Projektsteuerungsleistungen für die Erweiterung des Satellitengebäudes (T-Stiel) am Flughafen München

Status
Vergeben
Angebotsfrist
05.09.2025, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co oHGProfil ansehen
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
08.08.2025
Bekanntmachungsnummer
521744-2025
Verfahrensnummer
c0c655fa-04fc-48a3-8487-b31afd03121b
CPV-Codes
71541000 · Projektmanagement im Bauwesen

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Kurzbeschreibung

Die Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co oHG schreibt Projektsteuerungsleistungen für das Bauprojekt T-Stiel am Flughafen München aus. Es handelt sich um die Erweiterung des Satellitengebäudes durch einen östlichen Pier in T-Form. Die Leistungen orientieren sich an den Standards des AHO-Hefts Nr. 9 für Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Projektmanagementleistungen für das Projekt "T-Stiel"

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · 2025-1004645_Flughafen München_Projektsteuerung T-Stiel - Projektstufe 1

    Das Terminal 2-System besteht aus dem 2003 eröffneten Terminalhauptgebäude und dem 2016 hinzugefügten SAT, welcher den ersten Bauabschnitt der Vorplanung aus 2008/2009 bildet. Die Entwicklung des T-Stiels umfasst die Erweiterung des SAT durch einen östlichen Pier, der mittig und in T-Form im 90° Winkel an den SAT anschließt. Die Leistungen der Projektsteuerung umfassen: - Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an AHO-Heft Nr. 9 Die zu beauftragenden Leistungen werden analog des AHO-Hefts Nr. 9 in Projektstufen aufgeteilt: - Projektstufe 1: Grundlagenermittlung und Vorplanung (vgl. HOAI-Leistungsphasen 1 und 2) Eine Festbeauftragung ist für die Projektstufe 1 vorgesehen. Der AN hat keinen Anspruch auf Abruf weiterer Projektstufen. Der Projektbereich befindet sich im nicht-öffentlichen Bereich des Flughafens München. Die Auftragserteilung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien des Auftraggebers.

Anforderungen an deinen Betrieb

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist; dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. ========================== Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG: Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden; dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt; Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen. Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO

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LOT-0001 · 2025-1004645_Flughafen München_Projektsteuerung T-Stiel - Projektstufe 1

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Anforderungen

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist; dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. ========================== Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG: Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden; dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt; Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen. Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 29.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 443064-2026
Vergleichbare Verfahren277vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag145 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 6 Vergaben

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D&Drees & Sommer SEStuttgart2024.06.2026 - steigend
IIIGK Ingenieurgesellschaft Klein mbHPfarrkirchen2022.04.2025 - fallend
DIDelta ImmoTec GmbHGeisenhausen2013.06.2024 - stabil
IBIngenieurbüro Brundobler GmbHKelheim2022.05.2024 - stabil
DMData Modul AGMünchen1116.12.2024 - fallend
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CGconvis GmbHBerlin1028.07.20261 €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Bayern (153) · Hessen (27) · Berlin (25) · Baden-Württemberg (21) · Nordrhein-Westfalen (11) · Hamburg (7)
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SMStadtwerke München GmbHMünchen1512.08.2026
DSDB Station&Service AG (Bukr 11)Berlin1416.09.2026
FAFraport AGFrankfurt am Main1017.08.2026
DIDB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)Frankfurt Main1030.07.2026
LMLandeshauptstadt München, BaureferatMünchen917.07.2026
FBFlughafen Berlin Brandenburg GmbHSchönefeld OT Selchow706.08.2026
T2Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co oHGMünchen-Flughafen518.08.2026

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