Projektsteuerungsleistungen für die Straßenbahnerweiterung in Würzburg

Status
Vergeben
Angebotsfrist
06.02.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
19.01.2026
CPV-Codes
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  • Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
  • Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
  • Projektmanagement im Bauwesen (71541000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
35217-2026
Verfahrensnummer
b4b18f27-c892-4ead-ad1b-de0da0128aee

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Würzburger Straßenbahn GmbH schreibt Projektsteuerungsleistungen für den Neubau einer 5,5 km langen zweigleisigen Straßenbahnstrecke aus. Das Vorhaben umfasst die Anbindung der Stadtteile Frauenland und Hubland sowie der dortigen Universitätseinrichtungen. Der Auftrag beinhaltet die Steuerung der gesamten Infrastrukturmaßnahmen inklusive Fahrleitungen, Haltestellen und Signalanlagen.

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Leistungsbeschreibung

Die Würzburger Straßenbahn GmbH möchte das bestehende Straßenbahnnetz erweitern und den bestehenden Stadtteil Frauenland, die bestehenden Universitätseinrichtungen "Am Hubland" sowie den neuen Stadtteil Hubland mit seinen neuen Universitätseinrichtungen erschließen. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um den Neubau einer zweigleisigen Straßenbahnlinie mit den dazu gehörigen Fahrleitungen und sonstigen betrieblichen Einrichtungen (Haltestellen, Signalanlagen, Gleichrichterwerke) sowie den erforderlichen Umbaumaßnahmen an den betroffenen Straßen. Die Gesamtlänge der Strecken-Erweiterung misst ca. 5.500 m. Details hierzu sind den Plan-Unterlagen des Planfeststellungsverfahrens zu entnehmen. Die Unterlagen sind auf der Homepage der Regierung von Unterfranken unter https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/177666/177668/leistung/leistung_28551/index.html eingestellt. Die Unterlagen können auch über https://wolke.wvv.de/public/download-shares/SGqDqUjS1fDBrnk5RBV0nLSzZpzarIVz heruntergeladen werden. Gegenstand dieses Auftrags sind nun die hierfür notwendigen Projektsteuerungsleistungen, welche in der Leistungsbeschreibung umfassend beschrieben sind.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · TNW_PS_Würzburger Straßenbahn GmbH - Erweiterung der Straßenbahn in die Stadtbezirke Frauenland und Hubland in Würzburg

