Planungsleistungen Technische Ausrüstung für den Neubau des Schulcampus Ludwigsfeld

Status
Vergeben
Angebotsfrist
27.08.2025, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
16.07.2025
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
465760-2025
Verfahrensnummer
87970c31-633b-4c0b-865a-a17897bf0b3e

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Landeshauptstadt München schreibt Ingenieurleistungen für die technische Ausrüstung eines neuen Schulcampus im Stadtteil Ludwigsfeld aus. Der Auftrag umfasst die Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 gemäß HOAI in den Leistungsphasen 2-3, 5-6 sowie 8-9. Es handelt sich um ein offenes Verfahren mit einem hohen Fokus auf qualitative Zuschlagskriterien.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Ingenieurleistungen der techn. Ausrüstung gem. Paragraph 53 ff. HOAI, der Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 mit den LPH 2-3, 5-6, 8-9 für den Neubau des Schulcampus am Ludwigsfeld in 80995 München Neubau Schulcampus Ludwigsfeld in zwei Bauabschnitten (BA) BA1: 6-zügige Grundschule (GS), Mensa als schulinterne Versammlungsstätte für ca. 300 Personen, 3-fach Sporthalle mit Tribüne für ca. 199 Personen, Freisportflächen, einer Dienstwohnung (Technische Hausverwaltung), Stellplätze gegebenenfalls als Tiefgarage (TG optional nach Prüfung) und BA2: Förderzentrum mit Schwerpunkt geistige Entwicklung (FZgE) mit 16 Klassen in Ludwigsfeld, 24. Stadtbezirk Feldmoching- Hasenbergl, 80995 München. Die Fläche des Baugrundstücks beträgt ca. 18.819 m² (ca. 123 m x 153 m). Die Baumaßnahme umfasst ca. folgende Flächen ohne Tiefgarage: Bauabschnitt 1 BGF ca. 13.000 m², NF 1-6 ca. 5.200 m² Bauabschnitt 2 BGF: ca. 6.500 m², NF 1-6 ca. 3.800 m² Die Objektplanung hat ein schlüssiges planerisches Gesamtkonzept für das Schulareal erarbeitet, welches in zwei getrennt funktionierenden Bauabschnitten umsetzbar ist (siehe Lösungsvorschlag). Die Mensa sowie die Sporthalle werden dabei von beiden Einrichtungen gemeinsam genutzt. Die Planung erfolgt im Zuge einer Siedlungserweiterung (städtebauliches Wettbewerbsergebnis 2023 / Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 2179 in Aufstellung) der Siedlung Ludwigsfeld am Ortsrand von München. Die geplanten Nutzungsaufnahmen sind: • Grundschule zum Schuljahresbeginn 2031. • Förderzentrum mit Schwerpunkt geistige Entwicklung (FZgE) zum Schuljahresbeginn 2031. Aktuell gehen wir davon aus, dass beide Bauabschnitte parallel bearbeitet werden. Die Schule wird nach den Vorgaben des Münchner Lernhauskonzeptes und dem Standardraumprogramm einer 6-zügigen Grundschule umgesetzt. Speisesaal und Pausenhalle sind als Versammlungsstätte (gemäß Versammlungsstättenverordnung) für schulische und außerschulische Veranstaltungen vorgesehen. Die Sportanlagen sind zum Großteil auch für Vereinsnutzung zu planen. Die für die Baumaßnahme erforderlichen Fahrradstellplätze sind auf dem Baugrundstück nachzuweisen. Vor dem Hintergrund des Beschlusses des Münchner Stadtrats im Dezember 2019 zur Klimaneutralität ist insbesondere der Einsatz nachwachsender Rohstoffe sowie die aufgewendete Graue Energie, die Förderung des kreislaufgerechten Bauens wie z.B. die Demontagefähigkeit und Trennbarkeit von Konstruktionen und der Einsatz von Recyclingbaustoffen zu berücksichtigen. Die Neubauten sollen teilweise oder vollständig in Holz- oder Holzhybrid-Bauweise errichtet werden. Fördertechnik: 1 Aufzug (1000kg) 2 Haltestellen, 1 Aufzug (630kg) 4 Haltestellen und 1 Aufzug (630kg) 5 Haltestellen

Ganze Leistungsbeschreibung anzeigen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Planungsleistungen Technische Ausrüstung

