnahmen
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch d. Bundesministerium d. Verteidigung, vertreten durch d. Amt für Bundesbau (ABB), vertreten d. Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) NL Kaiserslautern, vertreten durch die Niederlassungsleitung · Kaiserslautern
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 17.02.2027
Auftragnehmer: WPW GmbH +1 weitere
Vertragsschluss: 17.02.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rahmenvereinbarung für bauordnungsrechtliche Brandschutzleistungen bei Bundeswehrbaumaßnahmen
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch d. Bundesministerium d. Verteidigung, vertreten durch d. Amt für Bundesbau (ABB), vertreten durch d. Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) NL Kaiserslautern, vertreten d. d. Niederlassungsleitung · Kaiserslautern
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 24.03.2027
Auftragnehmer: Endreß Ingenieurgesellschaft mb +2 weitere
Vertragsschluss: 24.03.2025
Zuschlagswert: 0 EUR
- Tragwerksplanung für Bundeswehrmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich Kaiserslautern
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch d. Bundesministerium der Verteidigung, vertreten durch d. Amt für Bundesbau (ABB), vertreten d. d. Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) NL Kaiserslautern, vertreten durch d. Niederlassungsleitung · Kaiserslautern
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 24.03.2027
Auftragnehmer: BeGe Boll Partner für Tragwerke GmbH & Co. KG + Borapa Ingenieurgesellschaft mbH +2 weitere
Vertragsschluss: 24.03.2025
Zuschlagswert: 0 EUR
- Rahmenvereinbarung für Fachplanung Bauphysik bei Bundeswehrmaßnahmen
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch d. Bundesministerium d. Verteidigung, vertreten durch d. Amt für Bundesbau (ABB), vertreten durch d. Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB), NL Kaiserslautern, vertreten d. d. Niederlassungsleitung · Kaiserslautern
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 01.04.2027
Auftragnehmer: EGS-plan Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH +2 weitere
Vertragsschluss: 01.04.2025
Zuschlagswert: 0 EUR
- Rahmenvereinbarung für Rückbau- und Baufeldfreimachungsplanung im Bundeswehrbereich
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch d. Bundesministerium d. Verteidigung, vertreten durch d. Amt für Bundesbau (ABB), vertreten durch d. Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB), NL Kaiserslautern, vertreten d. d. Niederlassungsleitung · Kaiserslautern
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 04.04.2027
Auftragnehmer: Peschla + Rochmes GmbH +1 weitere
Vertragsschluss: 04.04.2025
Zuschlagswert: 0 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms ("ebwo AöR")
67547 · Worms
salamander@ebwo.de+49 6241-9100201 erfasste Verfahren, davon 1 vergeben. 1 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Geschäftsstelle
vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de+49 6131-160
Technischer Vorstand
salamander@ebwo.de+49 6241-910020
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 14:35 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 18.11.2024 · Datensatz zuletzt geändert: 01.09.2026, 12:42 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
- Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Suchbegriffen, CPV-Codes, Regionen und Fristen recherchieren. KI-Matching gleicht Ausschreibungen mit der Leistungsbeschreibung im Suchprofil ab und begründet die Zuordnung. Passende Neuzugänge laufen im gemeinsamen Posteingang zusammen.
- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
- Verfügbare Vergabeunterlagen aus angebundenen Quellen abrufen und beim Verfahren bündeln. Das Dokumentinventar zeigt tatsächlich hinterlegte Dateien, Abrufstatus und Originalverweise. Fertig extrahierte Dokumenttexte sind über eigene Unterlagenseiten lesbar.
- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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