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Projektträgerleistungen für das Förderprogramm „Sofortprogramm Cybersicherheit“

Status
Vergeben
Angebotsfrist
03.08.2026, 14:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
09.06.2026
CPV-Codes
Dienstleistungen des Gesundheitswesens (85100000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
499652-2026
Verfahrensnummer
0dd3f779-50fe-44bc-bdd3-1ac04f1a7221

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Beschafft werden Projektträgerleistungen für das Sofortprogramm Cybersicherheit des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Der Auftrag umfasst die Prüfung und Vorbewertung von Förderanträgen und IT-Dienstleistern, die Betreuung und Beratung der Antragstellenden über einen zentralen Cybersicherheitshub, die Verwaltung eines Online-Verzeichnisses sowie Unterstützung bei Controlling, Monitoring und Verwendungsnachweisprüfung. Die Rahmenvereinbarung soll ab 2026 für 1.380 Tage laufen; Auftraggeber ist der in Bonn ansässige Projektträger des BMG, die Angebotsfrist endet am 3. August 2026 um 12:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Der Projektträger prüft initial die fachliche Qualifikation der relevanten IT-Dienstleister anhand definierter Vorgaben und stellt ein nutzerfreundliches Webportal für Förderantragstellende bereit, das auch die berechtigten IT-Dienstleister aufführt. Die fachliche Erfolgskontrolle des Programms erfolgt mittels verpflichtender und regelmäßiger Reifegradmessungen, die auf etablierten Reifegradmodellen aufbauen. Die Teilnahme an diesen Messungen ist verpflichtender Bestandteil der Förderung, sie werden jährlich sowie zum Projektabschluss durchgeführt. Ergänzend sind regelmäßige Meilensteinberichte (Turnus: 6 Monate) und Meldungen zum Mittelabfluss (Turnus: 6 Monate) vorgesehen. Die Unterstützung des BMG durch den Projektträger bei der im Verantwortungsbereich des BMG durchzuführenden Verwendungsnachweisprüfung gemäß BHO sowie eine umfassende Evaluation des Gesamtprogramms (nicht Bestandteil dieser Ausschreibung) vervollständigen das Controlling- und Erfolgskontrollsystem. Zur Unterstützung einer professionellen und kontinuierlichen Projektförderung ab 2026 schließt das BMG eine Rahmenvereinbarung für Projektträgerleistungen für das Sofortprogramm Cybersicherheit ab. Der Projektträger (PT) übernimmt in enger Abstimmung mit dem BMG die fachlich-inhaltlich eigenverantwortliche Prüfung der Förderanträge, die fachliche Betreuung der Projekte sowie die umfassende Beratung der Antragsteller durch einen zentralen Anlaufpunkt („Cybersicherheitshub“). Dies umfasst insbesondere die tiefgreifende fachliche Prüfung und Vorbewertung der Förderfähigkeit von Einrichtungen und ihrer Anträge (wobei die Letztendscheidung jeder Fördermaßnahme dem BMG obliegt) nach Maßgabe der Förderrichtlinie, die Durchführung von Förderaufrufen, die Verwaltung des Online-Verzeichnisses berechtigter IT-Dienstleister, die Unterstützung des BMG bei der Durchführung der Verwendungsnachweisprüfung sowie die umfassende Unterstützung des BMG beim Controlling und Monitoring des Förderprogramms.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Projektträger des Bundesministeriums für Gesundheit für das Förderprogramm „Sofortprogramm Cybersicherheit“

    Der Projektträger prüft initial die fachliche Qualifikation der relevanten IT-Dienstleister anhand definierter Vorgaben und stellt ein nutzerfreundliches Webportal für Förderantragstellende bereit, das auch die berechtigten IT-Dienstleister aufführt. Die fachliche Erfolgskontrolle des Programms erfolgt mittels verpflichtender und regelmäßiger Reifegradmessungen, die auf etablierten Reifegradmodellen aufbauen. Die Teilnahme an diesen Messungen ist verpflichtender Bestandteil der Förderung, sie werden jährlich sowie zum Projektabschluss durchgeführt. Ergänzend sind regelmäßige Meilensteinberichte (Turnus: 6 Monate) und Meldungen zum Mittelabfluss (Turnus: 6 Monate) vorgesehen. Die Unterstützung des BMG durch den Projektträger bei der im Verantwortungsbereich des BMG durchzuführenden Verwendungsnachweisprüfung gemäß BHO sowie eine umfassende Evaluation des Gesamtprogramms (nicht Bestandteil dieser Ausschreibung) vervollständigen das Controlling- und Erfolgskontrollsystem. Zur Unterstützung einer professionellen und kontinuierlichen Projektförderung ab 2026 schließt das BMG eine Rahmenvereinbarung für Projektträgerleistungen für das Sofortprogramm Cybersicherheit ab. Der Projektträger (PT) übernimmt in enger Abstimmung mit dem BMG die fachlich-inhaltlich eigenverantwortliche Prüfung der Förderanträge, die fachliche Betreuung der Projekte sowie die umfassende Beratung der Antragsteller durch einen zentralen Anlaufpunkt („Cybersicherheitshub“). Dies umfasst insbesondere die tiefgreifende fachliche Prüfung und Vorbewertung der Förderfähigkeit von Einrichtungen und ihrer Anträge (wobei die Letztendscheidung jeder Fördermaßnahme dem BMG obliegt) nach Maßgabe der Förderrichtlinie, die Durchführung von Förderaufrufen, die Verwaltung des Online-Verzeichnisses berechtigter IT-Dienstleister, die Unterstützung des BMG bei der Durchführung der Verwendungsnachweisprüfung sowie die umfassende Unterstützung des BMG beim Controlling und Monitoring des Förderprogramms. Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

    Frist: 03.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur beispielhaft gewählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird (§ 56 Abs. 2).Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3).

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur beispielhaft gewählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird (§ 56 Abs. 2).Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3).

Änderungen und Bieterfragen

4 Einträge
  1. 15.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 714763-2026
  2. 20.07.2026Berichtigung 3Angaben ergänzt oder aktualisiert
  3. 14.07.2026Berichtigung 2Bekanntmachung 484138-2026
  4. 06.07.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 460696-2026

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