    1. Stadt Würzburg - WVV - WSB Die Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (WVV) ist die führende Dienstleisterin für Energie, Verkehr und Umwelt in der Region. Eigentümerin ist zu 100 Prozent die Stadt Würzburg. Mit zukunftsorientierten Infrastrukturmaßnahmen trägt die WVV wesentlich zur Erhaltung und Steigerung der Lebensqualität in Würzburg bei. Die WVV wurde 1965 gegründet, gehört zu 100% der Stadt Würzburg und ist ein Konzern mit mehreren Tochtergesellschaften. Die Würzburger Straßenbahn GmbH (WSB) ist eine Tochter der WVV. Anteilseigner: WVV 74 % und Stadt Würzburg 26%. Für die Würzburgerinnen und Würzburger ist die Straßenbahn als "Straba", schon seit über 125 Jahren eine sichere und verlässliche Art der Fortbewegung und ein vertrauter Bestandteil der Stadt. 2. Anlass und Ziel Seit Jahrzehnten gibt es bei der Stadt Würzburg und der WSB Überlegungen, den Stadtbezirk Frauenland mit der Straßenbahn zu erschließen und an die Innenstadt anzubinden. Bereits im Verkehrsentwicklungsplan (VEP) für den Großraum Würzburg aus den Jahren 1993 / 1995 wurde ein schematisierter Liniennetzplan für die Straßenbahn im Endzustand entwickelt. Nach der damaligen Darstellung sollten das Frauenland und das Hubland durch eine Linie 6 mit der Straßenbahn erschlossen bzw. an das bestehende Netz angeschlossen werden. Auch wird im VEP die verkehrstechnische Notwendigkeit einer Netzergänzung nachgewiesen. Der im Jahr 2010 beschlossene Rahmenplan sieht die Erschließung durch eine Straßenbahn vor. Erweiterung Straßenbahnlinie Frauenland - Hubland Die geplante Straßenbahntrasse erschließt den bestehenden Stadtteil Frauenland, die bestehenden Universitätseinrichtungen "Am Hubland" sowie den neuen Stadtteil Hubland mit seinen neuen Universitätseinrichtungen. Das geplante Vorhaben beruht auf einem zwischen dem öffentlichen Nahverkehr und dem Individualverkehr abgestimmten Gesamtkonzept zur Stärkung des ÖPNV und Entlastung des Stadtteils Frauenland vom Individualverkehr. Dabei soll die Straßenbahn stärker als bisher den Individualverkehr aufnehmen, der Ziel oder Quelle in den zukünftig an die Straßenbahn angebundenen bestehenden und neu geplanten Stadtteilen hat. Durch die Anordnung der neuen Straßenbahnlinie zum Hubland soll eine schnelle, behinderungsfreie und bequeme Verbindung an die Innenstadt von Würzburg und den Hauptbahnhof mit entsprechenden Umsteigemöglichkeiten geschaffen werden.Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um den Neubau einer zweigleisigen Straßenbahnlinie mit den dazu gehörigen Fahrleitungen und sonstigen betrieblichen Einrichtungen (Haltestellen, Signalanlagen, Gleichrichterwerke) sowie den erforderlichen Umbaumaßnahmen an den betroffenen Straßen. Die Gesamtlänge der Strecken-Erweiterung misst ca. 5.500 m. Lage und Baubereich der Gesamttrasse Der Planungsraum umfasst das Zentrum von Würzburg. Die Strecke gliedert sich in die folgenden Abschnitte: 1. Theaterstraße - Rennweg 2. Balthasar-Neumann-Promenade 3. Ottostraße / Geschwister-Scholl-Platz 4. Ringparkquerung / Friedrich-Ebert-Ring 5. Sieboldstraße / Zeppelinstraße 6. Schlörstraße / Frauenlandplatz 7. Zu-Rhein-Straße 8. Wittelsbacherplatz 9. Zwerchgraben / Trautenauer Straße 10. Maurmeierstraße 11. Drachenwiese 12. Haltestelle Universität und Am Hubland 13. Leighton-Areal - Freie Strecke 14. Leighton-Areal - Endpunkt. Weitere Details hierzu sind den Plan-Unterlagen des Planfeststellungsverfahrens zu entnehmen. 3. Leistungsbeschreibung Grundlage der Leistungen ist das AHO-Heft Nr. 9 Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft - Standards für Leistungen und Vergütung in der 6. Auflage vom Mai 2025. Begriffe in der vorliegenden Ausschreibung beziehen sich auf diese Grundlage, sofern sie dort verwendet und erläutert sind. Die Erläuterungen der Grundleistungen sowie der besonderen Leistungen der Projektsteuerung sind gemäß Kommentar AHO Heft Nr. 9, Stand Mai 2025, maßgeblich für die Leistungserbringung. Übergeordnetes Ziel der Beauftragung ist die Sicherstellung einer im Sinne der Projektziele strukturierten Abwicklung des Projektes in den Kategorien Termine, Kosten und Qualitäten. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen auf die Erreichung der Projektziele und Projekt-Teilziele auszurichten. Die zugehörigen Projektsteuerungsleistungen als Teil der Gesamt-Projektlaufzeit werden hiermit für den Zeitraum ab etwa Mai 2026 bis Ende 2028 ausgeschrieben, um die genannten Teil-Projektziele in diesem Zeitraum zu erreichen. Eine Einarbeitung in das Projekt und die aus Sicht der Auftraggeberin notwendige grundlegende Neuerstellung und Ergänzung einzelner weniger Unterlagen aus den Projektstufen 1 und 2 wird daher erforderlich und nachstehend noch beschrieben. Die Projektsteuerungsleistungen der Projektstufe 3 sowie zusätzlich Projektsteuerungs-Teilleistungen der Projektstufen 4 und 5 für die baulichen Vorabmaßnahmen werden hiermit ausgeschrieben, um die aktuellen Anforderungen des Projektes abzubilden und Schnittstellen zu ordnen. Bei den kontinuierlichen Aufgaben wie z.B. Fortschreibung der Terminpläne, Terminsteuerung, Kostensteuerung ab Leistungsbeginn wird davon ausgegangen, dass eine strikte Unterscheidung nach Projektstufen nicht erforderlich ist. Diese kontinuierlichen Leistungen werden unabhängig von ihrer inhaltlichen Zuordnung projektstufenübergreifend vergütet. Alle delegierbaren Bauherrenaufgaben sollen so weit wie möglich vom Projektsteuerer übernommen werden. Durch die Auftraggeberin werden nur nicht delegierbare Bauherrn- und Projektleitungsaufgaben erbracht. Von der Projektsteuerung wird ein zielgerichtetes proaktives und vorausschauendes Handeln erwartet.

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren -gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder -gem. § 98c Aufenthaltsgesetz oder -gem. § 19 Mindestlohngesetz oder -gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Der Bewerber hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklaerung-Russland" auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Der öffentliche Auftraggeber kann gemäß § 51 SektVO den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

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Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 03.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 380067-2026

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