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Projektträgerschaft und Fördermittelmanagement für nachhaltige urbane Mobilitätspläne mit Beleihung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
18.03.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
18.02.2026
CPV-Codes
Treuhandverwaltung (66161000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
116538-2026
Verfahrensnummer
271ae9e1-94a6-47e4-8dad-89d7e325edfd

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Bundesministerium für Verkehr in Berlin sucht Unterstützung für sein bundesweites Förderprogramm zu Plänen für nachhaltige urbane Mobilität (Sustainable Urban Mobility Plans, kurz SUMPs). Der Auftragnehmer soll die Förderung fachlich und administrativ begleiten und Fördermittel in allen Phasen bearbeiten; die Ausschreibung umfasst auch eine Beleihung. Im Programm werden bereits 49 kommunale Projekte mit einem Gesamtfördervolumen von rund 13 Millionen Euro unterstützt.

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Leistungsbeschreibung

Durch Art. 41 VERORDNUNG (EU) 2024/1679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTES UND DES RATES vom 13. Juni 2024 über Leitlinien der Union für den Aufbau des Transeuropäischen Verkehrsnetzes, zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1153 und (EU) Nr. 913/2010 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 , kurz TEN-V VO, sind u. a. - die städtischen Knoten in Europa zur Annahme und Überwachung eines Plans für nachhaltige urbane Mobilität (SUMP) bis zum 31. Dezember 2027 und - die europäischen Mitgliedstaaten zur Aufstellung eines nationalen SUMP-Programmes zur Unterstützung der städtischen Knoten bei der Umsetzung der oben genannten Verpflichtung bis 19. Juli 2025 verpflichtet. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) ist bereits im Jahr 2023 der Verpflichtung nachgekommen und hat das nationale SUMP-Unterstützungsprogramm „nachhaltig.mobil.planen.“ aufgestellt sowie ein dazugehöriges Internetportal www.nachhaltig-mobil-planen.de eingerichtet. Zentrales Element des nationalen SUMP-Unterstützungsprogramms ist, die im Jahr 2023 neu aufgesetzte Bundesförderung. Damit schafft das BMV einen finanziellen Anreiz für alle Kommunen, insbesondere für städtische Knoten, für die Fortschreibung und Erstellung von nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen nach dem europäischen Vorbild der sog. SUMPs sowie für prozessbegleitende Maßnahmen. Mittels zwei Förderaufrufen in den Jahren 2023 und 2024 werden bereits 49 Projekte mit einem Gesamtfördervolumen von rund 13 Mio. Euro gefördert. Um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten, ist die administrative und fachliche Begleitung der Förderrichtlinie und deren Förderaufrufe erforderlich. Diese bezieht sich insbesondere auf Einhaltung und Erfüllung EU-beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben gemäß den §§ 7, 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48, 49 und 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Der Projektträger als Auftragnehmer (AN) unterstützt das BMV als Auftraggeber (AG) in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von entsprechenden Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. Alle im Rahmen der Bearbeitung erstellten Unterlagen und Dokumentationen werden dem AG auf Anfrage jederzeit zur Verfügung gestellt. Der AG behält sich vor, stichprobenartig die Antragsbearbeitung und Antragsentscheidung nachzuprüfen. Korruptionspräventive Organisationsmaßnahmen sind zu implementieren. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · 6#0009-G21-Projektträgerschaft und Projektmanagement im Bereich nachhaltiger urbaner Mobilitätspläne (Sustainable Urban Mobility Plans, SUMPs) im Rahmen des Nationalen SUMP-Unterstützungsprogramm „nachhaltig.mobil.planen.“ inkl. Beleihung

    Durch Art. 41 VERORDNUNG (EU) 2024/1679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTES UND DES RATES vom 13. Juni 2024 über Leitlinien der Union für den Aufbau des Transeuropäischen Verkehrsnetzes, zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1153 und (EU) Nr. 913/2010 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 , kurz TEN-V VO, sind u. a. - die städtischen Knoten in Europa zur Annahme und Überwachung eines Plans für nachhaltige urbane Mobilität (SUMP) bis zum 31. Dezember 2027 und - die europäischen Mitgliedstaaten zur Aufstellung eines nationalen SUMP-Programmes zur Unterstützung der städtischen Knoten bei der Umsetzung der oben genannten Verpflichtung bis 19. Juli 2025 verpflichtet. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) ist bereits im Jahr 2023 der Verpflichtung nachgekommen und hat das nationale SUMP-Unterstützungsprogramm „nachhaltig.mobil.planen.“ aufgestellt sowie ein dazugehöriges Internetportal www.nachhaltig-mobil-planen.de eingerichtet. Zentrales Element des nationalen SUMP-Unterstützungsprogramms ist, die im Jahr 2023 neu aufgesetzte Bundesförderung. Damit schafft das BMV einen finanziellen Anreiz für alle Kommunen, insbesondere für städtische Knoten, für die Fortschreibung und Erstellung von nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen nach dem europäischen Vorbild der sog. SUMPs sowie für prozessbegleitende Maßnahmen. Mittels zwei Förderaufrufen in den Jahren 2023 und 2024 werden bereits 49 Projekte mit einem Gesamtfördervolumen von rund 13 Mio. Euro gefördert. Um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten, ist die administrative und fachliche Begleitung der Förderrichtlinie und deren Förderaufrufe erforderlich. Diese bezieht sich insbesondere auf Einhaltung und Erfüllung EU-beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben gemäß den §§ 7, 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48, 49 und 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Der Projektträger als Auftragnehmer (AN) unterstützt das BMV als Auftraggeber (AG) in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von entsprechenden Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. Alle im Rahmen der Bearbeitung erstellten Unterlagen und Dokumentationen werden dem AG auf Anfrage jederzeit zur Verfügung gestellt. Der AG behält sich vor, stichprobenartig die Antragsbearbeitung und Antragsentscheidung nachzuprüfen. Korruptionspräventive Organisationsmaßnahmen sind zu implementieren. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

