Projektmanagement für die östliche Ortsumfahrung Buchholz in der Nordheide

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
22.10.2026
CPV-Codes
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  • Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
  • Projektmanagement im Bauwesen (71541000)
Bekanntmachungsnummer
731430-2026
Verfahrensnummer
6f5c1009-e69d-4177-b7c8-bcd1dc41be16

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Kurzbeschreibung

Der Landkreis Harburg sucht externe Projektmanagementleistungen für die Planung einer neuen Kreisstraße als östliche Ortsumfahrung von Buchholz in der Nordheide. Das Projektmanagement soll den Landkreis im Planungsprozess bis zum erforderlichen Planfeststellungsbeschluss unterstützen; ein Zeitrahmen ist nicht angegeben.

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Leistungsbeschreibung

Der Landkreis Harburg beabsichtigt die Realisierung einer Ortsumgehung als Neubau einer Kreisstraße in Buchholz i. d. N. (östliche Umfahrung). Erforderliche Planungsleistungen wurden mit Ausnahme der faunistischen Planungsraumanalyse bisher nicht beauftragt. Der Landkreis möchte sich in dem komplexen Planungsprozess bis hin zu dem erforderlichen Planfeststellungsbeschluss durch einen externen Projektmanager unterstützen lassen. Die Projektmanagementleistungen werden im Rahmen eines EU-weiten Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb unter Vorgabe der Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie für die östliche Umfahrung ausgeschrieben.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Projektmanagementleistungen für eine Östliche Umfahrung Buchholz i. d. N. (Neubau einer Kreisstraße von der K 28 nördlich Reindorfer Weg bis K 13 nördlich Buenser Weg)

    Der Autoverkehr in der Buchholzer Innenstadt kann nicht mehr leistungsfähig abgewickelt werden und eine zukunftsfähige Stadtentwicklung ist wegen der verkehrlichen Situation kaum möglich. Um die vorhandene und prognostizierte zukünftige Verkehrsbelastung der Innenstadt von Buchholz zu vermindern, das Straßenverkehrsnetz neu zu strukturieren und dessen Leistungsfähigkeit zu verbessern, soll eine östliche Ortsumfahrung als Kreisstraße geschaffen werden. Der Landkreis bereitet gemeinsam mit der Stadt Buchholz in der Nordheide die Planung der östlichen Ortsumfahrung von Buchholz vor. Die Federführung obliegt dem Betrieb Kreisstraßen des Landkreises. Bereits seit den 70er Jahren gibt es in Buchholz i. d. N. Überlegungen für eine östliche Umfahrung der Innenstadt, die seit dieser Zeit auch in den Flächennutzungsplänen (1978 / 2002) dargestellt wurde. Konkrete Planungen für die Umgehungsstraße wurden ab dem Jahr 1998 aufgenommen, das gesamte Planungsverfahren war über viele Jahre politisch umstritten. Im Jahr 2009 erging der Planfeststellungsbeschluss für den sogenannten Ostring, 2011 hob das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit seiner Entscheidung diesen Beschluss wieder auf. Unter dem Namen "Buchholz 2025plus" entwickelte die Stadtverwaltung einen städtebaulichen Rahmenplan inklusive Wohnbauflächen mit bis zu 1500 Wohneinheiten im Osten der Stadt. Das Straßennetz in Buchholz ist derzeit stark belastet und die im Planungsgebiet entstehende städtebauliche Entwicklung würde weitere Verkehre generieren. Da diese aus Kapazitätsgründen nicht mehr durch die innerstädtischen Straßenzüge geführt werden können, erfordert die Umsetzung der geplanten Stadtentwicklung eine leistungsfähige Ortsumfahrung. Ein Variantenvergleich ergab eine Vorzugsvariante, welche als Basis für weitergehende Untersuchungen innerhalb einer Machbarkeitsstudie herangezogen wurde. Die Machbarkeitsstudie (siehe untenstehenden Link) hatte die Aufgabe, die Umsetzbarkeit der verschiedenen Trassen zu prüfen und mögliche Optimierungen darzustellen. Dazu wurden verschiedene Streckenverläufe und Knotenpunkte entwickelt und verglichen. Der Planungsraum wurde im Wesentlichen in drei Abschnitte gegliedert, die durch die Anbindung der östlichen Umfahrung an die auf Buchholz zuführenden Kreisstraßen definiert werden. In die Untersuchung eingeflossen sind die Ergebnisse der verkehrlichen Bewertung der Varianten und die Abschätzung der Umweltverträglichkeit potenzieller Trassenvarianten auf Basis der Auswertung vorhandener Unterlagen. Im Ergebnis wurden verschiedene Streckenführungen ermittelt, die die technischen Voraussetzungen für eine Kreisstraße erfüllen. Bei der Planung soll der Trassenkorridor der Vorzugsvarianten der Machbarkeitsstudie zuzüglich der aus dem Stadt- und Entwicklungsausschuss vorgeschlagenen Varianten berücksichtigt werden. Die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens ist nach Mitteilung der Unteren Landesplanungsbehörde nicht erforderlich. Stattdessen wird mit einer landesplanerischen Stellungnahme im Rahmen des straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens durch die oberste Landesentwicklungsbehörde festgestellt, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist. Die Baukosten werden für die Maßnahme nach aktueller Kostenannahme auf ca. 40 Mio. Euro (inklusive Ingenieurbauwerke und Erschließungsstraßen) veranschlagt. Weitere Informationen können der Machbarkeitsstudie (Anlage 1) entnommen werden. Eine konkrete Beschreibung des Vorhabens erfolgt mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes.

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LOT-0001 · Projektmanagementleistungen für eine Östliche Umfahrung Buchholz i. d. N. (Neubau einer Kreisstraße von der K 28 nördlich Reindorfer Weg bis K 13 nördlich Buenser Weg)

Preis
50 %
Darstellung der projektspezifischen Bearbeitung, Darstellung der Einhaltung der vom AG vorgegebenen Fristen, Erreichbarkeit und Qualifikation des einzusetzenden Personals
50 %

Vergabeunterlagen

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Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 22.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung CXTMYYDDYH92BT6G

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