Gutachterleistungen für den Hochwasserschutz am Lungwitzbach in Niederlungwitz
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 22.06.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 10.000 EUR
- Lose
- 3
- Auftraggeber
- Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Zwickauer Mulde / Obere Weiße Elster
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 22.05.2026
- CPV-Codes
- Gutachterische Tätigkeit (71319000)
- Bekanntmachung
- evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 350273-2026
- Verfahrensnummer
- 019e3a7c-680f-46ed-a346-ce09d1940938
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Zwickauer Mulde / Obere Weiße Elster, beschafft Gutachterleistungen für das Hochwasserschutzvorhaben am Lungwitzbach in Niederlungwitz zwischen Flusskilometer 2+808 und 3+536. In drei Losen werden Verkehrswerte und Entschädigungen für Dienstbarkeiten, vorübergehende Grundstücksinanspruchnahmen, zu entfernende Aufbauten und Aufwuchs sowie Substanzverluste und Vermögensnachteile bei einem landwirtschaftlich genutzten Grundstück ermittelt. Der geschätzte Auftragswert beträgt 10.000 Euro; Angebote müssen bis zum 22. Juni 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
53-2026-40 Lungwitzbach – Niederlungwitz Hochwasserschutz M7, 7.1 – Fluss-km 2+808 bis 3+536 - Gutachterleistungen
Leistungen nach Losen (3)
LOT-0001 · Gutachten Ermittlung von Verkehrswerten und daraus abgeleitet Entgelt für Dienstbarkeiten sowie für bauzeitliche Flurstücksinanspruchnahmen; Wertermittlung für zu entfernende Aufbauten
Gutachten Ermittlung von Verkehrswerten und daraus abgeleitet Entgelt für Dienstbarkeiten sowie für bauzeitliche Flurstücksinanspruchnahmen; Wertermittlung für zu entfernende Aufbauten
Frist: 22.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Gutachten zur Wertermittlung von zu entfernendem Aufwuchs
Gutachten zur Wertermittlung von zu entfernendem Aufwuchs
Frist: 22.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes und daraus abgeleitet Entgelt für Dienstbarkeiten sowie anderer Substanzverluste und Vermögensnachteile in Anlehnung an LandR 19
Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes und daraus abgeleitet Entgelt für Dienstbarkeiten sowie anderer Substanzverluste und Vermögensnachteile in Anlehnung an LandR 19 für ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück
Frist: 22.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. §§ 122, 123, 124 GWB, §§ 42, 53, 57, 60 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nach § 56 VgV nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht jedoch nicht.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Das wirtschaftlichste Angebot erhält je Los den Zuschlag. Bewertet wird das Gesamthonorar aus allen Leistungen. Welche Honorare genau in die Wertung einfließen sind den Ausführungen der Anlage 3.1 zu entnehmen.
- 100 %
- Das wirtschaftlichste Angebot erhält je Los den Zuschlag. Bewertet wird das Gesamthonorar aus allen Leistungen. Welche Honorare genau in die Wertung einfließen sind den Ausführungen der Anlage 3.2 zu entnehmen.
- 100 %
- Das wirtschaftlichste Angebot erhält je Los den Zuschlag. Bewertet wird das Gesamthonorar aus allen Leistungen. Welche Honorare genau in die Wertung einfließen sind den Ausführungen der Anlage 3.3 zu entnehmen.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. §§ 122, 123, 124 GWB, §§ 42, 53, 57, 60 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nach § 56 VgV nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht jedoch nicht.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 04.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 539989-2026
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