Projekt zur Unterstützung von Kommunen beim Aufbau einer pflegefreundlichen Infrastruktur
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 28.10.2026, 14:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 5.400.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bundesminsiterium für Gesundheit
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 14.09.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen des Gesundheitswesens (85100000)
- Kommunaler Gesundheitsdienst (85323000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 708007-2026
- Verfahrensnummer
- d93a80b1-76b6-41f2-8872-abf558a114f9
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beauftragt ein Projekt, das Kommunen systematisch beim Aufbau und Ausbau einer pflegefreundlichen Infrastruktur unterstützt. Pflegebedürftige und ihre An- und Zugehörigen sollen dadurch benötigte Leistungen und Unterstützung in ihrem Wohnumfeld schneller finden und erhalten können. Der geschätzte Auftragswert beträgt 5,4 Millionen Euro; als Angebotsfrist ist der 28. Oktober 2026 angegeben.
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Leistungsbeschreibung
Ziel ist es, dass Pflegebedürftige und ihre An- und Zugehörigen schnell und zielgerichtet benötigte Leistungen und Unterstützung im Wohnumfeld finden und auch erhalten. Dafür sollen Kommunen systematisch beim Auf- und Ausbau einer pflegefreundlichen Infrastruktur durch das Projekt unterstützt werden.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Pflegefreundliche Kommune
Ziel ist es, dass Pflegebedürftige und ihre An- und Zugehörigen schnell und zielgerichtet benötigte Leistungen und Unterstützung im Wohnumfeld finden und auch erhalten. Dafür sollen Kommunen systematisch beim Auf- und Ausbau einer pflegefreundlichen Infrastruktur durch das Projekt unterstützt werden.
Anforderungen an deinen Betrieb
Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur beispielhaft gewählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BMG zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BMG gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).Teilt das BMG dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMG geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMG. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Pflegefreundliche Kommune
- Preis
- Erfahrungen und Kenntnisse der Projektleitung und der stellvertretenden Projektleitung und des eingesetzten Personals
- Umsetzung des Konzepts
- Projektsteuerung und Risikomanagement
Vergabeunterlagen
18 Dateien · geladen 17.09.2026| Sonstiges | 1 KB | ||
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Anforderungen
Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur beispielhaft gewählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BMG zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BMG gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).Teilt das BMG dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMG geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMG. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 14.10.2026Berichtigung 1Angaben ergänzt oder aktualisiert
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