    Frist: 18.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Eignung-Ausschlusskriterium Nr.1: Eigenerklärung des Bieters, etwaiger Unterauftragnehmer oder einzelner Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Sanktionsverordnung (EU) 833/2014 ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · 6#0009-G21-Projektträgerschaft und Projektmanagement im Bereich nachhaltiger urbaner Mobilitätspläne (Sustainable Urban Mobility Plans, SUMPs) im Rahmen des Nationalen SUMP-Unterstützungsprogramm „nachhaltig.mobil.planen.“ inkl. Beleihung

Stellen Sie im Angebot Ihre Vorgehensweise zur Umsetzung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung AP1 der administrativen und fachlichen Betreuung von Förderprojekten im Bereich der nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen (SUMPs) sowie von prozessbegleitenden Maßnahmen dar und gehen Sie dabei insbesondere auf folgende Aspekte ein: a) Beschreiben und erläutern Sie Ihre Planung für eine effektive zielgruppenorientierte Beratung von Förderinteressenten, Antragstellenden und Zuwendungsempfängern über den gesamten Zeitraum. b) Beschreiben und erläutern Sie den Prozess einer angemessenen fachlichen und administrativen Abwicklung und Begleitung der Projektförderung über den gesamten Zeitraum (inkl. Antrags-, fristgerechter Verwendungsnachweisprüfung, Erfolgskontrolle, Monitoringprozess zur Mittelbewirtschaftung und statistische Erhebungen). Begründen Sie die Vorgehensweise und gehen Sie auch auf Risiken ein. Bewertungsaspekte: - Problem- und Aufgabenverständnis - Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
30 %
Stellen Sie im Angebot Ihre Vorgehensweise zur Umsetzung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung AP2 dar und gehen Sie dabei insbesondere auf folgende Aspekte ein: a) Beschreiben und erläutern Sie Ihre Vorgehensweise für eine effektive Planung, Durchführung und Nachbereitung von Präsenz-Workshops im Themenfeld der nachhaltigen urbanen Mobilitätsplanung. Gehen Sie hierbei insbesondere auf Themenauswahl und Zusammenarbeit mit Dritten ein. b) Beschreiben und erläutern Sie Ihre Planung und die inhaltliche und technische Vorbereitung, Umsetzung und Betreuung sowie Nachbereitung von Online-Veranstaltungen, insbesondere mit Blick auf Anzahl von Teilnehmenden, Nutzung von Online-Gruppenräumen (Breakout-Räumen), Einsatz von digitalen Whiteboards und Online-Umfragen.. Begründen Sie die Vorgehensweise und gehen Sie auch auf Risiken ein. Bewertungsaspekte: - Problem- und Aufgabenverständnis - Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit der Inhalte ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
20 %
Geben Sie Ihre Personaleinsatzplanung gem. LB Abschnitt 4.3 unter Berücksichtigung der Mitarbeiterkompetenzen (F-ZK2-Formblatt Team) , der Abdeckung von Arbeitsspitzen (insbesondere in den ersten Monaten der Bewilligungsphase) und der Sicherstellung der Mittelbewirtschaftung an, aus welcher die Aufgabenverteilung, Arbeitsanteile und Vertretungsregelung hervorgeht. Beschreiben und begründen Sie nachvollziehbar Ihre Vorgehensweise zur regelmäßigen Berichterstattung gegenüber dem AG zu Haushalt, Mittelabfluss und Bearbeitungsstandes der Projekte sowie zur interne und externe Koordination im Fall von Arbeitsspitzen, um über die gesamte Vertragserfüllung einen effizienten und zielorientierten Personaleinsatz zu gewährleisten. Es sollten außerdem Maßnahmen der Qualitätssicherung beschrieben werden. *** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
20 %
Gewertet wird der Gesamtpreis inkl. USt. (Gesamt/Brutto) gemäß Angebotsschreiben. Bei ausländischen Unternehmen: Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft. *** Für die Angebotswertung wird der Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 4 Punkten normiert: 4 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten (auskömmlichen) Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 3-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. *** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
30 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Eignung-Ausschlusskriterium Nr.1: Eigenerklärung des Bieters, etwaiger Unterauftragnehmer oder einzelner Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Sanktionsverordnung (EU) 833/2014 ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 02.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 680144-2026

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