    Ingenieurleistungen der techn. Ausrüstung gem. Paragraph 53 ff. HOAI, der Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 mit den LPH 2-3, 5-6, 8-9 für den Neubau des Schulcampus am Ludwigsfeld in 80995 München Neubau Schulcampus Ludwigsfeld in zwei Bauabschnitten (BA) BA1: 6-zügige Grundschule (GS), Mensa als schulinterne Versammlungsstätte für ca. 300 Personen, 3-fach Sporthalle mit Tribüne für ca. 199 Personen, Freisportflächen, einer Dienstwohnung (Technische Hausverwaltung), Stellplätze gegebenenfalls als Tiefgarage (TG optional nach Prüfung) und BA2: Förderzentrum mit Schwerpunkt geistige Entwicklung (FZgE) mit 16 Klassen in Ludwigsfeld, 24. Stadtbezirk Feldmoching- Hasenbergl, 80995 München. Die Fläche des Baugrundstücks beträgt ca. 18.819 m² (ca. 123 m x 153 m). Die Baumaßnahme umfasst ca. folgende Flächen ohne Tiefgarage: Bauabschnitt 1 BGF ca. 13.000 m², NF 1-6 ca. 5.200 m² Bauabschnitt 2 BGF: ca. 6.500 m², NF 1-6 ca. 3.800 m² Die Objektplanung hat ein schlüssiges planerisches Gesamtkonzept für das Schulareal erarbeitet, welches in zwei getrennt funktionierenden Bauabschnitten umsetzbar ist (siehe Lösungsvorschlag). Die Mensa sowie die Sporthalle werden dabei von beiden Einrichtungen gemeinsam genutzt. Die Planung erfolgt im Zuge einer Siedlungserweiterung (städtebauliches Wettbewerbsergebnis 2023 / Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 2179 in Aufstellung) der Siedlung Ludwigsfeld am Ortsrand von München. Die geplanten Nutzungsaufnahmen sind: • Grundschule zum Schuljahresbeginn 2031. • Förderzentrum mit Schwerpunkt geistige Entwicklung (FZgE) zum Schuljahresbeginn 2031. Aktuell gehen wir davon aus, dass beide Bauabschnitte parallel bearbeitet werden. Die Schule wird nach den Vorgaben des Münchner Lernhauskonzeptes und dem Standardraumprogramm einer 6-zügigen Grundschule umgesetzt. Speisesaal und Pausenhalle sind als Versammlungsstätte (gemäß Versammlungsstättenverordnung) für schulische und außerschulische Veranstaltungen vorgesehen. Die Sportanlagen sind zum Großteil auch für Vereinsnutzung zu planen. Die für die Baumaßnahme erforderlichen Fahrradstellplätze sind auf dem Baugrundstück nachzuweisen. Vor dem Hintergrund des Beschlusses des Münchner Stadtrats im Dezember 2019 zur Klimaneutralität ist insbesondere der Einsatz nachwachsender Rohstoffe sowie die aufgewendete Graue Energie, die Förderung des kreislaufgerechten Bauens wie z.B. die Demontagefähigkeit und Trennbarkeit von Konstruktionen und der Einsatz von Recyclingbaustoffen zu berücksichtigen. Die Neubauten sollen teilweise oder vollständig in Holz- oder Holzhybrid-Bauweise errichtet werden. Fördertechnik: 1 Aufzug (1000kg) 2 Haltestellen, 1 Aufzug (630kg) 4 Haltestellen und 1 Aufzug (630kg) 5 Haltestellen

    Frist: 27.08.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter (1) in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder • gem. § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist und ob (2) in den letzten drei Jahren gem. §§ 22, 24 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. -- Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. -- Der Bieter hat zu erklären, dass er keine Interessen vertritt, die im Widerspruch zur Ausführung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags stehen und diese nachteilig beeinflussen könnten. -- Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Siehe § 56 VgV

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Planungsleistungen Technische Ausrüstung

Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle (Unter-)Kriterien und deren Gewichtung sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt.
80 %
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle (Unter-)Kriterien und deren Wichtung sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt.
20 %

Vergabeunterlagen

Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter (1) in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder • gem. § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist und ob (2) in den letzten drei Jahren gem. §§ 22, 24 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. -- Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. -- Der Bieter hat zu erklären, dass er keine Interessen vertritt, die im Widerspruch zur Ausführung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags stehen und diese nachteilig beeinflussen könnten. -- Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Siehe § 56 VgV

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 13.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 482434-2026

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.