Gutachterleistungen für den Hochwasserschutz am Lungwitzbach in Niederlungwitz

Status
Vergeben
Angebotsfrist
22.06.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
10.000 EUR
Lose
3
Erfüllungsregion
Sachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
22.05.2026
CPV-Codes
Gutachterische Tätigkeit (71319000)
Bekanntmachung
evergabe.de
Bekanntmachungsnummer
350273-2026
Verfahrensnummer
019e3a7c-680f-46ed-a346-ce09d1940938

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Zwickauer Mulde / Obere Weiße Elster, beschafft Gutachterleistungen für das Hochwasserschutzvorhaben am Lungwitzbach in Niederlungwitz zwischen Flusskilometer 2+808 und 3+536. In drei Losen werden Verkehrswerte und Entschädigungen für Dienstbarkeiten, vorübergehende Grundstücksinanspruchnahmen, zu entfernende Aufbauten und Aufwuchs sowie Substanzverluste und Vermögensnachteile bei einem landwirtschaftlich genutzten Grundstück ermittelt. Der geschätzte Auftragswert beträgt 10.000 Euro; Angebote müssen bis zum 22. Juni 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

53-2026-40 Lungwitzbach – Niederlungwitz Hochwasserschutz M7, 7.1 – Fluss-km 2+808 bis 3+536 - Gutachterleistungen

Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0001 · Gutachten Ermittlung von Verkehrswerten und daraus abgeleitet Entgelt für Dienstbarkeiten sowie für bauzeitliche Flurstücksinanspruchnahmen; Wertermittlung für zu entfernende Aufbauten

    Gutachten Ermittlung von Verkehrswerten und daraus abgeleitet Entgelt für Dienstbarkeiten sowie für bauzeitliche Flurstücksinanspruchnahmen; Wertermittlung für zu entfernende Aufbauten

    Frist: 22.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Gutachten zur Wertermittlung von zu entfernendem Aufwuchs

    Gutachten zur Wertermittlung von zu entfernendem Aufwuchs

    Frist: 22.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes und daraus abgeleitet Entgelt für Dienstbarkeiten sowie anderer Substanzverluste und Vermögensnachteile in Anlehnung an LandR 19

    Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes und daraus abgeleitet Entgelt für Dienstbarkeiten sowie anderer Substanzverluste und Vermögensnachteile in Anlehnung an LandR 19 für ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück

    Frist: 22.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. §§ 122, 123, 124 GWB, §§ 42, 53, 57, 60 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nach § 56 VgV nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht jedoch nicht.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Das wirtschaftlichste Angebot erhält je Los den Zuschlag. Bewertet wird das Gesamthonorar aus allen Leistungen. Welche Honorare genau in die Wertung einfließen sind den Ausführungen der Anlage 3.1 zu entnehmen.
100 %
Das wirtschaftlichste Angebot erhält je Los den Zuschlag. Bewertet wird das Gesamthonorar aus allen Leistungen. Welche Honorare genau in die Wertung einfließen sind den Ausführungen der Anlage 3.2 zu entnehmen.
100 %
Das wirtschaftlichste Angebot erhält je Los den Zuschlag. Bewertet wird das Gesamthonorar aus allen Leistungen. Welche Honorare genau in die Wertung einfließen sind den Ausführungen der Anlage 3.3 zu entnehmen.
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. §§ 122, 123, 124 GWB, §§ 42, 53, 57, 60 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nach § 56 VgV nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht jedoch nicht.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 04.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 539989-2026

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