Planungsleistungen zur Ertüchtigung des linken Elbdeichs zwischen Aken und Breitenhagen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Nicht angegeben
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 03.11.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 763595-2026
- Verfahrensnummer
- 4587c308-cbda-4aba-9b37-6babaebebaca
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt beauftragt Planungsleistungen zur Ertüchtigung des linken Elbdeichs zwischen Aken und Breitenhagen in Sachsen-Anhalt, von Deichkilometer 0,00 bis 12,83. Der Auftrag umfasst unter anderem die Objekt- und Tragwerksplanung, einen landschaftspflegerischen Begleitplan sowie naturschutzfachliche Untersuchungen, Baugrunduntersuchungen und planungsbegleitende Vermessung. Für die Objektplanung sind die Leistungsphasen 3 bis 8 vorgesehen; weitere Fachplanungen umfassen je nach Leistungsbereich die Leistungsphasen 1 bis 6.
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Leistungsbeschreibung
a) Objektplanung Ingenieurbauwerk LPH 3-8 gemäß Teil 3 Abschnitt 3 der HOAI 2013, Honorarzone II, b) HOAI 2013, Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 1, Tragwerksplanung § 51 HOAI; Leistungsbild Tragwerksplanung Deichbauwerk: Honorarzone 1, Leistungsphase 1-4, Mindestsatz, c) HOAI 2013, Teil 2 Flächenplanung, Abschnitt 2 Landschaftsplanung; § 26 HOAI, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Honorarzone II, Mindestsatz LP1-6, Bezug auf Anlage 7 HOAI, d) Besondere Leistung Naturschutzfachliche Leistungen: 1. Natura2000-Vorprüfung, 2. Erstellung Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag. e) Besondere Leistung Baugrunduntersuchungen: 1. Beratungsleistungen nach Anlage 1 HOAI, 2. Diese Leistungen werden gemäß Anlage 1 zur HOAI als sogenannte Beratungsleistungen definiert. Die Honorare für die geotechnischen Leistungen sind in der HOAI nicht verbindlich geregelt. Somit ist eine freie Honorarvereinbarung möglich, wovon hier Gebrauch gemacht wird. Es gelten also keine zwingenden Mindest- und Höchstsätze. 3. Geotechnik gemäß HOAI Anl.1 Punkt 1.3, Teilleistungen a bis c; Honorarzone II f) Besondere Leistung Ingenieurvermessung: 1. Beratungsleistungen nach Anlage 1 HOAI: Ingenieurvermessung gemäß HOAI Anl.1 Punkt 1.4.4 (Planungsbegleitende Vermessung), LP 1 bis 4, 2. Diese Leistungen werden gemäß Anlage 1 zur HOAI als sogenannte Beratungsleistungen definiert. Die Honorare für die vermessungstechnischen Leistungen sind in der HOAI nicht verbindlich geregelt. Somit ist eine freie Honorarvereinbarung möglich, wovon hier Gebrauch gemacht wird. Es gelten also keine zwingenden Mindest- und Höchstsätze, 3. Für diese Vergabe gilt, dass die Grundleistungen der LP 1 bis LP 4 des Leistungsbildes planungsbegleitende Vermessung vollumfänglich zu erbringen sind.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Planungsleistungen für: HWSB Elbdeich li km 0,00-12,83, Ertüchtigung des linken Elbdeiches zwischen Aken und Breitenhagen - NTV-14
a) Objektplanung Ingenieurbauwerk LPH 3-8 gemäß Teil 3 Abschnitt 3 der HOAI 2013, Honorarzone II, b) HOAI 2013, Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 1, Tragwerksplanung § 51 HOAI; Leistungsbild Tragwerksplanung Deichbauwerk: Honorarzone 1, Leistungsphase 1-4, Mindestsatz, c) HOAI 2013, Teil 2 Flächenplanung, Abschnitt 2 Landschaftsplanung; § 26 HOAI, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Honorarzone II, Mindestsatz LP1-6, Bezug auf Anlage 7 HOAI, d) Besondere Leistung Naturschutzfachliche Leistungen: 1. Natura2000-Vorprüfung, 2. Erstellung Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag. e) Besondere Leistung Baugrunduntersuchungen: 1. Beratungsleistungen nach Anlage 1 HOAI, 2. Diese Leistungen werden gemäß Anlage 1 zur HOAI als sogenannte Beratungsleistungen definiert. Die Honorare für die geotechnischen Leistungen sind in der HOAI nicht verbindlich geregelt. Somit ist eine freie Honorarvereinbarung möglich, wovon hier Gebrauch gemacht wird. Es gelten also keine zwingenden Mindest- und Höchstsätze. 3. Geotechnik gemäß HOAI Anl.1 Punkt 1.3, Teilleistungen a bis c; Honorarzone II f) Besondere Leistung Ingenieurvermessung: 1. Beratungsleistungen nach Anlage 1 HOAI: Ingenieurvermessung gemäß HOAI Anl.1 Punkt 1.4.4 (Planungsbegleitende Vermessung), LP 1 bis 4, 2. Diese Leistungen werden gemäß Anlage 1 zur HOAI als sogenannte Beratungsleistungen definiert. Die Honorare für die vermessungstechnischen Leistungen sind in der HOAI nicht verbindlich geregelt. Somit ist eine freie Honorarvereinbarung möglich, wovon hier Gebrauch gemacht wird. Es gelten also keine zwingenden Mindest- und Höchstsätze, 3. Für diese Vergabe gilt, dass die Grundleistungen der LP 1 bis LP 4 des Leistungsbildes planungsbegleitende Vermessung vollumfänglich zu erbringen sind.
Vergabeunterlagen
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