Planungsleistungen zur Ertüchtigung des linken Elbdeichs zwischen Aken und Breitenhagen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Nicht angegeben
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
03.11.2026
CPV-Codes
Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
763595-2026
Verfahrensnummer
4587c308-cbda-4aba-9b37-6babaebebaca

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Kurzbeschreibung

Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt beauftragt Planungsleistungen zur Ertüchtigung des linken Elbdeichs zwischen Aken und Breitenhagen in Sachsen-Anhalt, von Deichkilometer 0,00 bis 12,83. Der Auftrag umfasst unter anderem die Objekt- und Tragwerksplanung, einen landschaftspflegerischen Begleitplan sowie naturschutzfachliche Untersuchungen, Baugrunduntersuchungen und planungsbegleitende Vermessung. Für die Objektplanung sind die Leistungsphasen 3 bis 8 vorgesehen; weitere Fachplanungen umfassen je nach Leistungsbereich die Leistungsphasen 1 bis 6.

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Leistungsbeschreibung

a) Objektplanung Ingenieurbauwerk LPH 3-8 gemäß Teil 3 Abschnitt 3 der HOAI 2013, Honorarzone II, b) HOAI 2013, Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 1, Tragwerksplanung § 51 HOAI; Leistungsbild Tragwerksplanung Deichbauwerk: Honorarzone 1, Leistungsphase 1-4, Mindestsatz, c) HOAI 2013, Teil 2 Flächenplanung, Abschnitt 2 Landschaftsplanung; § 26 HOAI, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Honorarzone II, Mindestsatz LP1-6, Bezug auf Anlage 7 HOAI, d) Besondere Leistung Naturschutzfachliche Leistungen: 1. Natura2000-Vorprüfung, 2. Erstellung Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag. e) Besondere Leistung Baugrunduntersuchungen: 1. Beratungsleistungen nach Anlage 1 HOAI, 2. Diese Leistungen werden gemäß Anlage 1 zur HOAI als sogenannte Beratungsleistungen definiert. Die Honorare für die geotechnischen Leistungen sind in der HOAI nicht verbindlich geregelt. Somit ist eine freie Honorarvereinbarung möglich, wovon hier Gebrauch gemacht wird. Es gelten also keine zwingenden Mindest- und Höchstsätze. 3. Geotechnik gemäß HOAI Anl.1 Punkt 1.3, Teilleistungen a bis c; Honorarzone II f) Besondere Leistung Ingenieurvermessung: 1. Beratungsleistungen nach Anlage 1 HOAI: Ingenieurvermessung gemäß HOAI Anl.1 Punkt 1.4.4 (Planungsbegleitende Vermessung), LP 1 bis 4, 2. Diese Leistungen werden gemäß Anlage 1 zur HOAI als sogenannte Beratungsleistungen definiert. Die Honorare für die vermessungstechnischen Leistungen sind in der HOAI nicht verbindlich geregelt. Somit ist eine freie Honorarvereinbarung möglich, wovon hier Gebrauch gemacht wird. Es gelten also keine zwingenden Mindest- und Höchstsätze, 3. Für diese Vergabe gilt, dass die Grundleistungen der LP 1 bis LP 4 des Leistungsbildes planungsbegleitende Vermessung vollumfänglich zu erbringen sind.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Planungsleistungen für: HWSB Elbdeich li km 0,00-12,83, Ertüchtigung des linken Elbdeiches zwischen Aken und Breitenhagen - NTV-14

    a) Objektplanung Ingenieurbauwerk LPH 3-8 gemäß Teil 3 Abschnitt 3 der HOAI 2013, Honorarzone II, b) HOAI 2013, Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 1, Tragwerksplanung § 51 HOAI; Leistungsbild Tragwerksplanung Deichbauwerk: Honorarzone 1, Leistungsphase 1-4, Mindestsatz, c) HOAI 2013, Teil 2 Flächenplanung, Abschnitt 2 Landschaftsplanung; § 26 HOAI, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Honorarzone II, Mindestsatz LP1-6, Bezug auf Anlage 7 HOAI, d) Besondere Leistung Naturschutzfachliche Leistungen: 1. Natura2000-Vorprüfung, 2. Erstellung Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag. e) Besondere Leistung Baugrunduntersuchungen: 1. Beratungsleistungen nach Anlage 1 HOAI, 2. Diese Leistungen werden gemäß Anlage 1 zur HOAI als sogenannte Beratungsleistungen definiert. Die Honorare für die geotechnischen Leistungen sind in der HOAI nicht verbindlich geregelt. Somit ist eine freie Honorarvereinbarung möglich, wovon hier Gebrauch gemacht wird. Es gelten also keine zwingenden Mindest- und Höchstsätze. 3. Geotechnik gemäß HOAI Anl.1 Punkt 1.3, Teilleistungen a bis c; Honorarzone II f) Besondere Leistung Ingenieurvermessung: 1. Beratungsleistungen nach Anlage 1 HOAI: Ingenieurvermessung gemäß HOAI Anl.1 Punkt 1.4.4 (Planungsbegleitende Vermessung), LP 1 bis 4, 2. Diese Leistungen werden gemäß Anlage 1 zur HOAI als sogenannte Beratungsleistungen definiert. Die Honorare für die vermessungstechnischen Leistungen sind in der HOAI nicht verbindlich geregelt. Somit ist eine freie Honorarvereinbarung möglich, wovon hier Gebrauch gemacht wird. Es gelten also keine zwingenden Mindest- und Höchstsätze, 3. Für diese Vergabe gilt, dass die Grundleistungen der LP 1 bis LP 4 des Leistungsbildes planungsbegleitende Vermessung vollumfänglich zu erbringen sind.

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